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   BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04, 1 BvR 2782/04   

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BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04, 1 BvR 2782/04 (https://dejure.org/2008,7435)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04, 1 BvR 2782/04 (https://dejure.org/2008,7435)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04, 1 BvR 2782/04 (https://dejure.org/2008,7435)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Gleichstellung des gutgläubigen Verbringers von versteckten Waren mit einem bösgläubigen Verbringer; Rechtsschutzbedürfnis einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Tabaksteuerforderung nach deren Erlöschen infolge eines Erlasses des ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsschutzbedürfnis entfällt nach Steuererlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
    Die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt stets ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 102, 245 ; 103, 44 ; 104, 151 ; 104, 220 ; 104, 310 ; 105, 239 ; 106, 210 ).

    2. Trotz Erledigung des ihm zugrunde liegenden Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis allerdings fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe (aa), der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und damit ein Rehabilitierungsinteresse begründet (bb) oder die Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht (cc) (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 96, 27 ; 103, 44 ).

    Es muss geboten sein, im öffentlichen Interesse trotz der Erledigung der Hauptsache zur Sache zu entscheiden und den Ausgang des Verfahrens nicht vom Wegfall der Beschwer abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 98, 218 ; 103, 44 ).

    cc) Auch eine konkrete Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ) ist nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
    2. Trotz Erledigung des ihm zugrunde liegenden Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis allerdings fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe (aa), der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und damit ein Rehabilitierungsinteresse begründet (bb) oder die Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht (cc) (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 96, 27 ; 103, 44 ).

    Bei derart schwerwiegenden Grundrechtseingriffen hat das Bundesverfassungsgericht ein durch Art. 19 Abs. 4 GG geschütztes Rechtsschutzbedürfnis in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Bejaht wurde dies für den Fall der Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfGE 96, 27 ), den Fall der Abschiebehaft (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ) oder bei erledigtem polizeilichem Unterbindungsgewahrsam (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 -, EuGRZ 1997, S. 374; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 804/97 - NJW 1999, S. 3773) und bei der vorläufigen gerichtlich angeordneten Unterbringung psychisch auffälliger Personen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 1998 - 2 BvR 978/97 -, NJW 1998, S. 2432).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
    Die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt stets ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 102, 245 ; 103, 44 ; 104, 151 ; 104, 220 ; 104, 310 ; 105, 239 ; 106, 210 ).

    Bei derart schwerwiegenden Grundrechtseingriffen hat das Bundesverfassungsgericht ein durch Art. 19 Abs. 4 GG geschütztes Rechtsschutzbedürfnis in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Bejaht wurde dies für den Fall der Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfGE 96, 27 ), den Fall der Abschiebehaft (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ) oder bei erledigtem polizeilichem Unterbindungsgewahrsam (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 -, EuGRZ 1997, S. 374; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 804/97 - NJW 1999, S. 3773) und bei der vorläufigen gerichtlich angeordneten Unterbringung psychisch auffälliger Personen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 1998 - 2 BvR 978/97 -, NJW 1998, S. 2432).

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
    das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2004 - VII R 38/01 -.

    Der Bundesfinanzhof setzte die nachfolgenden Revisionsverfahren aus und legte die Frage, ob auch den gutgläubigen Verbringer eine zollrechtliche Gestellungspflicht treffe, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung vor (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 7. Mai 2002 - VII R 38/01 -, BFH/NV 2002, S. 1191 und - VII R 39/01 -, BFHE 198, 255, DStRE 2002, S. 1086).

    Daraufhin hob der Bundesfinanzhof die Urteile des Finanzgerichts auf und wies die Klagen ab (Urteile vom 20. Juli 2004 - VII R 38/01 -, BFHE 207, 81; DStRE 2004, S. 1490 und - VII R 39/01 -, JURIS).

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 39/01

    Entstehen einer Einfuhrzollschuld durch vorschriftswidriges Verbringen einer

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
    das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2004 - VII R 39/01 -.

    Der Bundesfinanzhof setzte die nachfolgenden Revisionsverfahren aus und legte die Frage, ob auch den gutgläubigen Verbringer eine zollrechtliche Gestellungspflicht treffe, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung vor (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 7. Mai 2002 - VII R 38/01 -, BFH/NV 2002, S. 1191 und - VII R 39/01 -, BFHE 198, 255, DStRE 2002, S. 1086).

    Daraufhin hob der Bundesfinanzhof die Urteile des Finanzgerichts auf und wies die Klagen ab (Urteile vom 20. Juli 2004 - VII R 38/01 -, BFHE 207, 81; DStRE 2004, S. 1490 und - VII R 39/01 -, JURIS).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
    aa) Eine verfassungsrechtliche Frage von grundsätzlicher oder allgemeiner Bedeutung ist aufgeworfen, wenn die Verfassungsbeschwerde geeignet ist, das objektive Verfassungsrecht zu wahren sowie seiner Auslegung und Fortbildung zu dienen (vgl. BVerfGE 98, 218 ).

