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   BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R   

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BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R (https://dejure.org/2014,17252)
BSG, Entscheidung vom 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R (https://dejure.org/2014,17252)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - B 14 AS 25/13 R (https://dejure.org/2014,17252)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Zufluss einer Arbeitsentgeltzahlung für mehrere Monate - Mehrfachabsetzung des Grundfreibetrags unter Berücksichtigung des Erarbeitungszeitraums

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung und -berechnung; Zufluss der Arbeitsentgeltzahlung für mehrere Monate in einem Monat; Mehrfachabsetzung des Grundfreibetrags und des Erwerbstätigenfreibetrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 3 S 1 SGB 2 vom 24.03.2011, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 09.12.2010, § 11 Abs 2 S 2 SGB 2 vom 09.12.2010, § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2 vom 09.12.2010, § 11 Abs 2 S 1 Nr 6 SGB 2 vom 09.12.2010
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Zufluss der Arbeitsentgeltzahlung für mehrere Monate in einem Monat - Mehrfachabsetzung des Grundfreibetrags und des Erwerbstätigenfreibetrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen; Zufluss von zwei Monatslöhnen aus demselben Arbeitsverhältnis innerhalb eines Kalendermonats

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Zufluss der Arbeitsentgeltzahlung für mehrere Monate in einem Monat - Mehrfachabsetzung des Grundfreibetrags und des Erwerbstätigenfreibetrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen; Zufluss von zwei Monatslöhnen aus demselben Arbeitsverhältnis innerhalb eines Kalendermonats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV, Doppelfreibetrag

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Versicherungspauschale von 30 für jeden Monat abzusetzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV: Doppelte Nebeneinkünfte kein Nachteil für monatlichen Freibetrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 116, 194
  • NZS 2014, 913
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R
    b) Motiv für die Einführung dieser Grundfreibetragsregelung kurz nach Inkrafttreten des SGB II war wesentlich das Ziel, den Anreiz für die Aufnahme oder Aufrechterhaltung nicht bedarfsdeckender Erwerbstätigkeit spürbar zu verstärken (ebenso bereits BSG Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 19).

    Ebenso kam der Zusammenhang dem Wortlaut nach schon anfänglich darin zum Ausdruck, dass der Freibetrag nach § 30 SGB II aF als "weiterer Betrag" abzusetzen ist (§ 30 Satz 1 SGB II aF; inhaltlich ebenso nunmehr § 11 Abs. 3 Satz 1 SGB II nF) , er den Grundfreibetrag also ergänzt (ebenso BSG Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 19) .

    Ähnlich hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Vorschrift zur Bereinigung einmaliger Einnahmen in § 11b Abs. 1 Satz 2 SGB II (idF des RBEG/SGB II/SGB XII-ÄndG) vorgesehen, dass bei der Verteilung der - um die Absetzbeträge im Zuflussmonat bereinigten - Einnahmen monatlich weitere Absetzbeträge zu berücksichtigen sind, soweit sie in den einzelnen Monaten des Verteilzeitraums anfallen (vgl BT-Drucks 17/3404 S 95; ebenso BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 33 - Krankengeld) .

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld -

    Auszug aus BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R
    Im Gegenteil hat das BSG bei der Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens getätigten Aufwendungen schon in der Vergangenheit auf den Zeitraum abgehoben, in dem sie entstanden sind (vgl BSG vom 13.5.2009 - B 4 AS 29/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 22 RdNr 19 - Insolvenzgeld).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R
    Hat der Grundsicherungsträger die Leistung für den Regelbedarf - wie im Bescheid vom 11.1.2011 hier auch - neben der für Unterkunft und Heizung durch gesonderte Verfügung als abtrennbaren Teil des Gesamtbescheids bewilligt (vgl BSG Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 RdNr 11; zur neuen Rechtslage BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) , dann beschränken sich die Regelungswirkungen späterer Änderungsbescheide - von vollständigen Aufhebungen abgesehen - auf den Verfügungssatz, auf den sich die Änderung bezieht.
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R
    Das ist nach den Umständen hier die Verfügung über die Leistung für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts - ggf einschließlich hiervon nicht weiter abtrennbarer, vorliegend nach den nicht angegriffenen und daher bindenden (§ 163 Sozialgerichtsgesetz ) Feststellungen des LSG indes nicht bestehender Mehrbedarfe (vgl etwa BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 14 RdNr 12) -, nachdem durch den Gehaltszufluss vom 31.1.2011 über 133 Euro nur der Regelbedarf teilweise gedeckt und dieser daher gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 SGB II (hier in der insoweit am 1.1.2011 in Kraft getretenen Fassung des RBEG/SGB II/SGB XII-ÄndG) nur dort zu berücksichtigen war (ebenso BSG vom 5.6.2014 - B 4 AS 49/13 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) .
  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 23/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen

    Auszug aus BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R
    Zwar ist der Alg II-Anspruch auf eine kalendermonatsweise Betrachtung angelegt (vgl zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 9.4.2014 - B 14 AS 23/13 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 27 ff mwN) .
  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 49/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss von

    Auszug aus BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R
    Das ist nach den Umständen hier die Verfügung über die Leistung für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts - ggf einschließlich hiervon nicht weiter abtrennbarer, vorliegend nach den nicht angegriffenen und daher bindenden (§ 163 Sozialgerichtsgesetz ) Feststellungen des LSG indes nicht bestehender Mehrbedarfe (vgl etwa BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 14 RdNr 12) -, nachdem durch den Gehaltszufluss vom 31.1.2011 über 133 Euro nur der Regelbedarf teilweise gedeckt und dieser daher gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 SGB II (hier in der insoweit am 1.1.2011 in Kraft getretenen Fassung des RBEG/SGB II/SGB XII-ÄndG) nur dort zu berücksichtigen war (ebenso BSG vom 5.6.2014 - B 4 AS 49/13 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) .
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der

    Auszug aus BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R
    Deshalb wird die für die Einführung des Grundfreibetrags zentrale Anreizfunktion evident verfehlt, wenn beim Zufluss eines über einen Zeitraum von mehreren Monaten erarbeiteten Erwerbseinkommens innerhalb eines Monats anstelle der vom Gesetzgeber intendierten Freistellung von Hinzuverdiensten in Höhe von jedenfalls 100 Euro der Grundfreibetrag nur einmal zur Absetzung kommt (im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg vom 9.8.2007 - L 7 AS 5695/06 - juris RdNr 27 f; aA Geiger in LPK-SGB II, 5. Aufl 2013, § 11b RdNr 28) .
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R
    Hat der Grundsicherungsträger die Leistung für den Regelbedarf - wie im Bescheid vom 11.1.2011 hier auch - neben der für Unterkunft und Heizung durch gesonderte Verfügung als abtrennbaren Teil des Gesamtbescheids bewilligt (vgl BSG Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 RdNr 11; zur neuen Rechtslage BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) , dann beschränken sich die Regelungswirkungen späterer Änderungsbescheide - von vollständigen Aufhebungen abgesehen - auf den Verfügungssatz, auf den sich die Änderung bezieht.
  • BSG, 24.08.2017 - B 4 AS 9/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Zwar ist das BSG bezogen auf den Grundfreibetrag (§ 11b Abs. 2 Satz 2 SGB II) einmal ausnahmsweise vom Monatsprinzip abgerückt (BSG vom 17.7.2014 - B 14 AS 25/13 R - BSGE 116, 194 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 67) .
  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 24/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Die Entscheidung des BSG vom 17.7.2014 (B 14 AS 25/13 R - BSGE 116, 194 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 67) steht diesem Ergebnis nicht entgegen .

    Wesentliches Begründungselement war dabei aber der Umstand, dass andernfalls mangels Zahlungseingangs der Freibetrag in einzelnen Monaten gar nicht hätte abgesetzt werden können (BSG vom 17.7.2014 - B 14 AS 25/13 R - BSGE 116, 194 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 67, RdNr 15).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15

    Kindergeld - Versicherungspauschale - Absetzungsbetrag - Nachzahlung

    Nachdem in einem ersten Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache das Verfahren im Hinblick auf das bei dem Bundessozialgericht anhängige Verfahren B 14 AS 25/13 R ruhend gestellt worden war, wies das Sozialgericht die Klage im Einverständnis der Beteiligten ohne (erneute) mündliche Verhandlung mit Urteil vom 29. April 2015 ab, entschied, dass Kosten nicht zu erstatten seien und ließ die Berufung zu.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2014 (B 14 AS 25/13 R) führe zu keiner anderen Bewertung, denn ihm liege ein anderer Sachverhalt zugrunde.

    Er hält die erstinstanzliche Entscheidung für zutreffend und verweist im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2014 (B 14 AS 25/13 R) auf den unterschiedlichen Charakter der in Frage stehenden Einkommen.

    Für in mehreren Monaten erarbeitetes Arbeitsentgelt, das einem Leistungsberechtigten mit nur einem Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Monats zufließt, hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 17. Juli 2014 (- B 14 AS 25/13 R -, juris) bereits entschieden, dass auch das weitere Einkommen um den Grundfreibetrag für jeden dieser Monate gesondert zu bereinigen ist.

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