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   BVerfG, 01.12.1991 - 2 BvR 260/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2582
BVerfG, 01.12.1991 - 2 BvR 260/91 (https://dejure.org/1991,2582)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.1991 - 2 BvR 260/91 (https://dejure.org/1991,2582)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 1991 - 2 BvR 260/91 (https://dejure.org/1991,2582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unschuldsvermutung - Herleitung - Verfahrenskosten - Schuldspruchreife - Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1611
  • NStZ 1992, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1991 - 2 BvR 260/91
    Sie verbietet deshalb zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsmäßigen - nicht notwendigerweise rechtskräftigen - Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen, und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (BVerfGE 74, 358 [370 f.] m.w.N.).

    Dabei darf es allerdings nur die keiner weiteren Aufklärung bedürftigen Umstände des Sachverhalts zugrunde legen (BVerfGE 74, 358 [376]).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1991 - 2 BvR 260/91
    Deshalb darf die Kostentragungspflicht des Beschuldigten vor Herstellung der Schuldspruchreife - anders als bei Versagung des Auslagenersatzes nach einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 StPO (vgl. BVerfGE 82, 106 [118 f.]) - nicht auf Erwägungen zum Tatverdacht gestützt werden.
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    Das Verfahren wurde in erster Instanz bis zur Schuldspruchreife durchgeführt (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NJW 1992, 1611, 1612).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Unschuldsvermutung (Art 9 Abs

    Die mit Verdachtserwägungen begründete Auferlegung von Kosten oder Auslagen hat vielmehr regelmäßig einen sanktions- und strafähnlichen Charakter, weil sie den Schluss nahelegen kann, die Kostenfolge trete an die Stelle einer Bestrafung (vgl. zum Bundesrecht zur Auferlegung von Auslagen eines Privatklägers: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987, a. a. O., S. 375 = juris Rn. 47, und vom 1. Dezember 1991 - 2 BvR 260/91 -, juris Rn. 8; bzw. eines Nebenklägers: BVerfG, Beschluss vom 19. August 1987 - 2 BvR 815/84 -, juris Rn. 17).

    Dabei darf das Gericht ebenfalls nur solche Umstände zugrunde legen, die keiner weiteren Aufklärung bedürfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987, a. a. O., S. 376 = juris Rn. 48, und vom 1. Dezember 1991, a. a. O., juris Rn. 8).

  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Dies durfte es, weil es die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife geführt hatte (vgl. BVerfGE 74, 358 [376]; 82, 106 [117]; vgl. insoweit die Entscheidungen der 2. Kammer des Zweiten Senats in NJW 1992, S. 1611 und 1612).
  • OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Zwar setzt die als Grundlage für eine Kostenentscheidung getroffene Feststellung, der Betroffene habe sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, aus rechtsstaatlichen Gründen voraus, daß dies in einer bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung geklärt wird (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106; BVerfG, NJW 1992, 1611 ).
  • BVerfG, 04.03.1998 - 2 BvR 98/98

    Annahmevoraussetzungen gem BVerfGG § 93a Abs 2 Buchst b, hier bei

    Geltung und Reichweite der Unschuldsvermutung sind grundsätzlich geklärt (BVerfGE 74, 358 [370 ff.]; 82, 106 [114 ff.]; vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 1990 - 2 BvR 340/89 -, NJW 1991, S. 829 f. und vom 1. Dezember 1991 - 2 BvR 260/91 -, NJW 1992, S. 1611).
  • StGH Hessen, 14.04.2004 - P.St. 1957

    Bundesverfassungsgericht; Grundgesetz; Grundrechtsklage; Rechtsstaatsprinzip;

    Auf ihre Verletzung könne nach Art. 2 Abs. 1 GG auch eine Verfassungsbeschwerde gestützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss-K vom 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01 -, DVBl. 2002, S. 1110 f.; Beschluss vom 29.05.1990 - 2 BvR 254, 1343/88 -, BVerfGE 82, 106, 114; Beschluss-K vom 01.10.1990 - 2 BvR 340/89 -, NJW 1991, S. 829 f.; Beschluss-K vom 01.12.1991 - 2 BvR 260/91 -, NJW 1992, S. 1611; Beschluss-K vom 26.07.1991 - 1 BvR 751/91 -, juris).
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