Rechtsprechung
BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvR 498/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe nach erfolglos betriebenem Asylverfahren - Begriff des Missbrauchs iSv § 34 Abs 2 BVerfGG
- Wolters Kluwer
Missbräuchliche Einlegung der Verfassungsbeschwerde i.S.d. § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) wegen Verfolgung der Durchsetzung von Interessen am Verbleib in der BRD unabhängig von der tatsächlichen Sachlage und Rechtslage; Anforderungen an die ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
BVerfGG § 34 Abs. 2
Verfassungsbeschwerde, Missbrauchsgebühr, Falschangaben, Identität, Staatsangehörigkeit - Judicialis
BVerfGG § 34 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34 Abs. 2
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden zweier Asylbewerber und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Missbrauchsgebühr bei wahrheitswidrigem Vortrag im asylrechtlichen Verfassungsbeschwerdeverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lüg das Bundesverfassungsgericht nicht an!
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Missbrauchsgebühr bei wahrheitswidrigem Vortrag im asylrechtlichen Verfassungsbeschwerdeverfahren
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Missbrauchsgebühr bei wahrheitswidrigem Vortrag im asylrechtlichen Verfassungsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 14.09.2006 - 6 K 1057/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - 11 A 3873/06
- BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvR 498/07
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvR 498/07
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die Fragen zu Inhalt und Reichweite der aus Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Rechtsschutzgleichheit ausreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 81, 347 ). - BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 983/94
Richterliche Durchsuchungsanordnung - Strafprozeß - Nötigung im Straßenverkehr - …
Auszug aus BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvR 498/07
Die Einlegung der Verfassungsbeschwerde erfolgte missbräuchlich im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG, da die Beschwerdeführer mit ihrer Verfassungsbeschwerde nicht die verfassungsgemäße Sicherung ihrer Grundrechte, sondern die Durchsetzung ihrer Interessen am Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage verfolgten (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983, 1258/94 -, NJW 1995, S. 385).
- VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und …
Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BayVGH vom 13.11.2008 BayVBl 2009, 738; BVerwG vom 20.4.2010 Az. 9 KSt 19/09 u.a. ). - VGH Bayern, 07.04.2022 - 8 M 22.584
Erstattung von Aufwendungen für zwei Privatgutachten
Denn nur dann kann es überhaupt seinen Zweck erfüllen, das Gericht durch qualifizierten Beteiligtenvortrag zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen zu veranlassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2008 - 22 M 08.2699 - BayVBl 2009, 738 = juris Rn. 13 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1067
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und …
Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BayVGH vom 13.11.2008 BayVBl 2009, 738; BVerwG vom 20.4.2010 Az. 9 KSt 19/09 u.a. ). - OLG München, 11.05.2007 - 5 Ws 224/07 Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen in jüngster Zeit betont, dass die in § 121 Abs. 1 StPO bestimmte 6-Monats-Frist nur eine Höchstgrenze darstellt und das Beschleunigungsgebot in Haftsachen das gesamte Strafverfahren umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.03.2007, 2 BvR 498/07; BVerfG, Beschluss vom 15.02.2007, 2 BvR 2563/06 ).
- VG München, 23.05.2011 - M 1 M 11.1675
Antrag auf Entscheidung des Gerichts gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; …
Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. BayVGH v. 13.11.2008 BayVBl 2009, 738 m. w. N.; ebs. OVG Lüneburg v. 2.12.2009 NJW 2010, 391).