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   BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R   

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https://dejure.org/2022,25429
BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R (https://dejure.org/2022,25429)
BSG, Entscheidung vom 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R (https://dejure.org/2022,25429)
BSG, Entscheidung vom 22. September 2022 - B 11 AL 34/21 R (https://dejure.org/2022,25429)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 153 Abs 1 S 1 SGB 3, § 153 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 3, § 153 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 3, § 153 Abs 2 S 1 SGB 3, § 153 Abs 1 S 3 Nr 1 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessung - Berücksichtigung von pauschalierten Abzügen für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag - fiktiver Abzug bei echten Grenzgängern bei fehlender Lohnsteuerpflicht im Inland - vorübergehender Arbeitsausfall - Feststellung der Lohnsteuer - ...

  • rewis.io

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessung - Berücksichtigung von pauschalierten Abzügen für Lohnsteuer - fiktiver Abzug bei echten Grenzgängern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Kein Lohnsteuerabzug bei der Leistungsbemessung bei einer Freistellung von der Steuerpflicht in Deutschland als Grenzgänger nach einem Doppelbesteuerungsabkommen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld Kein Lohnsteuerabzug bei der Leistungsbemessung bei einer Freistellung von der Steuerpflicht in Deutschland als Grenzgänger nach einem Doppelbesteuerungsabkommen

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessung - Berücksichtigung von pauschalierten Abzügen für Lohnsteuer - fiktiver Abzug bei echten Grenzgängern

Sonstiges

  • Bundessozialgericht (Terminmitteilung)

    C. V. ./. Bundesagentur für Arbeit

    Arbeitslosenversicherung - Arbeitslosengeld - Grenzgänger - fiktiver Lohnsteuerabzug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 6/21 R

    Berechnung des Kurzarbeitergelds - Nettoentgeltdifferenz - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R
    Das BSG verkenne in seiner Entscheidung vom 3.11.2021 (B 11 AL 6/21 R) die Rechtslage, wenn es davon ausgehe, dass Grenzgänger im Fall der steuerlichen Freistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) keiner Lohnsteuerklasse in Deutschland unterlägen.

    Der Senat hält aber daran fest, dass im Falle eines echten Grenzgängers, der nach einem DBA nicht der Steuerpflicht im Inland unterliegt, bei der Leistungsbemessung mangels als Lohnsteuerabzugsmerkmal heranzuziehender Lohnsteuerklasse kein pauschalierter Abzug für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden darf (vgl zum Kurzarbeitergeld Urteil des Senats vom 3.11.2021 - B 11 AL 6/21 R - zur Veröffentlichung in BSGE 133, 91 und SozR 4-4300 § 106 Nr. 1 vorgesehen, RdNr 16 ff; zustimmend Bieback, jurisPR-SozR 7/2022 Anm 3; Bienert, NZS 2022, 194; Engelmann, SGb 2022, 282 ff; Wunder/Schreiber, ZESAR 2022, 251 ff; zum Krankengeld für Grenzgänger ebenso SG für das Saarland vom 17.2.2022 - S 20 KR 133/20 - juris; kritisch - allerdings noch vor Veröffentlichung der Entscheidungsgründe des Senatsurteils - Brücher, AuR 2022, 39 f).

    Es bedarf in der Folge auch keines Rückgriffs mehr auf Tabellen oder Programmablaufpläne, weil allein der prozentual feststehende Abzug der Sozialversicherungspauschale vorzunehmen ist (vgl Senatsurteil vom 3.11.2021 - B 11 AL 6/21 R - zur Veröffentlichung in BSGE 133, 91 und SozR 4-4300 § 106 Nr. 1 vorgesehen, RdNr 20) .

    Der Senat hält auch daran fest, dass dieses Ergebnis - auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung - mit § 153 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB III in Einklang steht (Urteil vom 3.11.2021 - B 11 AL 6/21 R - zur Veröffentlichung in BSGE 133, 91 und SozR 4-4300 § 106 Nr. 1 vorgesehen, RdNr 19) .

    Einzuhalten ist indessen das im Schreiben des BMF vom 30.3.2017 vorgesehene Verfahren (vgl Urteil des Senats vom 3.11.2021 - B 11 AL 6/21 R - zur Veröffentlichung in BSGE 133, 91 und SozR 4-4300 § 106 Nr. 1 vorgesehen, RdNr 16) .

    Schließlich hält der Senat auch daran fest, dass wegen der ersichtlich ungleichen Sachverhalte EU-Recht - anders als die Beklagte meint - selbst bei Berücksichtigung der Besonderheiten der Massenverwaltung und des (nur beschränkt bedeutsamen) Äquivalenzprinzips keine Gleichbehandlung von Grenzgängern mit in Deutschland wohnenden und arbeitenden Arbeitnehmern erfordert, sondern einer solchen sogar entgegenstehen dürfte (Senatsurteil vom 3.11.2021 - B 11 AL 6/21 R - zur Veröffentlichung in BSGE 133, 91 und SozR 4-4300 § 106 Nr. 1 vorgesehen, RdNr 21 ff; so auch Bieback, jurisPR-SozR 7/2022 Anm 3; Engelmann, SGb 2022, 282, 284; Wunder/Schreiber, ZESAR 2022, 251, 252 f) .

