Rechtsprechung
BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 2452/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erhebung einer Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung sowie wegen erheblicher Begründungsmängel offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei vorausgegangener mehrfacher Belehrung über Zulässigkeitsanforderungen
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG; Erhebung einer Missbrauchsgebühr
- rewis.io
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung sowie wegen erheblicher Begründungsmängel offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei vorausgegangener mehrfacher Belehrung über Zulässigkeitsanforderungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ; Erhebung einer Missbrauchsgebühr
- datenbank.nwb.de
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung sowie wegen erheblicher Begründungsmängel offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei vorausgegangener mehrfacher Belehrung über Zulässigkeitsanforderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde - und die Missbrauchsgebühr
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 04.10.2017 - S 20 KR 296/17
- BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 2452/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2018 - L 4 KR 506/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 2452/17
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar unzulässige Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06
Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende …
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 2452/17
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar unzulässige Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12
Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 2452/17
Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2). - BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach …
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 2452/17
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr). - BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 160/15
Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 2452/17
Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2).