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   BVerfG, 01.10.2013 - 1 BvR 1359/11   

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https://dejure.org/2013,45558
BVerfG, 01.10.2013 - 1 BvR 1359/11 (https://dejure.org/2013,45558)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.2013 - 1 BvR 1359/11 (https://dejure.org/2013,45558)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 1 BvR 1359/11 (https://dejure.org/2013,45558)
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Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 165 Abs 1 S 2 Nr 3 ; AO § 367 Abs 2a ; JStG ; GG Art 19 Abs 4 ; GG Art 76 ; GG Art 77 ; GG Art 78

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 23.01.2013 - X R 32/08

    Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk

    Insofern sei das Revisionsverfahren im Hinblick auf die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1359/11 anhängige Verfassungsbeschwerde, in der die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift gerügt und deren Begründung ausdrücklich zum Gegenstand dieses Revisionsverfahrens gemacht werde, zum Ruhen zu bringen oder nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen.

    (4) Aus den vorstehend dargestellten Gründen bestehen nach Auffassung des erkennenden Senats die von den Klägern durch die Übernahme der Begründung der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1359/11 gerügten Rechtsschutzlücken nicht.

    Trotz der beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1359/11 sowie 2 BvR 598/12 war der erkennende Senat nicht verpflichtet, das Verfahren in analoger Anwendung des § 74 FGO auszusetzen.

    Sollte nämlich das BVerfG in der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1359/11 zum Ergebnis kommen, der BFH habe in seinem Urteil in BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11 mit § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO eine verfassungswidrige Vorschrift angewandt bzw. sie sei von ihm nicht verfassungskonform ausgelegt worden, wäre dies auch im Streitfall zu berücksichtigen.

  • BFH, 14.03.2012 - X R 50/09

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids

    Die Vorschrift unterscheidet zwischen der Sachdienlichkeit als Tatbestandsvoraussetzung und der mittels der Formulierung "kann" in das Ermessen der Finanzbehörde gestellten Rechtsfolge (so bereits BFH-Urteil vom 30. September 2010 III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11, unter B.II.3.b aa, m.w.N., Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. 1 BvR 1359/11).
  • BFH, 18.04.2018 - X B 124/17

    Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 367 Abs. 2a AO ist geklärt

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese --ausführlich begründete-- Entscheidung ist vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschluss vom 1. Oktober 2013 1 BvR 1359/11).
  • FG München, 10.02.2015 - 2 K 467/14

    Rechtsschutzbedürfnis, Klage gegen hinsichtlich beschränkt abzugsfähiger

    Die gegen das BFH-Urteil (in BStBI II 2011, 11) erhobene Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1359/11 sei mit Beschluss des BVerfG vom 1. Oktober 2013 nicht zur Entscheidung angenommen worden.
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