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   BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 249/10   

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https://dejure.org/2010,9689
BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 249/10 (https://dejure.org/2010,9689)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2010 - 1 BvR 249/10 (https://dejure.org/2010,9689)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2010 - 1 BvR 249/10 (https://dejure.org/2010,9689)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 2 Abs. 2 JGG; § 35 Abs. 1 StPO; Nr. 140 Abs. 1 Satz 1 RiStBV
    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde (maßgeblicher Zeitpunkt bei in Anwesenheit verkündeten Urteilen nach § 35 Abs. 1 StPO)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Beginn der Einlegungsfrist für eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gem § 93 Abs 1 S 2, S 3 BVerfGG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 93 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 3 Halbs 2 BVerfGG, § 2 Abs 2 JGG, § 55 Abs 2 S 1 JGG
    Nichtannahmebeschluss: Zum Beginn der Einlegungsfrist für eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gem § 93 Abs 1 S 2, S 3 BVerfGG - hier: Berufungsurteil gem §§ 55 JGG, 35 StPO - Beginn der Einlegungsfrist mit Verkündung der angegriffenen Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Zustellung einer in vollständiger Form abgefassten Entscheidung eines Jugendgerichtsverfahrens als Fristbeginn für eine Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Beginn der Einlegungsfrist für eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gem § 93 Abs 1 S 2, S 3 BVerfGG - hier: Berufungsurteil gem §§ 55 JGG, 35 StPO - Beginn der Einlegungsfrist mit Verkündung der angegriffenen Entscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Beginn der Einlegungsfrist für eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gem § 93 Abs 1 S 2, S 3 BVerfGG - hier: Berufungsurteil gem §§ 55 JGG, 35 StPO - Beginn der Einlegungsfrist mit Verkündung der angegriffenen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 2
    Zustellung einer in vollständiger Form abgefassten Entscheidung eines Jugendgerichtsverfahrens als Fristbeginn für eine Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvR 197/63

    Fristbeginn für die Ergebung der Verfassungsbeschwerde bei Urteilszustellung

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 249/10
    Gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2, 3 BVerfGG beginnt die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bereits mit Verkündung der Entscheidung zu laufen, wenn die Zustellung oder Bekanntgabe einer in vollständiger Form abgefassten Entscheidung in den maßgebenden verfahrensrechtlichen Vorschriften nicht zwingend vorgeschrieben ist (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 18, 192 ).

    Soweit eine Bekanntmachung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung lediglich auf Grundlage von Verwaltungsvorschriften oder langjähriger gerichtlicher Übung erfolgt, stellt dies keine für den Fristbeginn maßgebliche Mitteilung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 18, 192 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 249/10
    Gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2, 3 BVerfGG beginnt die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bereits mit Verkündung der Entscheidung zu laufen, wenn die Zustellung oder Bekanntgabe einer in vollständiger Form abgefassten Entscheidung in den maßgebenden verfahrensrechtlichen Vorschriften nicht zwingend vorgeschrieben ist (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 18, 192 ).

    Soweit eine Bekanntmachung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung lediglich auf Grundlage von Verwaltungsvorschriften oder langjähriger gerichtlicher Übung erfolgt, stellt dies keine für den Fristbeginn maßgebliche Mitteilung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 18, 192 ).

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 249/10
    Im Falle eines in Anwesenheit verkündeten Strafurteils kommt es daher nicht auf eine spätere Zustellung oder Bekanntgabe des vollständig abgefassten Urteils, sondern auf den Zeitpunkt der Verkündung an (vgl. statt vieler Hömig, Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, München, Loseblatt, 31. Erg.Lieferung, Stand: Oktober 2009, § 93 Rn. 20; Lechner/Zuck, BVerfGG, 5. Aufl., München 2006, § 93 Rn. 31; vgl. mittelbar auch BVerfGE 12, 113 ; 20, 336 ; 21, 245 ; 28, 151 ).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 249/10
    Im Falle eines in Anwesenheit verkündeten Strafurteils kommt es daher nicht auf eine spätere Zustellung oder Bekanntgabe des vollständig abgefassten Urteils, sondern auf den Zeitpunkt der Verkündung an (vgl. statt vieler Hömig, Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, München, Loseblatt, 31. Erg.Lieferung, Stand: Oktober 2009, § 93 Rn. 20; Lechner/Zuck, BVerfGG, 5. Aufl., München 2006, § 93 Rn. 31; vgl. mittelbar auch BVerfGE 12, 113 ; 20, 336 ; 21, 245 ; 28, 151 ).
  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 249/10
    Im Falle eines in Anwesenheit verkündeten Strafurteils kommt es daher nicht auf eine spätere Zustellung oder Bekanntgabe des vollständig abgefassten Urteils, sondern auf den Zeitpunkt der Verkündung an (vgl. statt vieler Hömig, Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, München, Loseblatt, 31. Erg.Lieferung, Stand: Oktober 2009, § 93 Rn. 20; Lechner/Zuck, BVerfGG, 5. Aufl., München 2006, § 93 Rn. 31; vgl. mittelbar auch BVerfGE 12, 113 ; 20, 336 ; 21, 245 ; 28, 151 ).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 249/10
    Im Falle eines in Anwesenheit verkündeten Strafurteils kommt es daher nicht auf eine spätere Zustellung oder Bekanntgabe des vollständig abgefassten Urteils, sondern auf den Zeitpunkt der Verkündung an (vgl. statt vieler Hömig, Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, München, Loseblatt, 31. Erg.Lieferung, Stand: Oktober 2009, § 93 Rn. 20; Lechner/Zuck, BVerfGG, 5. Aufl., München 2006, § 93 Rn. 31; vgl. mittelbar auch BVerfGE 12, 113 ; 20, 336 ; 21, 245 ; 28, 151 ).
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