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   BVerfG, 01.03.2007 - 2 BvR 392/07   

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https://dejure.org/2007,6133
BVerfG, 01.03.2007 - 2 BvR 392/07 (https://dejure.org/2007,6133)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2007 - 2 BvR 392/07 (https://dejure.org/2007,6133)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2007 - 2 BvR 392/07 (https://dejure.org/2007,6133)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 456 StPO; § 458 Abs. 2 und 3 StPO; § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (drohende Strafvollstreckung; mangelndes Rechtsschutzbedürfnis; Absehen von Vollstreckung durch die Staatsanwaltschaft; Erfordernis eines Antrags auf Vollstreckungsaufschub); Leipziger Inzest-Verfahren; Ablehnungsbeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtsschutzbedürfnisses kein Haftaufschub im Wege des Eilrechtsschutzes vor dem BVerfG

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • Judicialis

    StGB § 173 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; StPO § 456; ; StPO § 456 Abs. 2; ; StPO § 458 Abs. 2; ; StPO § 458 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 456 § 458; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, da die Staatsanwaltschaft von der Vollstreckung vorläufig abgesehen hat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im "Inzest-Verfahren" abgelehnt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im "Inzest-Verfahren" abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Sachsen, 20.11.2008 - 157-IV-08
    Ihm steht es offen, wegen des von ihm behaupteten Härtefalls eine Entscheidung des Gerichts nach § 459f StPO zu beantragen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 93-IV-05; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 BvR 392/07).
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