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   BSG - B 13 R 453/06 B   

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BSG - B 13 R 453/06 B (https://dejure.org/9999,14885)
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  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

    Auszug aus BSG - B 13 R 453/06 B
    Sie führt lediglich aus, das LSG habe sich auf das Senatsurteil vom 8. September 2005 (B 13 RJ 10/04 R) bezogen, aber verkannt, dass dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Dass das LSG davon ausgehe, "dass sich für die Auffassung, dass neben dem Bestehen des Anspruchs auch der 'Beginn der Leistung' nach altem Rechts vorausgesetzt wird, keine Stütze findet", bezeichnet allenfalls eine Schlussfolgerung des LSG aus dem Senatsurteil vom 8. September 2005 (B 13 RJ 10/04 R), nicht aber eine tragende abstrakte rechtliche Aussage im angefochtenen Urteil.

  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 28/98 R

    Regelaltersrentenanspruch - Fälligkeit - Rechtsänderung durch das WFG - Bewertung

    Auszug aus BSG - B 13 R 453/06 B
    Offen bleiben kann daher, ob die Beklagte aus den angeführten Entscheidungen des BSG vom 24. Februar 1999 (B 5 RJ 28/98 R - SozR 3-2600 § 300 Nr. 14), vom 23. Juni 1994 (4 RA 70/93 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 3) und vom 29. August 1996 (4 RA 116/94 - SozR 3-2200 § 1241d Nr. 3) tragende abstrakte Rechtssätze herausgearbeitet hat, die einem abweichenden abstrakten Rechtssatz des LSG gegenüberzustellen gewesen wären.
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus BSG - B 13 R 453/06 B
    Offen bleiben kann daher, ob die Beklagte aus den angeführten Entscheidungen des BSG vom 24. Februar 1999 (B 5 RJ 28/98 R - SozR 3-2600 § 300 Nr. 14), vom 23. Juni 1994 (4 RA 70/93 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 3) und vom 29. August 1996 (4 RA 116/94 - SozR 3-2200 § 1241d Nr. 3) tragende abstrakte Rechtssätze herausgearbeitet hat, die einem abweichenden abstrakten Rechtssatz des LSG gegenüberzustellen gewesen wären.
  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94

    Übergangsrecht bei Rentengewährung nach fehlgeschlagener medizinischer

    Auszug aus BSG - B 13 R 453/06 B
    Offen bleiben kann daher, ob die Beklagte aus den angeführten Entscheidungen des BSG vom 24. Februar 1999 (B 5 RJ 28/98 R - SozR 3-2600 § 300 Nr. 14), vom 23. Juni 1994 (4 RA 70/93 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 3) und vom 29. August 1996 (4 RA 116/94 - SozR 3-2200 § 1241d Nr. 3) tragende abstrakte Rechtssätze herausgearbeitet hat, die einem abweichenden abstrakten Rechtssatz des LSG gegenüberzustellen gewesen wären.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG - B 13 R 453/06 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG - B 13 R 453/06 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29).
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