  • BVerfG, 22.05.2018 - 1 BvR 1728/12

    Transferzahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt für die

    Auszug aus BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R
    Wegen der ersichtlich fehlenden Vergleichbarkeit der Regelungszusammenhänge ergibt sich auch nichts anderes aus den Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialversicherung (BVerfG vom 8.4.1987 - 2 BvR 909/82 ua - BVerfGE 75, 108) , zur Verfassungsmäßigkeit des Risikostrukturausgleichs (BVerfG vom 18.7.2005 - 2 BvF 2/01 - BVerfGE 113, 167) und zu den Transferzahlungen der BA an den Bundeshaushalt (BVerfG vom 22.5.2018 - 1 BvR 1728/12 - BVerfGE 149, 50) .
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R
    Etwas anderes kann zwar dann gelten, wenn - im Sinne eines sogenannten "treaty override" - bewusst durch Steuergesetze von Verträgen abgewichen wird (vgl hierzu und zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines treaty override BVerfG vom 15.12.2015 - 2 BvL 1/12 - BVerfGE 141, 1; vgl auch Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 2 RdNr 206 ff, Stand November 2017) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 A 2/20 R

    Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

    Auszug aus BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R
    Entgegen der Auffassung der Beklagten folgt auch nichts anderes aus der Entscheidung des BSG zur Finanzierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durch Beitragsmittel (BSG vom 18.5.2021 - B 1 A 2/20 R - BSGE 132, 114 = SozR 4-2500 § 20a Nr. 1) .
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R
    Wegen der ersichtlich fehlenden Vergleichbarkeit der Regelungszusammenhänge ergibt sich auch nichts anderes aus den Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialversicherung (BVerfG vom 8.4.1987 - 2 BvR 909/82 ua - BVerfGE 75, 108) , zur Verfassungsmäßigkeit des Risikostrukturausgleichs (BVerfG vom 18.7.2005 - 2 BvF 2/01 - BVerfGE 113, 167) und zu den Transferzahlungen der BA an den Bundeshaushalt (BVerfG vom 22.5.2018 - 1 BvR 1728/12 - BVerfGE 149, 50) .
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R
    Wegen der ersichtlich fehlenden Vergleichbarkeit der Regelungszusammenhänge ergibt sich auch nichts anderes aus den Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialversicherung (BVerfG vom 8.4.1987 - 2 BvR 909/82 ua - BVerfGE 75, 108) , zur Verfassungsmäßigkeit des Risikostrukturausgleichs (BVerfG vom 18.7.2005 - 2 BvF 2/01 - BVerfGE 113, 167) und zu den Transferzahlungen der BA an den Bundeshaushalt (BVerfG vom 22.5.2018 - 1 BvR 1728/12 - BVerfGE 149, 50) .
  • BSG, 26.11.2015 - B 11 AL 2/15 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R
    Deren Höhe ist in einem komplexen Verfahren auf Grundlage eines vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekanntgegebenen Programmablaufplans zu ermitteln, welcher zudem noch die abstrakten besonderen Berechnungsmaßgaben nach § 153 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB III zu berücksichtigen hat (vgl zu den bestehenden Schwierigkeiten, diese Berechnungen im Einzelnen nachzuvollziehen, und der Notwendigkeit, sie ggf durch Sachverständigengutachten überprüfen zu müssen, BSG vom 21.7.2009 - B 7 AL 23/08 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 3 RdNr 16; BSG vom 26.11.2015 - B 11 AL 2/15 R - RdNr 19) .
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein

    Auszug aus BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R
    Deren Höhe ist in einem komplexen Verfahren auf Grundlage eines vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekanntgegebenen Programmablaufplans zu ermitteln, welcher zudem noch die abstrakten besonderen Berechnungsmaßgaben nach § 153 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB III zu berücksichtigen hat (vgl zu den bestehenden Schwierigkeiten, diese Berechnungen im Einzelnen nachzuvollziehen, und der Notwendigkeit, sie ggf durch Sachverständigengutachten überprüfen zu müssen, BSG vom 21.7.2009 - B 7 AL 23/08 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 3 RdNr 16; BSG vom 26.11.2015 - B 11 AL 2/15 R - RdNr 19) .
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R
    Dass dem SG offenbar entgegen § 96 Abs. 2 SGG keine Abschrift dieses Bescheids übersandt wurde und das SG diesen Bescheid nicht ausdrücklich zum Gegenstand seiner Entscheidung gemacht hatte, ist ohne Bedeutung, denn die Rechtsfolge der Einbeziehung tritt automatisch ein (vgl nur BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 21).
  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R
    Die auch in einem Höhenstreit stets zu prüfenden (stRspr; vgl nur BSG vom 21.6.2018 - B 11 AL 8/17 R - SozR 4-4300 § 150 Nr. 4 RdNr 12; BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R - RdNr 14) Anspruchsvoraussetzungen für Alg liegen dem Grunde nach vor.
  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 8/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - fiktive Bemessung - Ermittlung des Bemessungszeitraums

  • SG Saarbrücken, 17.02.2022 - S 20 KR 133/20

    Krankenversicherung - Klageverfahren

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