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   BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2464/07   

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https://dejure.org/2011,18565
BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2464/07 (https://dejure.org/2011,18565)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 1 BvR 2464/07 (https://dejure.org/2011,18565)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 1 BvR 2464/07 (https://dejure.org/2011,18565)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 30.000 Euro - Angemessene Erhöhung über den subjektivem Wert hinaus bei Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von allgemeiner Bedeutung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde über ein finanzgerichtliches Verfahren zur Erbschaftsteuer für eingetragene Lebenspartner; Festsetzung des Werts eines Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 30.000 Euro - Angemessene Erhöhung über den subjektivem Wert hinaus bei Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von allgemeiner Bedeutung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 30.000 Euro - Angemessene Erhöhung über den subjektivem Wert hinaus bei Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von allgemeiner Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde über ein finanzgerichtliches Verfahren zur Erbschaftsteuer für eingetragene Lebenspartner; Festsetzung des Werts eines Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2464/07
    Bei der von ihm daher nach billigem Ermessen vorzunehmenden Bestimmung des Gegenstandswerts hat der Senat die in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1989 (BVerfGE 79, 357 sowie 365 ) entwickelten Gesichtspunkte berücksichtigt:.
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