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   BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R   

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https://dejure.org/2022,35501
BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R (https://dejure.org/2022,35501)
BSG, Entscheidung vom 08.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R (https://dejure.org/2022,35501)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - B 7/14 AS 25/21 R (https://dejure.org/2022,35501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44b Abs 1 SGB 2, § 44b Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 2, § 44b Abs 4 S 1 SGB 2, § 44c Abs 2 S 2 Nr 4 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gemeinsame Einrichtung - Aufgabenwahrnehmung - Zuständigkeit - Wahrnehmung einzelner Aufgaben durch die Träger - Übertragungsbeschluss der Trägerversammlung des Jobcenters - Verwaltungsvereinbarung - Durchführung des Forderungseinzugs ...

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gemeinsame Einrichtung - Aufgabenwahrnehmung - Zuständigkeit - Wahrnehmung einzelner Aufgaben durch die Träger - Übertragungsbeschluss der Trägerversammlung des Jobcenters - Verwaltungsvereinbarung - Durchführung des Forderungseinzugs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erlass von Widerspruchsbescheiden durch die Agentur für Arbeit aufgrund Ermächtigung zum Forderungseinzug durch das Jobcenter Revisionseinlegung ohne beim BSG zugelassenen Prozessbevollmächtigten Vorliegen eines Verwaltungsaktes bei Übersendung einer Zahlungserinnerung ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gemeinsame Einrichtung - Aufgabenwahrnehmung - Zuständigkeit - Wahrnehmung einzelner Aufgaben durch die Träger - Übertragungsbeschluss der Trägerversammlung des Jobcenters - Verwaltungsvereinbarung - Durchführung des Forderungseinzugs ...

Sonstiges

  • Bundessozialgericht (Terminmitteilung)

    1. N. d. M., 2. S. H. ./. Bundesagentur für Arbeit, beigeladen: Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Forderungseinzug - Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter - Widerspruchsbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 699
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unwirksamkeit der Übertragung der Aufgaben

    Auszug aus BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R
    Ob die Beklagte unter Berufung auf ihr gesetzlich zugeordnete Aufgaben und vertraglich überlassene Zuständigkeiten den Forderungseinzug für den Beigeladenen betreiben durfte, betrifft Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, für die der 11. Senat des BSG zuständig ist (vgl BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 12/17 R - BSGE 124, 137 = SozR 4-4200 § 44c Nr. 1, RdNr 9) .

    Daher obliegt es der gE, alle operativen Aufgaben einer einheitlichen Leistungsverwaltung nach dem SGB II zu erledigen (Grundsatz der Gesamtwahrnehmung; vgl BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 12/17 R - BSGE 125, 137 = SozR 4-4200 § 44c Nr. 1, RdNr 15) .

    Dem jeweiligen Träger steht kein Selbsteintrittsrecht zu (BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 12/17 R - BSGE 125, 137 = SozR 4-4200 § 44c Nr. 1, RdNr 16) .

    Die Aufgabenwahrnehmung auf der Grundlage des § 44b Abs. 4 SGB II wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen (BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 12/17 R - BSGE 125, 137 = SozR 4-4200 § 44c Nr. 1, RdNr 30) .

    Innerorganisatorisch obliegt der Trägerversammlung der gE gemäß § 44c SGB II die Entscheidung über die Verlagerung von Aufgaben nach § 44b Abs. 4 SGB II. Überträgt eine gE - gestützt auf die Öffnungsklausel des § 44b Abs. 4 SGB II - Zuständigkeiten für die gesetzlich grundsätzlich ihr zugewiesene Wahrnehmung von Aufgaben auf einen ihrer Träger, unterliegt sie dabei im Außenverhältnis zu den betroffenen Leistungsberechtigten denselben Anforderungen an die Klarheit und Bestimmtheit der Kompetenzzuordnung wie sie von Verfassungs wegen für Zuständigkeitszuweisungen durch den Gesetzgeber gelten (BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 12/17 R - BSGE 125, 137 = SozR 4-4200 § 44c Nr. 1, RdNr 23) .

    Daher muss schon der Übertragungsbeschluss der Trägerversammlung ohne Weiteres erkennen lassen, welche Aufgaben im Einzelnen abweichend von § 44b Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB II durch einen der beiden Träger wahrgenommen werden sollen (BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 12/17 R - BSGE 125, 137 = SozR 4-4200 § 44c Nr. 1, RdNr 24) .

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R
    Soweit in der Sache darüber zu entscheiden ist, ob die Beklagte zum Erlass der Widerspruchsbescheide befugt war, berührt dies das für die Anfechtungsklage nach § 78 Abs. 1 Satz 1 SGG erforderliche Vorverfahren als Sachurteilsvoraussetzung nicht (vgl BSG vom 30.11.1965 - 3 RK 26/62 - BSGE 24, 134, 136 f = SozR Nr. 7 zu § 85 SGG, juris RdNr 22; BSG vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3, RdNr 15) .

