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   BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B   

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BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B (https://dejure.org/2012,37080)
BSG, Entscheidung vom 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B (https://dejure.org/2012,37080)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - B 4 AS 187/12 B (https://dejure.org/2012,37080)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54, 67).

    15 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) zunächst die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
    Er beantwortet die aufgeworfene Rechtsfrage unter Heranziehung der bisherigen Entscheidungen des Revisionsgerichts zur Abtrennbarkeit der Leistungen für Unterkunft und Heizung als eigenständigen Streitgegenstand (s erstmals BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) und den Darlegungen des 6. Senats des BSG, dass die - ursprüngliche oder nachträgliche - Beschränkung des Klagegegenstandes dazu führe, dass die nicht (mehr) angegriffenen Teilregelungen in Bestandskraft erwüchsen (§ 77 SGG), sodass eine später hierauf erneut erstreckte Klage unzulässig sei (SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 RdNr 14 ff, unter Hinweis auf BSGE 21, 13, 17 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; ebenso BFHE 159, 4, 9; 189, 252, 255; BVerwGE 40, 25, 32).

    Er behauptet zwar, dass das LSG sich in Widerspruch zu der Entscheidung des 7b. Senats des BSG (BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) stelle, wenn es die Auffassung vertrete, dass abtrennbare Streitgegenstände nicht der Frist des § 87 SGG unterlägen.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
    Er beantwortet die aufgeworfene Rechtsfrage unter Heranziehung der bisherigen Entscheidungen des Revisionsgerichts zur Abtrennbarkeit der Leistungen für Unterkunft und Heizung als eigenständigen Streitgegenstand (s erstmals BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) und den Darlegungen des 6. Senats des BSG, dass die - ursprüngliche oder nachträgliche - Beschränkung des Klagegegenstandes dazu führe, dass die nicht (mehr) angegriffenen Teilregelungen in Bestandskraft erwüchsen (§ 77 SGG), sodass eine später hierauf erneut erstreckte Klage unzulässig sei (SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 RdNr 14 ff, unter Hinweis auf BSGE 21, 13, 17 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; ebenso BFHE 159, 4, 9; 189, 252, 255; BVerwGE 40, 25, 32).

    Dies gilt letztlich auch für die von ihm weiter angeführte Entscheidung des 6. Senats des BSG (SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 RdNr 14 ff).

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
    Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 12, 31, 59, 65).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
    Hinzuweisen ist insoweit nur auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 6.4.2011 (BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21, RdNr 29 und 32), in der ausgeführt wird, dass selbst dann, wenn erst auf die Hinweise des LSG hilfsweise eine weitere Leistung beantragt wird, diese - unabhängig von der Formulierung des Klageantrags - gleichwohl von Anfang an Streitgegenstand des Gerichtsverfahrens geworden sei.
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
    Er beantwortet die aufgeworfene Rechtsfrage unter Heranziehung der bisherigen Entscheidungen des Revisionsgerichts zur Abtrennbarkeit der Leistungen für Unterkunft und Heizung als eigenständigen Streitgegenstand (s erstmals BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) und den Darlegungen des 6. Senats des BSG, dass die - ursprüngliche oder nachträgliche - Beschränkung des Klagegegenstandes dazu führe, dass die nicht (mehr) angegriffenen Teilregelungen in Bestandskraft erwüchsen (§ 77 SGG), sodass eine später hierauf erneut erstreckte Klage unzulässig sei (SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 RdNr 14 ff, unter Hinweis auf BSGE 21, 13, 17 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; ebenso BFHE 159, 4, 9; 189, 252, 255; BVerwGE 40, 25, 32).
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 8/80
    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
    Er beantwortet die aufgeworfene Rechtsfrage unter Heranziehung der bisherigen Entscheidungen des Revisionsgerichts zur Abtrennbarkeit der Leistungen für Unterkunft und Heizung als eigenständigen Streitgegenstand (s erstmals BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) und den Darlegungen des 6. Senats des BSG, dass die - ursprüngliche oder nachträgliche - Beschränkung des Klagegegenstandes dazu führe, dass die nicht (mehr) angegriffenen Teilregelungen in Bestandskraft erwüchsen (§ 77 SGG), sodass eine später hierauf erneut erstreckte Klage unzulässig sei (SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 RdNr 14 ff, unter Hinweis auf BSGE 21, 13, 17 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; ebenso BFHE 159, 4, 9; 189, 252, 255; BVerwGE 40, 25, 32).
  • BFH, 01.10.1999 - VII R 32/98

    Teilrücknahme einer Klage gegen einen unterschiedliche Einfuhrfälle betreffenden

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
    Er beantwortet die aufgeworfene Rechtsfrage unter Heranziehung der bisherigen Entscheidungen des Revisionsgerichts zur Abtrennbarkeit der Leistungen für Unterkunft und Heizung als eigenständigen Streitgegenstand (s erstmals BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) und den Darlegungen des 6. Senats des BSG, dass die - ursprüngliche oder nachträgliche - Beschränkung des Klagegegenstandes dazu führe, dass die nicht (mehr) angegriffenen Teilregelungen in Bestandskraft erwüchsen (§ 77 SGG), sodass eine später hierauf erneut erstreckte Klage unzulässig sei (SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 RdNr 14 ff, unter Hinweis auf BSGE 21, 13, 17 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; ebenso BFHE 159, 4, 9; 189, 252, 255; BVerwGE 40, 25, 32).
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
    Er beantwortet die aufgeworfene Rechtsfrage unter Heranziehung der bisherigen Entscheidungen des Revisionsgerichts zur Abtrennbarkeit der Leistungen für Unterkunft und Heizung als eigenständigen Streitgegenstand (s erstmals BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) und den Darlegungen des 6. Senats des BSG, dass die - ursprüngliche oder nachträgliche - Beschränkung des Klagegegenstandes dazu führe, dass die nicht (mehr) angegriffenen Teilregelungen in Bestandskraft erwüchsen (§ 77 SGG), sodass eine später hierauf erneut erstreckte Klage unzulässig sei (SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 RdNr 14 ff, unter Hinweis auf BSGE 21, 13, 17 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; ebenso BFHE 159, 4, 9; 189, 252, 255; BVerwGE 40, 25, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2012 - L 7 AS 823/10
    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. Juli 2012 - L 7 AS 823/10 - wird als unzulässig verworfen.
  • BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 188/12 B
    4 Die mit dem Verfahren B 4 AS 187/12 B wortidentische Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG ist unzulässig.

    Er nimmt sogar ersichtlich nur Bezug auf das zweite von ihm anhängig gemachte Verfahren zu dem Aktenzeichen B 4 AS 187/12 B, wenn er als streitgegenständlichen Zeitraum die Monate Januar, Februar und April 2012 bezeichnet.

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