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   BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02   

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https://dejure.org/2002,2761
BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02 (https://dejure.org/2002,2761)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.2002 - 2 BvR 578/02 (https://dejure.org/2002,2761)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 2 BvR 578/02 (https://dejure.org/2002,2761)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafvollstreckung - Haftentlassung - Legalprognose - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rückfall - Befangenheit - Ablehnung eines Richters

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. ... 3; ; GG Art. 4; ; GG Art. 5; ; GG Art. 6; ; GG Art. 7; ; GG Art. 8; ; GG Art. 9; ; GG Art. 10; ; GG Art. 11; ; GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 14; ; GG Art. 15; ; GG Art. 16; ; GG Art. 17; ; GG Art. 18; ; GG Art. 19; ; GG Art. 20 Abs. 4; ; GG Art. 101; ; GG Art. 103; ; GG Art. 104

  • RA Kotz

    Prozesskostenhilfeanspruch bei lebenslanger Freiheitsstrafe!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a
    Dauer der Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen festgestellter Gefährlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31 Jahren Haft

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31 Jahren Haft

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31 Jahren Haft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 686
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Auch danach ist nicht entschieden worden, ob von Verfassungs wegen die Festlegung einer generellen Obergrenze für die aus Gründen der besonderen Schwere der Schuld zu verbüßende Zeit der lebenslangen Freiheitsstrafe geboten ist (vgl. BVerfGE 86, 288 ).

    Vom Zweiten Senat wurde im Beschluss vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288 ) unter dem Gesichtspunkt hinreichender Bestimmtheit der Strafe gefordert, dass eine besondere Schwere der Schuld gegebenenfalls schon im Erkenntnisverfahren festgestellt werden muss und im Vollstreckungsverfahren frühzeitig zu entscheiden ist, wie lange dem Verurteilten eine besondere Schwere der Schuld als Aussetzungshindernis noch entgegen gehalten werden kann (BVerfGE 86, 288 ).

    Angesichts zunehmender Kritik an der lebenslangen Freiheitsstrafe in der Literatur (zusammenfassend Bock/Mährlein, ZRP 1997, S. 376 m.w.N.) ergibt sich für den vorliegenden Fall möglicherweise die weitere Frage, ob eine Freiheitsentziehung, die nicht mehr wegen der besonderen Schwere der Schuld geboten ist, mit Blick auf die Annahme fortbestehender Gefährlichkeit des Verurteilten überhaupt noch als Strafe zum gerechten Schuldausgleich (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 86, 288 ) gerechtfertigt sein kann (vgl. u.a. zur Spezialprävention Hartmut-Michael Weber, Die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, 1999, S. 411 ff.).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen einer festgestellten Gefährlichkeit des Beschwerdeführers verstößt nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings grundsätzlich nicht gegen die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187 ); der Erste Senat hat dies in seinem Urteil vom 21. Juni 1977 auf dem damaligen Stand der Erkenntnisse entschieden, aber keinen Anspruch auf zeitlose Gültigkeit seiner Entscheidung erhoben (BVerfGE 45, 187 ).

    Angesichts zunehmender Kritik an der lebenslangen Freiheitsstrafe in der Literatur (zusammenfassend Bock/Mährlein, ZRP 1997, S. 376 m.w.N.) ergibt sich für den vorliegenden Fall möglicherweise die weitere Frage, ob eine Freiheitsentziehung, die nicht mehr wegen der besonderen Schwere der Schuld geboten ist, mit Blick auf die Annahme fortbestehender Gefährlichkeit des Verurteilten überhaupt noch als Strafe zum gerechten Schuldausgleich (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 86, 288 ) gerechtfertigt sein kann (vgl. u.a. zur Spezialprävention Hartmut-Michael Weber, Die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, 1999, S. 411 ff.).

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).

    Auch in diesem Umfang ist der Antrag zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Aufklärungs- oder Darstellungslücken, die auf eine Verkennung der Bedeutung und Tragweite des Freiheitsrechts hindeuten könnten (vgl. BVerfGE 70, 297 ), sind bisher nicht näher vorgetragen worden.
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Der Vorfall vom 31. Juli 2000 ist von den Fachgerichten in eigener Verantwortung aufgeklärt und bewertet worden; dagegen ist möglicherweise von Verfassungs wegen nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem Beschwerdeführer zu 1. am 1. Juli 2002 Prozesskostenhilfe bewilligt und einen Rechtsanwalt beigeordnet (Aktenzeichen 2 BvR 578/02, StV 2003, S. 686).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im

    Zwar kann es, soweit ein Beschwerdeführer nicht imstande ist, die erforderlichen Mittel für die Beauftragung eines Rechtsanwalts aufzubringen, der ihn im Verfassungsbeschwerdeverfahren vertreten soll, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn der in der Mittellosigkeit liegende Hinderungsgrund entfällt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2002 - 2 BvR 578/02 -, juris).
  • BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Zwar kann es, soweit ein Beschwerdeführer nicht imstande ist, die erforderlichen Mittel für die Beauftragung eines Rechtsanwalts aufzubringen, der ihn im Verfassungsbeschwerdeverfahren vertreten soll, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn der in der Mittellosigkeit liegende Hinderungsgrund entfällt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2002 - 2 BvR 578/02 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Entsprechend findet sie sich auch in der Begründung von Beiordnungsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfG 1. Juli 2002 - 2 BvR 578/02 - juris-Recherche, dort zu 3.a) der Gründe) bzw. in den Tenorierungen der Beiordnungsentscheidungen der Zivilgerichtsbarkeit (z.B. LG Duisburg 17. Dezember 2003 - 7 T 312/03 - MDR 2004, 538).
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