Rechtsprechung
   BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3508
BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08 (https://dejure.org/2009,3508)
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08 (https://dejure.org/2009,3508)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 2009 - 1 BvR 1370/08 (https://dejure.org/2009,3508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer Sicherheitsleistung zu Lasten des Betreibers von Abfallentsorgungsanlagen im Hinblick auf die Nachsorgepflicht des § 5 Abs 3 BImSchG - insbesondere keine unzulässige Ungleichbehandlung

  • Wolters Kluwer

    Pflichtgemäßes behördliches Ermessen unter den Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherheitsleistung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.R.e. Verfassungsbeschwerde; Sachgerechtes Differenzierungskriterium i.R.d. Kostenrisikos der öffentlichen Hand bei ...

  • Judicialis

    BImSchG § 12 Abs. 1; ; BImSchG § 17 Abs. 4a; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung des Betreibers einer Immissionsschutzrechtlich genehmigten Abfallentsorgungsanlage zur Leistung einer Sicherheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1484
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hob mit Urteil vom 13. März 2008 (BVerwG 7 C 44.07; veröffentlicht in NVwZ 2008, S. 681) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2007 insoweit auf, als es der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 30. September 2005 stattgegeben hat.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Leitentscheidung vom 13. März 2008 (BVerwG 7 C 44.07) ausführlich mit dem Regelungsgehalt der § 12 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG auseinandergesetzt (vgl. NVwZ 2008, S. 681 ).

    Dies gilt zunächst, soweit die Beschwerdeführerin dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 2008 (BVerwG 7 C 44.07; vgl. NVwZ 2008, S. 681 ) entnimmt, dass die Anordnung einer Sicherheitsleistung unterbleiben könne, wenn eine Abfallentsorgungsanlage von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben werde.

    Nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts besteht der Sinn und Zweck der § 12 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG darin, sicherzustellen, dass die öffentliche Hand bei Zahlungsunfähigkeit des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage nicht die zum Teil erheblichen Sicherungs-, Sanierungs- und Entsorgungskosten zu tragen hat (vgl. NVwZ 2008, S. 681 ).

    Ausgehend von der nachvollziehbaren und durch die Beschwerdeführerin in der Sache nicht widerlegten Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts, die Gefahr einer Kostenbelastung der öffentlichen Hand bestehe bei Deponien und Langzeitlagern einerseits und bei den sonstigen Abfallentsorgungsanlagen andererseits grundsätzlich in gleicher Weise (vgl. NVwZ 2008, S. 681 ), gebietet Art. 3 Abs. 1 GG insoweit keine differenzierende Behandlung dieser Vergleichsgruppen.

    Das vom Bundesverwaltungsgericht herausgestellte besondere Kostenrisiko der öffentlichen Hand (vgl. NVwZ 2008, S. 681 ), das mit dem Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen durch private Betreiber typischerweise verbunden ist und das sich ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. BRDrucks 408/00 S. 3; BTDrucks 14/4599, S. 128 f.; BTDrucks 14/4926, S. 1) in der Verwaltungspraxis offenbar gerade in der Abfallentsorgungsbranche in beträchtlichem Ausmaß realisiert hat, stellt insoweit ein sachgerechtes Differenzierungskriterium dar.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 172 ; 116, 135 ).

    Ein strenger Prüfungsmaßstab ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine gesetzliche Regelung zu einer Differenzierung zwischen Personengruppen und nicht lediglich zwischen Sachverhalten führt (vgl. BVerfGE 90, 46 ; 91, 346 ; 99, 367 ; 100, 195 ; 103, 310 ; 116, 135 ).

    Entscheidend ist dabei auch, in welchem Maße sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 95, 267 ; 110, 141 ; 116, 135 ; 118, 1 ).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08
    Das Bundesverfassungsgericht prüft dann im Einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 118, 1 ).

    Entscheidend ist dabei auch, in welchem Maße sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 95, 267 ; 110, 141 ; 116, 135 ; 118, 1 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 239/09

    Windenergieanlage; Rückbausicherheit

    Ausreichend ist vielmehr das allgemein latent vorhandene Liquiditätsrisiko (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 - 7 C 44.07 - nach juris, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08 - nach juris).
  • VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431

    Nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung für Bauschuttrecyclinganlage

    Unabhängig davon, dass diese Mengen aus dem Betriebstagebuch nicht exakt ablesbar sind, nicht separat gelagert und behandelt werden und die Klägerin hier als Private, dem Insolvenzrisiko unterliegende juristische Person, keinen Ausnahmetatbestand erfüllt (vgl. Jarass - a.a.O. - Rn. 30 zu § 17; GK-BImSchG - a.a.O. - Rn. 23c zu § 12), fließen der Klägerin auch die Einnahmen aus der Annahme des kommunalen Bauschutts zu, so dass auch insoweit kein Abzug gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, B.v. 1.9.2009 - Az. 1 BvR 1370/08 - BayVBl 2010, 46 - juris Rn. 22).

