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   BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21   

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BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21 (https://dejure.org/2021,22196)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.2021 - 2 BvR 627/21 (https://dejure.org/2021,22196)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 2 BvR 627/21 (https://dejure.org/2021,22196)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz wegen Verletzung des Rechtsschutzanspruchs der betroffenen Asylsuchenden offensichtlich begründet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 123 VwGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs 1 VwGO - hier: Versagung von Eilrechtsschutz zur Sicherung eines Wiederaufgreifensanspruchs mit dem Ziel der ...

  • Wolters Kluwer

    Verkürzung des Anspruchs des Asylsuchenden auf effektiven Rechtsschutz; Versagung von Eilrechtsschutz zur Sicherung eines Wiederaufgreifensanspruchs mit dem Ziel der Geltendmachung von Abschiebungsverboten

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs 1 VwGO - hier: Versagung von Eilrechtsschutz zur Sicherung eines Wiederaufgreifensanspruchs mit dem Ziel der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG ) an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO ; hier: Versagung von Eilrechtsschutz zur Sicherung eines Wiederaufgreifensanspruchs mit dem Ziel der ...

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG ) an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO ; hier: Versagung von Eilrechtsschutz zur Sicherung eines Wiederaufgreifensanspruchs mit dem Ziel der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - und die entbehrliche Anhörungsrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilrechtsschutz in Asylverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 52
  • NVwZ 2021, 1773
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
    Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen Prozessordnungen, so dass der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
    Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen Prozessordnungen, so dass der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Sie muss im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (BVerfGE 77, 275 ).

    Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich auch die Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 93, 1 ; stRspr).

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangt, dass irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich ausgeschlossen werden (BVerfGE 93, 1 m.w.N.; stRspr).

  • VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 Q 2642/06

    Folgeschutzantrag nach Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
    Denn es setzt sich nicht damit auseinander, dass bei dem vorliegenden Hauptsacheverfahren, bei dem es um das Wiederaufgreifen des Verfahrens in Bezug auf die Feststellung von Abschiebungsverboten geht, nach ganz herrschender Ansicht in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Wiederaufgreifensanspruchs statthaft ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11; mit gleichem Ergebnis Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.).

    Darüber hinaus entspricht der Tenor der von der Beschwerdeführerin begehrten Sicherungsanordnung dem, was in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen als statthaftes Rechtsschutzziel eines entsprechenden Antrags angesehen wurde (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2017 - 18 B 1033/17

    Anwenden des § 71 Abs. 5 S. 2 AsylG auf Wiederaufgreifensanträge in Bezug auf ein

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
    Denn es setzt sich nicht damit auseinander, dass bei dem vorliegenden Hauptsacheverfahren, bei dem es um das Wiederaufgreifen des Verfahrens in Bezug auf die Feststellung von Abschiebungsverboten geht, nach ganz herrschender Ansicht in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Wiederaufgreifensanspruchs statthaft ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11; mit gleichem Ergebnis Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.).

    Darüber hinaus entspricht der Tenor der von der Beschwerdeführerin begehrten Sicherungsanordnung dem, was in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen als statthaftes Rechtsschutzziel eines entsprechenden Antrags angesehen wurde (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11).

  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 10 CE 15.810

    Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsverbot, Asylantrag,

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
    Denn es setzt sich nicht damit auseinander, dass bei dem vorliegenden Hauptsacheverfahren, bei dem es um das Wiederaufgreifen des Verfahrens in Bezug auf die Feststellung von Abschiebungsverboten geht, nach ganz herrschender Ansicht in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Wiederaufgreifensanspruchs statthaft ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11; mit gleichem Ergebnis Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.).

    Darüber hinaus entspricht der Tenor der von der Beschwerdeführerin begehrten Sicherungsanordnung dem, was in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen als statthaftes Rechtsschutzziel eines entsprechenden Antrags angesehen wurde (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
    Da sie keinen Verstoß gegen ihren Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG geltend macht, war sie nicht darauf zu verweisen, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde bezogen auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23. März 2021 Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zu erheben (BVerfGE 134, 106 ).

    Das ist vor allem dann der Fall, wenn auf der Hand liegt, dass mit dem Beschwerdevorbringen der Sache nach ein Gehörsverstoß gerügt wird, die Beschwerdeführer aber ersichtlich mit Rücksicht darauf, dass kein Anhörungsrügeverfahren durchgeführt wurde, ausschließlich die Verletzung eines anderen Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts geltend machen, das durch ein solches Vorgehen des Gerichts gleichfalls verletzt sein kann (vgl. dazu BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -).

  • VGH Hessen, 11.01.2021 - 3 A 539/20

    Rückführung anerkannter Flüchtlinge nach Italien

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
    Zur Situation anerkannt Schutzberechtigter in Italien verwies sie auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Januar 2021 (3 A 539/20.A, juris).

    Insbesondere erscheint es angesichts des von der Beschwerdeführerin in der Begründung der Anträge nach § 123 Abs. 1, § 80 Abs. 5 VwGO zitierten Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Januar 2021 (3 A 539/20.A, juris) nicht ausgeschlossen, dass ein Anordnungsanspruch besteht.

  • VG München, 14.03.2019 - M 5 S 19.50043

    Eilverfahren zur Sicherung des Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
    Denn es setzt sich nicht damit auseinander, dass bei dem vorliegenden Hauptsacheverfahren, bei dem es um das Wiederaufgreifen des Verfahrens in Bezug auf die Feststellung von Abschiebungsverboten geht, nach ganz herrschender Ansicht in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Wiederaufgreifensanspruchs statthaft ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11; mit gleichem Ergebnis Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.).

    Darüber hinaus entspricht der Tenor der von der Beschwerdeführerin begehrten Sicherungsanordnung dem, was in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen als statthaftes Rechtsschutzziel eines entsprechenden Antrags angesehen wurde (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausländerbehörde; Bundesamt; Dublin;

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
    Denn es setzt sich nicht damit auseinander, dass bei dem vorliegenden Hauptsacheverfahren, bei dem es um das Wiederaufgreifen des Verfahrens in Bezug auf die Feststellung von Abschiebungsverboten geht, nach ganz herrschender Ansicht in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Wiederaufgreifensanspruchs statthaft ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11; mit gleichem Ergebnis Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.).

    Darüber hinaus entspricht der Tenor der von der Beschwerdeführerin begehrten Sicherungsanordnung dem, was in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen als statthaftes Rechtsschutzziel eines entsprechenden Antrags angesehen wurde (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 542/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch eine unzumutbare, aus Sachgründen nicht

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03

    Umfang der Rechtsweggarantie im Asylverfahren

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290

    Vorläufiger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

    Auch die Garantie effektiven Rechtsschutzes gebiete grundsätzlich keine abweichende Beurteilung, denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers seien auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (m.V.a. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).

    Denn die Rechtschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers sind auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen z.B. BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).

    Die konkrete Rechtsanwendung ist verfassungsrechtlich erst dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

    Selbst wenn man eine analoge Anwendung des § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG auf Folgeschutzgesuche verneinen würde (so etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.02.2018 - 13 ME 438/17 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.09.2017 - 18 B 1033/17 -, juris Rn. 4 ff.; Dickten in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 71 Rn. 41 ), kann der Ausländer seinen Aufenthalt jedenfalls dadurch sichern, dass er gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt, den Erlass einer Anordnung nach § 123 VwGO erwirkt, mit der diese zu der Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde verpflichtet wird, dass die bestandskräftig gewordene Abschiebungsandrohung vorläufig nicht vollzogen werden darf (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 01.07.2021 - 2 BvR 627/21 -, juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 26.01.2022 - 38 L 913.21
    Auch das Gebot effektiven Rechtsschutzes gegen Entscheidungen im Folgeverfahren aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG (dazu Marx, in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 19 Rn. 742) und ein mögliches unionsrechtlich fundiertes Bleiberecht während des Folgeverfahrens aus Art. 9 Abs. 1, 2, Art. 33 Abs. 2 lit. d), Art. 40 Asylverfahrens-RL 2013/32/EU (dazu Wittmann, ZAR 2019, 45 [52f.]) bedingen keine Ausweitung des Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, vielmehr wird ausreichend effektiver Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO (dazu sogleich unter c]) gewährt (siehe zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen: BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 627/21 -, juris Rn. 20 m.w.N.; Dickten, in: Kluth/Heusch, BeckOK-AuslR, 31. Edition, Stand: 01.10.2021, § 71 AsylG Rn. 38 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.608

    Kein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG

    Zwar steht einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer - wie dem Antragsteller - nach dem Ablauf der für die freiwillige Ausreise gesetzten Frist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis wie auch ein Anordnungsgrund für einen Eilantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zu, weil er - auch in Anbetracht der Regelung des § 59 Abs. 1 Satz 8 AufenthG, dass nach Ablauf der Ausreisefrist der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden darf - jederzeit mit seiner Abschiebung rechnen muss (vgl. BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 24; 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - juris Rn. 16; B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 14 f.).
  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239

    Beschwerde, Abschiebung bereits vollzogen, Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag

    Denn die Rechtschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers sind auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen z.B. BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).
  • VG Cottbus, 20.03.2023 - 5 L 125/21
    Gegen die Ablehnung des Antrages auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG ist einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. VG München, Beschluss vom 8. Mai 2017 - M 2 E 17.37375 - Juris Rn. 17f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 627/21 - NVwZ 2021, 1773-1776).
  • VG Hannover, 16.08.2022 - 5 B 2129/22

    Asylantrag; Asylfolgeantrag; einstweilige Anordnung; Erwerbstätigkeit; familiäres

    Zielt das Hauptsacheverfahren auf das Wiederaufgreifen des Verfahrens in Bezug auf die Feststellung von Abschiebungsverboten nach bestandskräftiger Abschiebungsandrohung, ist nach ganz herrschender Ansicht in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Wiederaufgreifensanspruchs statthaft (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • VG Hannover, 13.07.2022 - 5 B 1532/22

    Einstweiliger Rechtsschutz; Folgeantrag; isolierter Folgeschutzantrag;

    Zielt das Hauptsacheverfahren auf das Wiederaufgreifen des Verfahrens in Bezug auf die Feststellung von Abschiebungsverboten nach bestandskräftiger Abschiebungsandrohung, ist nach ganz herrschender Ansicht in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Wiederaufgreifensanspruchs statthaft (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • VG Münster, 18.05.2022 - 5 L 393/22
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 01. Juli 2021 - 2 BvR 627/21 -, juris, Rn. 23 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff. m.w.N:.
  • VG Schleswig, 07.03.2022 - 11 B 38/22

    Aufenthaltsrecht: Eilrechtsschutz gegen Abschiebung im Wege der einstweiligen

    Wenn der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann, ist die verfassungsrechtliche Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verletzt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 01. Juli 2021 - 2 BvR 627/21 -, juris, Rn. 20).
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