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   BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19   

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BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19 (https://dejure.org/2019,28599)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19 (https://dejure.org/2019,28599)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2019 - 1 BvQ 64/19 (https://dejure.org/2019,28599)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer immissionsschutzrechtlichen Sache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer immissionsschutzrechtlichen Sache (Stilllegung und Beseitigung eines Freilagers für Abfälle) - unzureichende Darlegungen zu den Erfolgsaussichten in der ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Stilllegung und Beseitigung eines Freilagers für Abfälle; Fehlende immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Freilagers; Berücksichtigung der Beschwerden von Anwohnern über erhebliche Geruchsbelästigungen; Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten eines ...

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer immissionsschutzrechtlichen Sache (Stilllegung und Beseitigung eines Freilagers für Abfälle) - unzureichende Darlegungen zu den Erfolgsaussichten in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Stilllegung und Beseitigung eines Freilagers für Abfälle; Fehlende immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Freilagers; Berücksichtigung der Beschwerden von Anwohnern über erhebliche Geruchsbelästigungen; Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer immissionsschutzrechtlichen Sache (Stilllegung und Beseitigung eines Freilagers für Abfälle) - unzureichende Darlegungen zu den Erfolgsaussichten in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsgerichtlicher Eilrechtsschutz - und die erforderliche Antragsbegründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.05.2017 - 1 BvQ 19/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19
    Dabei richten sich die Anforderungen eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach den spezifischen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Anordnung; sie sind mit den Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht identisch (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 2 m.w.N.).

    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6 m.w.N.).

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann darum lediglich Erfolg haben, wenn das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage der Antragsbegründung wenigstens summarisch verantwortbar beurteilen kann, ob eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 27.12.2016 - 1 BvQ 49/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19
    Dabei richten sich die Anforderungen eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach den spezifischen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Anordnung; sie sind mit den Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht identisch (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 2 m.w.N.).

    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19
    Für den Erfolg eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind die Erfolgsaussichten einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde insoweit relevant, als dem Eilrechtsschutzbegehren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht entsprochen werden kann, wenn die Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 140, 225 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 1744/10

    Ablehnung des Erlasses einer eA wegen unzureichender Substantiierung des

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19
    Damit das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen aus § 32 Abs. 1 BVerfGG selbständig prüfen kann, ist jedenfalls ein hinreichend substantiierter Vortrag des die Rechtsverletzung enthaltenden Vorgangs erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 19.01.2018 - 2 BvQ 4/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich einer

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19
    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert einen effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 101, 106 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04

    Keine Aussetzung des Sofortvollzugs einer die weitere Nutzung eines Grundstücks

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19
    Damit das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen aus § 32 Abs. 1 BVerfGG selbständig prüfen kann, ist jedenfalls ein hinreichend substantiierter Vortrag des die Rechtsverletzung enthaltenden Vorgangs erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19
    Der Rechtsschutzgarantie kommt auch die Aufgabe zu, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 ).
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