    Auch eine Ungleichbehandlung mit anderen Anlagen ist nicht ersichtlich, eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG nicht festzustellen (BVerfG, B.v. 1.9.2009 - Az. 1 BvR 1370/08 - BayVBl 2010, 46 - juris Rn. 19).

    Art. 17 Abs. 4a BImSchG ist verfassungskonform, die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 oder Art. 3 Abs. 1 GG greift nicht durch (BVerfG, B.v. 1.9.2009 - Az. 1 BvR 1370/08 - BayVBl 2010, 46 - juris Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 8 A 2725/13

    Nachträgliche Festsetzung einer Sicherheitsleistung für den Betrieb einer

    408/00, Seite 1, bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. September 2009 - 1 BvR 1370/08 -, NVwZ 2009, 1484 = juris Rn. 21; Wasielewski, in: GK-BImSchG, Stand: Juli 2014, § 12 Rn. 33; Grete/Küster, NuR 2002, 467 f.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, BVerwGE 131, 11 = juris Rn. 29, bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. September 2009 - 1 BvR 1370/08 -, NVwZ 2009, 1484 = juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 8 B 1675/10 -, UPR 2011, 195 = juris Rn. 12; Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 4 B 129/07 -, juris Rn. 5; Jarass, BImSchG, 10. Auflage 2013, § 17 Rn. 64; Hansmann/Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, Stand: Januar 2015, § 17 BImSchG Rn. 195; Diekmann, UPR 2010, 178.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - 8 B 1675/10

    Envio muss Sicherheit in Höhe von 1,8 Millionen Euro leisten

    BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, BVerwGE 131, 11, nachgehend BVerfG, Beschluss vom 1. November 2009 - 1 BvR 1370/08 -, NVwZ 2009, 1484.

    Denn dann haben sich die mit dem Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen durch private Betreiber typischerweise verbundenen Gefahren, denen der Gesetzgeber mit der verpflichtenden Anordnung einer Sicherheitsleistung gerade für die Abfallbranche begegnen wollte, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. September 2009 1 BvR 1370/08 -, NVwZ 2009, 1484 = juris Rn. 26, unter Hinweis auf BR-Drucks 408/00 (Beschluss), S. 3; BT-Drucks. 14/4599, S. 128 f.; BT-Drucks. 14/4926, S. 1, sogar schon realisiert.

  • VGH Hessen, 23.09.2009 - 6 A 263/09

    Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlage

    Auch der von der Klägerin vorgelegte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 2009 [Az. 1 BvR 1370/08, unter II. 2. b) cc)] setzt dies voraus, indem das Bundesverfassungsgericht darauf Bezug nimmt, dass im Rahmen der Bestimmung einer Sicherheitsleistung eine Unterscheidung zwischen einer Abfallentsorgungsanlage und einem Produktionsbetrieb zulässig sei.

    Im Rahmen der Ermessensausübung, ob eine Sicherheitsleistung verlangt werden kann, ist es des Weiteren, wie vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 1. September 2009 - 1 BvR 1370/08 - unter Darstellung der Gründe aufgeführt, sachgerecht und zulässig, eine Differenzierung vorzunehmen zwischen Abfallentsorgungsanlagen einerseits und Produktionsanlagen andererseits.

  • VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2847/15

    (§ 6 Abs 5 S 3 VerpackVjuris: VerpackV 1998) als wirksame Ermächtigungsgrundlage;

    Im anschließenden Verfassungsbeschwerdeverfahren, in welchem das BVerfG eine Grundrechtsverletzung der betroffenen Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage nicht feststellte, habe das BVerfG allerdings ausschließlich auf ein Differenzierungskriterium abgestellt, welches allein für den Bereich der Abfallentsorgungsanlagen gelte (BVerfG, Beschluss vom 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08 -, juris).
  • VG Halle, 12.07.2011 - 4 A 29/10

    Sicherheitsleistung für die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage

    Einen konkreten Anlass für die Forderung einer solchen Sicherheit bedarf es nicht (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 7 C 44.07 - juris Rn. 21 -, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 01. September 2009 - 1 BvR 1370/08 - juris Rn. 15).
  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 43/10

    Genehmigung einer Windenergieanlage unter der aufschiebenden Bedingung der

    Einen konkreten Anlass für die Forderung einer solchen Sicherheit bedarf es nicht (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 7 C 44.07 - juris Rn. 21 -, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. September 2009 - 1 BvR 1370/08 - juris Rn. 15).
  • VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14

    Rückbausicherheit bei Erteilung einer Baugenehmigung für eine Biogasanlage

    Ausreichend ist vielmehr das allgemein latent vorhandene Liquiditätsrisiko (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 - 7 C 44.07 -, juris, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08 -, alle: juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht