Rechtsprechung
BSG - B 11 AL 15/16 R |
Anhängiges Verfahren
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 14.07.2015 - S 14 AL 738/14
- LSG Hamburg, 14.07.2015 - L 2 AL 41/15
- LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 41/15
- BSG - B 11 AL 15/16 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 7 AL 34/15
Übernahme von Mietkosten für die Wohnung am früheren Wohnort während einer …
Nach einem Urteil des LSG Hamburg vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 41/15 - Revision anhängig beim BSG, Az.: B 11 AL 15/16 R -) sei die Regelung für Teilnahmekosten bei Fortbildungsmaßnahmen im Lichte des Grundsatzes einer umfassenden Leistungspflicht des zuständigen Trägers im Rahmen eines Gesamtleistungspaketes auszulegen, weil § 128 SGB III im Ergebnis darauf abstelle, ob durch die Maßnahme eine Unterbringung an einem anderen Ort als dem bisherigen Wohnort veranlasst werde. - SG Detmold, 19.09.2019 - S 12 AL 105/19
Keinen Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten am Heimatort, während …
In einem entsprechenden Fall habe sich die Beklagte vor dem BSG im Verfahren B 11 AL 15/16 R verglichen, nachdem das LSG Hamburg in seiner Entscheidung vom 29.06.2016, Az. L 2 AL 41/15, die Beklagte verurteilt hatte, die Kosten der Unterkunft und Verpflegung während der Schließzeiten des Internats zu übernehmen.Bei dem angeführten Vergleich im Verfahren B 11 AL 15/16 R handele es sich um die Regelung eines Einzelfalles.