Rechtsprechung
BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 1224/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anspruch auf effektive Strafverfolgung kein vom Rechtsnachfolger einklagbares Recht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 90 BVerfGG
Kammerbeschluss: Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Tod des Beschwerdeführers - Anspruch des verstorbenen Beschwerdeführers auf effektive Strafverfolgung als höchstpersönliches, nicht vom Rechtsnachfolger einklagbares Recht
- Wolters Kluwer
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers i.R.d. Durchsetzung des höchstpersönlichen Anspruchs des Verstorbenen auf effektive Strafverfolgung
- rewis.io
Kammerbeschluss: Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Tod des Beschwerdeführers - Anspruch des verstorbenen Beschwerdeführers auf effektive Strafverfolgung als höchstpersönliches, nicht vom Rechtsnachfolger einklagbares Recht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BVerfGG § 93a
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers i.R.d. Durchsetzung des höchstpersönlichen Anspruchs des Verstorbenen auf effektive Strafverfolgung - datenbank.nwb.de
Kammerbeschluss: Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Tod des Beschwerdeführers - Anspruch des verstorbenen Beschwerdeführers auf effektive Strafverfolgung als höchstpersönliches, nicht vom Rechtsnachfolger einklagbares Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anspruch auf effektive Strafverfolgung - und der Tod während des Verfassungsbeschwerdeverfahrens
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 20.03.2017 - 1 Ws 36/17
- OLG Stuttgart, 19.04.2017 - 1 Ws 36/17
- BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 1224/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 1224/17
Ausnahmen sind lediglich im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die ein Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 69, 188 ; 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 ), wie dies etwa bei finanziellen Ansprüchen der Erben der Fall ist (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 26, 327 ; 69, 188 ). - BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
Bilanzbündeltheorie
Auszug aus BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 1224/17
Ausnahmen sind lediglich im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die ein Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 69, 188 ; 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 ), wie dies etwa bei finanziellen Ansprüchen der Erben der Fall ist (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 26, 327 ; 69, 188 ). - BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
Auszug aus BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 1224/17
Ausnahmen sind lediglich im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die ein Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 69, 188 ; 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 ), wie dies etwa bei finanziellen Ansprüchen der Erben der Fall ist (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 26, 327 ; 69, 188 ). - BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
Auszug aus BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 1224/17
Ausnahmen sind lediglich im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die ein Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 69, 188 ; 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 ), wie dies etwa bei finanziellen Ansprüchen der Erben der Fall ist (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 26, 327 ; 69, 188 ). - BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
Auszug aus BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 1224/17
Ausnahmen sind lediglich im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die ein Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 69, 188 ; 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 ), wie dies etwa bei finanziellen Ansprüchen der Erben der Fall ist (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 26, 327 ; 69, 188 ).