    Es muss geboten sein, im öffentlichen Interesse trotz der Erledigung der Hauptsache zur Sache zu entscheiden und den Ausgang des Verfahrens nicht vom Wegfall der Beschwer abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 98, 218 ; 103, 44 ).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
    2. Trotz Erledigung des ihm zugrunde liegenden Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis allerdings fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe (aa), der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und damit ein Rehabilitierungsinteresse begründet (bb) oder die Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht (cc) (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 96, 27 ; 103, 44 ).

    cc) Auch eine konkrete Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ) ist nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
    Die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt stets ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 102, 245 ; 103, 44 ; 104, 151 ; 104, 220 ; 104, 310 ; 105, 239 ; 106, 210 ).

    Bejaht wurde dies für den Fall der Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfGE 96, 27 ), den Fall der Abschiebehaft (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ) oder bei erledigtem polizeilichem Unterbindungsgewahrsam (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 -, EuGRZ 1997, S. 374; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 804/97 - NJW 1999, S. 3773) und bei der vorläufigen gerichtlich angeordneten Unterbringung psychisch auffälliger Personen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 1998 - 2 BvR 978/97 -, NJW 1998, S. 2432).

  • BFH, 07.05.2002 - VII R 39/01

    Vorlage an den EuGH; Zollkodex; Hauptzollamt; Mitteilung an die Zollbehörden;

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
    Der Bundesfinanzhof setzte die nachfolgenden Revisionsverfahren aus und legte die Frage, ob auch den gutgläubigen Verbringer eine zollrechtliche Gestellungspflicht treffe, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung vor (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 7. Mai 2002 - VII R 38/01 -, BFH/NV 2002, S. 1191 und - VII R 39/01 -, BFHE 198, 255, DStRE 2002, S. 1086).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
    Bejaht wurde dies für den Fall der Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfGE 96, 27 ), den Fall der Abschiebehaft (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ) oder bei erledigtem polizeilichem Unterbindungsgewahrsam (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 -, EuGRZ 1997, S. 374; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 804/97 - NJW 1999, S. 3773) und bei der vorläufigen gerichtlich angeordneten Unterbringung psychisch auffälliger Personen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 1998 - 2 BvR 978/97 -, NJW 1998, S. 2432).
  • FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05

    Erlass der Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bei

  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

  • BFH, 07.05.2002 - VII R 38/01

    EuGH -Vorlage; TabSt bei vorschriftswidrigem Verbringen von Zigaretten in das

  • FG Hamburg, 21.06.2001 - IV 161/99

    Keine Inanspruchnahme des gutgläubigen Lkw-Fahrers wegen eines

  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91

    Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig

  • FG Hamburg, 21.06.2001 - IV 116/99

    Keine Inanspruchnahme des gutgläubigen Lkw-Fahrers wegen eines

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

  • BFH, 26.02.1985 - VII R 134/81

    Rechtliche Wirkungen von Zahlungen auf eine Steuerschuld, beziehungsweise

  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

  • BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Erledigung des Rechtsschutzziels und

    Es muss geboten sein, im öffentlichen Interesse trotz der Erledigung der Hauptsache zur Sache zu entscheiden und den Ausgang des Verfahrens nicht vom Wegfall der Beschwer abhängig zu machen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04, 1 BvR 2782/04 -, juris, Rn. 15, unter Verweis auf BVerfGE 98, 218 ).
  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Mit der Erledigung fehlt es grundsätzlich am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für die Aufrechterhaltung der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 -, juris, Rn. 12).

    Der Verweis auf die rein theoretische Möglichkeit einer vergleichbaren Zustellungskonstellation in der Zukunft, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, ist nicht geeignet, eine Wiederholungsgefahr zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 -, juris, Rn. 18; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2 und vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, juris, Rn. 4).

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 50-VI-18

    Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 - Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 - Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 - Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481 /18 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09

    Nichtannahmebeschluss: Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels eines

    Der Verweis auf eine solche rein theoretische Möglichkeit, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, erlaubt nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 u.a. -, juris).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehe ein Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgten Begehrens fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiege und damit ein Rehabilitationsinteresse begründet werde oder die Gefahr einer Wiederholung des Eingriffs bestehe (BVerfG vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im

    Der Verweis auf eine solche rein theoretische Möglichkeit, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, erlaubt nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2535/16

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen eines Fortbestehens des

  • LSG Bayern, 26.01.2017 - L 15 AS 57/17

    Unzulässige Beschwerde gegen den die PKH ablehnenden Beschluss wegen fehlenden

  • FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14

    Erhebung von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer für unverzollte und

  • FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08

    Steuerschuldnerschaft des Busfahrers für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum

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