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   BVerfG, 01.06.1988 - 1 BvR 588/88   

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https://dejure.org/1988,4204
BVerfG, 01.06.1988 - 1 BvR 588/88 (https://dejure.org/1988,4204)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.1988 - 1 BvR 588/88 (https://dejure.org/1988,4204)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 1988 - 1 BvR 588/88 (https://dejure.org/1988,4204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Schornsteinfegerrealrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1988 - 1 BvR 588/88
    Abgeschlossene staatliche Akte aus der Zeit vor dem Grundgesetz lassen sich nicht rückwirkend am Grundgesetz messen (vgl. schon BVerfGE 17, 38 >50<).
  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1988 - 1 BvR 588/88
    Erst dann kann ein Vergleich der Rechtsstellung des Betroffenen mit seiner früheren Rechtsposition ergeben, ob er durch die Berücksichtigung der angegriffenen Entscheidungen schlechtergestellt ist als vorher (vgl. entspr. BVerfGE 30, 112 >123<).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Andererseits stellt auch das Prioritätsprinzip, das ebenfalls in § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V - in Gestalt des Approbationsalters - und zudem in § 103 Abs. 5 SGB V - in Form der Wartelisten für gesperrte Planungsbereiche - geregelt ist, prinzipiell ein geeignetes Auswahlkriterium dar (zu Wartelisten als Mittel zur Festlegung der Reihenfolge des Berufszugangs vgl BVerwGE 79, 130 und hierzu BVerfG , Beschluss vom 1. Juni 1988, 1 BvR 588/88 - juris; BVerwGE 51, 235, 238 f; 64, 238; s auch BSG SozR 3-5520 § 24 Nr. 3 S 6).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93

    Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als

    Es kann dahinstehen, ob ein schutzwürdiges Vertrauen des Klägers auf den Bestand seiner Bestellung schon deshalb ausscheidet, weil die Frage der Fortgeltung der bayerischen Kaminkehrerrealrechte zum Zeitpunkt seiner Betrauung mit der Verwaltung des in Rede stehenden Kehrbezirks noch nicht abschließend geklärt war (vgl. etwa den vom Urteil des Senats vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 105.64 - a.a.O., abweichenden Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Oktober 1973, BayVBl 1973, 671; vgl. ferner den die Revision zulassenden Beschluß vom 17. Juli 1985 - BVerwG 1 B 127.84 - sowie den Einstellungsbeschluß in jenem Verfahren vom 20. Mai 1986 - BVerwG 1 C 26.85 -) und ihm dies bekannt sein mußte (vgl. zur Frage des Vertrauensschutzes auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 1. Juni 1988 - 1 BvR 588/88 - GewArch 1988, 328 (329)).
  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 44/91

    Realrechte bayerischer Schornsteinfeger

    Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1971 (BVerwGE 38, 244) und vom 15. März 1988 (BayVBl 1988, 501), letzteres bestätigt durch Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juni 1988 (BayVBl 1988, 495), ist geklärt, daß die bayerischen Schornsteinfegerrealrechte bereits durch § 39 a GewO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 13. April 1935 (RGBl I S. 501) mit Wirkung vom 16. April 1935 aufgehoben worden sind.

    Nachdem bereits im Jahre 1971 höchstrichterlich geklärt war, daß die Realrechte aufgehoben worden sind, kann jedenfalls dann, wenn - wie hier - das vermeintliche Recht erst später erworben worden ist, von einem enttäuschten Vertrauen keine Rede sein (so ausdrücklich BVerfG BayVBl 1988, 495).

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