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   BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 766/01, 1 BvR 1454/02   

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https://dejure.org/2004,4281
BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 766/01, 1 BvR 1454/02 (https://dejure.org/2004,4281)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2004 - 1 BvR 766/01, 1 BvR 1454/02 (https://dejure.org/2004,4281)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2004 - 1 BvR 766/01, 1 BvR 1454/02 (https://dejure.org/2004,4281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Überleitung von in der ehemaligen DDR erworbenen Rentenanwartschaften

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung in Form einer individuellen Verdienstberechnung entgegen einer Pauschalisierung der Rentenberechnung wegen beruflicher Benachteiligungen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges; Grundsatz der Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde; Fehlen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; AAÜG § 6 Abs. 1; ; AAÜG § 6 Abs. 2; ; AAÜG § 6 Abs. 3; ; SGB VI § 307 a; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 6 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltbegrenzung nach dem AAÜG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 766/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatte der Gesetzgeber nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wie auch nach der Wiedervereinigung bei dem Bemühen, von einem anderen Staat zu verantwortendes Unrecht wiedergutzumachen, einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 84, 90 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 766/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatte der Gesetzgeber nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wie auch nach der Wiedervereinigung bei dem Bemühen, von einem anderen Staat zu verantwortendes Unrecht wiedergutzumachen, einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 84, 90 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvR 335/72

    Rechtswegerschöpfung im Schiedsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 766/01
    Es ist fraglich, ob die Verfassungsbeschwerden diese Anforderung erfüllen, weil das Bundessozialgericht die Nichtzulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers wegen ungenügender Darlegungen als unzulässig verworfen hat (vgl. BVerfGE 1, 12 ; 34, 204 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 766/01
    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil vom 22. November 2000 (BVerfGE 102, 254).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 766/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatte der Gesetzgeber nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wie auch nach der Wiedervereinigung bei dem Bemühen, von einem anderen Staat zu verantwortendes Unrecht wiedergutzumachen, einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 84, 90 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 20.07.1999 - 1 BvR 1668/98

    Einschränkung beruflicher Rehabilitierung durch das BerRehaG im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 766/01
    Die dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz zu Grunde liegende Entscheidung, nur gravierende Fälle individuellen Unrechts zu entschädigen, nicht aber die beruflichen Benachteiligungen, die systemimmanent in mehr oder weniger großem Ausmaß allgemeines Schicksal der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gewesen sind, hält sich im Rahmen dieses Spielraums (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1999 - 1 BvR 1668/98 -).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 766/01
    Die hieraus resultierende Entgeltbegrenzung nach § 6 Abs. 1 AAÜG ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 41/51

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 766/01
    Es ist fraglich, ob die Verfassungsbeschwerden diese Anforderung erfüllen, weil das Bundessozialgericht die Nichtzulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers wegen ungenügender Darlegungen als unzulässig verworfen hat (vgl. BVerfGE 1, 12 ; 34, 204 ; stRspr).
  • LSG Sachsen, 13.02.2018 - L 5 RS 60/15
    Denn der Gesetzgeber hat sich mit dem BerRehaG nicht dafür entschieden, hypothetische individuelle Versicherungsverläufe zu erstellen, sondern hat mit dem BerRehaG bewusst eine, im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums liegende, typisierende Betrachtungs- und Behandlungsweise vorgenommen (vgl. dazu etwa: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. März 2004 - 1 BvR 766/01 und 1 BvR 1454/02 - JURIS-Dokument, RdNr. 6 f.).
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