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   BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07   

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BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07 (https://dejure.org/2007,10699)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07 (https://dejure.org/2007,10699)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 (https://dejure.org/2007,10699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    "Todesstrafe für Kinderschänder / gegen Inländerdiskriminierung" - Zur Berücksichtigung der im Eilrechtsschutzverfahren erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgemäßheit des Verbots der Versammlung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen Inländerdiskriminierung"; Volksverhetzung bei Forderung nach Einführung der Todesstrafe für Kinderschänder; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 1
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
    Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147 [153]).

    Etwas anderes gilt, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 [87 f.]; - 111, 147 [153]; BVerfGK 3, 97 [99]).

    Der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann daher auch nicht zur Begründung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241 [246]; - 111, 147 [155]).

    Eine so begründete Gefahr kann durch die Ordnungsbehörden abgewehrt werden, und zwar auch mit Auswirkungen auf Versammlungen (vgl. BVerfGE 111, 147 [156]).

  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
    Soweit sich das Verbot einer Versammlung auf den Inhalt von Aussagen bezieht - dies ist bei der Anknüpfung an das Motto der Versammlung und die zu erwartenden Äußerungen der Versammlungsteilnehmer der Fall -, ist es auch am Maßstab des Art. 5 Abs. 1, 2 GG zu beurteilen (vgl. BVerfGK 7, 221 [227]).

    Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern (vgl. BVerfGK 2, 1 [5]; 7, 221 [227]).

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 [3054]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 [1407]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, S. 2167 [2168]).

    Die Versammlungsfreiheit schützt auch das Interesse des Veranstalters, auf einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu zielen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, S. 2167 [2168]), so dass auch das Interesse, ein schlagwortartiges Versammlungsmotto zu formulieren, dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG unterfällt.

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
    Der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann daher auch nicht zur Begründung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241 [246]; - 111, 147 [155]).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
    Weichenstellend für die Prüfung einer Grundrechtsverletzung ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 [295]; - 114, 339 [348]); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist bei der Anwendung sanktionierender Normen die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 [295 ff.]; - 94, 1 [9]; - 114, 339 [349]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 5 B 1940/07
    Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Gisa Pahl, Dahlengrund 55e, 21077 Hamburg - gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2007 - 5 B 1940/07 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. November 2007 - 18 L 1977/07 -, c) die Verbotsverfügung des Landrats als Kreispolizeibehörde Kleve vom 21. November 2007 - VL 1-57.02.01 - hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, und die Richter Hoffmann-Riem, Kirchhof gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 1. Dezember 2007 einstimmig beschlossen:.
  • VG Düsseldorf, 28.11.2007 - 18 L 1977/07

    Polizeiliches Verbot einer Versammlung des NPD-Kreisverbandes Kleve bestätigt

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Gisa Pahl, Dahlengrund 55e, 21077 Hamburg - gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2007 - 5 B 1940/07 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. November 2007 - 18 L 1977/07 -, c) die Verbotsverfügung des Landrats als Kreispolizeibehörde Kleve vom 21. November 2007 - VL 1-57.02.01 - hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, und die Richter Hoffmann-Riem, Kirchhof gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 1. Dezember 2007 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
    Weichenstellend für die Prüfung einer Grundrechtsverletzung ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 [295]; - 114, 339 [348]); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist bei der Anwendung sanktionierender Normen die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 [295 ff.]; - 94, 1 [9]; - 114, 339 [349]).
  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 [3054]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 [1407]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, S. 2167 [2168]).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
    Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern (vgl. BVerfGK 2, 1 [5]; 7, 221 [227]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21

    Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung

    Dies gilt insbesondere, wenn die Äußerung selbst in schlagwortartiger Form zusammengefasst ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris, Rn. 15, m. w. N.
  • VG Chemnitz, 14.09.2021 - 7 L 393/21

    "Hängt die Grünen"-Wahlplakate: Mit 100 Meter Abstand erlaubt

    Dies gilt insbesondere, wenn die Äußerung selbst in schlagwortartiger Form zusammengefasst ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
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