    Erst recht kann ein Träger nicht über die Übertragung der Wahrnehmungszuständigkeit für Aufgaben entscheiden, die dem anderen Träger zukommen (vgl schon zur getrennten Beurteilung der Befugnis zum Tätigwerden im eigenen Aufgabenbereich und demjenigen des anderen Trägers bei der ARGE BSG vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3, RdNr 19) .

  • BSG, 30.11.1965 - 3 RK 26/62

    Mehrere Versicherungsträger - Gemeinsame Widerspruchsstelle - Vorverfahren -

    Auszug aus BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R
    Soweit in der Sache darüber zu entscheiden ist, ob die Beklagte zum Erlass der Widerspruchsbescheide befugt war, berührt dies das für die Anfechtungsklage nach § 78 Abs. 1 Satz 1 SGG erforderliche Vorverfahren als Sachurteilsvoraussetzung nicht (vgl BSG vom 30.11.1965 - 3 RK 26/62 - BSGE 24, 134, 136 f = SozR Nr. 7 zu § 85 SGG, juris RdNr 22; BSG vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3, RdNr 15) .
  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

    Auszug aus BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R
    Jedenfalls in den Fällen, in denen eine Rückübertragung solcher Aufgaben erfolgt, für die der jeweilige Träger originär leistungsverantwortlich ist, kann sich die gE auf der Grundlage von § 44b Abs. 4 SGB II der ihr gemäß § 44b Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II übertragenen hoheitlichen Befugnisse zur Wahrnehmung einer Aufgabe auch vollständig begeben und diese auf den Träger übertragen, der im eigenen Namen und in eigener Verantwortung handelt (BSG vom 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R - BSGE 133, 187 = SozR 4-4200 § 28 Nr. 12, RdNr 14) .
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 23/13 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zahlungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes

    Auszug aus BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R
    Hinsichtlich der möglichen Beschwer (§ 54 Abs. 1 Satz 2 SGG) des Klägers bezogen auf die Widerspruchsbescheide genügt insoweit, dass sie durch eine sachlich unzuständige Behörde erlassen worden sein können (vgl BSG vom 18.11.2014 - B 8 SO 23/13 R - SozR 4-3500 § 75 Nr. 6 RdNr 12; Wehrhahn in jurisPK-SGG, § 95 RdNr 11, Stand 15.6.2022; zur entsprechenden Geltung von § 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO im sozialgerichtlichen Verfahren Diehm in BeckOGK SGG, § 95 RdNr 24, Stand 1.11.2022) .
  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 28/19 R

    Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R
    Die Vorschrift ermöglicht die Zuweisung einzelner Aufgaben durch Auftrag (§§ 88 ff SGB X; BSG vom 14.5.2020 - B 14 AS 28/19 R - BSGE 130, 144 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 6, RdNr 31) .
  • BSG, 18.10.2023 - B 5 R 3/22 R

    Zur Nachversicherung von nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB VI

    Bei einem Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit handelt es sich grundsätzlich um einen schweren Fehler, der unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit des Ausgangsbescheides eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides rechtfertigt (vgl dazu auch BSG Urteil vom 8.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R - SozR 4 (vorgesehen), juris RdNr 30) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22

    Arbeitsförderung - Forderungseinzug im Auftrag des Grundsicherungsträgers -

    Soweit er sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg vom 5. November 2020 (- L 14 AL 4/20 -, juris) und das hierzu anhängige Revisionsverfahren B 7/14 AS 25/21 R beruft, übersieht er, dass die dortige Fallgestaltung mit der hier vorliegenden nicht identisch ist, weshalb von einer Entscheidung des genannten Revisionsverfahrens keine Klärung der hiesigen Zuständigkeitsfrage zu erwarten sein dürfte.

    Denn anders als im Verfahren L 14 AL 4/20 (bzw. im anhängigen Revisionsverfahren B 7/14 AS 25/21 R) geht es im vorliegenden Fall nicht um den Widerspruch gegen eine Zahlungserinnerung des Inkasso-Services der BA, sondern um den Widerspruch gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid nach einer Abhilfeentscheidung im Widerspruchsverfahren.

  • LSG Sachsen, 30.03.2023 - L 3 AL 11/20
    Es wäre allerdings zu klären gewesen, ob die Übertragung der Aufgaben des Forderungseinzuges und damit die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Erlassantrag auf die Bundesagentur für Arbeit den Anforderungen des Bundessozialgerichtes (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2020 - B 14 AS 28/19 R - BSGE 130, 144 ff. = SozR 4-4200 § 44b Nr. 6 = juris; BSG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - B 7/14 AS 25/21 R - juris) entsprochen hätte.
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