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   BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89   

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https://dejure.org/1994,2206
BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89 (https://dejure.org/1994,2206)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89 (https://dejure.org/1994,2206)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 1 BvR 1245/89 (https://dejure.org/1994,2206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 2 Abs. 1, 14 Abs. 1; BGB § 2373 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Bekanntgabe untrennbarer letztwilliger Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 2273 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Testierfreiheit - Erbrechtsgarantie - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Überlebender Ehegatte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2535
  • DNotZ 1994, 778
  • FamRZ 1994, 557
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89
    Zur Wahrung ihrer Interessen, die auch in der Hinnahme sie benachteiligender Anordnungen ihren Ausdruck finden können, benötigen sie Kenntnis aller letztwilligen Verfügungen des Erblassers (vgl. BGHZ 91, 105 [109]).

    Die unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 91, 105 [108 ff.]) zu § 2273 Abs. 1 BGB von Landgericht und Oberlandesgericht vertretene Rechtsauffassung, im Rahmen des § 2273 Abs. 1 BGB könne nicht zwischen wirksamen bzw. gegenstandslos gewordenen Verfügungen unterschieden werden, weshalb ein gemeinschaftliches Testament auch insoweit zu verkünden sei, als es sich um die Berufung eines Dritten zum Erben des erstverstorbenen Ehegatten handele, obwohl diese Erbeinsetzung nur im Falle des Überlebens dieses Ehegatten wirksam geworden wäre, läßt keine Grundrechtsverfehlungen erkennen.

  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89
    Die normalen Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind solange der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 19, 303 [310]).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 155/82

    Beschwer bei Zuerkennung eines Schmerzensgeld-Kapitalbetrages anstelle einer

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89
    Eine zutreffende Unterrichtung über den Inhalt eines Testamentes oder eines Erbvertrages ist für die davon Betroffenen für alle weiteren Schritte und alle späteren Verfahren entscheidend und kann als eine notwendige Maßnahme im Vorfeld der Wahrung von Gehörsrechten aus Art. 103 Abs. 1 GG bezeichnet werden (vgl. Bökelmann, JR 1984, S. 501 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89
    Die normalen Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind solange der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 19, 303 [310]).
  • OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11

    Zulässigkeit der Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige

    Zutreffend weist das OLG Zweibrücken darauf hin, dass auch mit Blick auf das Interesse des überlebenden Ehegatten an einer Geheimhaltung seiner letztwilligen Verfügungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Eröffnung der letztwilligen Verfügung auch hinsichtlich der sprachlich zusammengefassten Verfügung der Ehefrau des Erblassers bestehen, weil es keinen Zwang gebe, die eigene letztwillige Verfügung mit der eines anderen so zu verbinden, dass eine Absonderung nicht möglich ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 2535 = FamRZ 1994, 557), und die Eheleute es ohne weiteres in der Hand gehabt haben, voneinander klar abgrenzbare Verfügungen in das gemeinschaftliche Testament aufzunehmen).
  • OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02

    Eröffnung eines Erbvertrages von Eheleuten: Entbehrlichkeit der Verkündung von

    Schließlich bestehen auch mit Blick auf das Interesse des überlebenden Ehegatten an einer Geheimhaltung seiner letztwilligen Verfügungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Eröffnung des Erbvertrags auch hinsichtlich der sprachlich zusammengefassten Verfügung der Ehefrau des Erblassers; denn es gibt keinen Zwang, die eigene letztwillige Verfügung mit der eines anderen so zu verbinden, dass eine Absonderung nicht möglich ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 2535 = FamRZ 1994, 557).
  • OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen erbrechtlichen Vorbescheid im Verfahren

    Die Regelung des § 349 Abs. 1 FamFG ist auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange und des Persönlichkeitsrechts des überlebenden Testators verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, NJW 1994, 2535 zu der gleichlautenden Vorschrift des § 2273 BGB a.F.).
  • LG Stuttgart, 22.12.1988 - 2 T 157/88

    Miteröffnung von Verfügungen des überlebenden Ehegatten beim Tode des

    6 b) Erbrecht - Miteröffnung von Verfügungen des überlebenden Ehegatten bei Tode des Erstversterbenden (BVerfG, Beschluß vom 2.2. 1994 - 1 BvR 1245/89) BGB § 2273 Abs. 1 Die Bestimmung des § 2273 Abs. 1 BGB und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung sind mit der Verfassung vereinbar.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2004 - 7 U 126/03
    Denn bei dem gemeinschaftlichen Testament vom 30.09.1978 handelte es sich jedenfalls auch um ein Testament des Erblassers, auch wenn die Erbeinsetzung, die er für den Fall seines Letztversterbens angeordnet hat, durch seinen vorzeitigen Tod hinfällig geworden war (vgl. hierzu nur OLG Hamm, RPfleger 1981, 486; BverfG, NJW 1994, 2535).
  • LG Aachen, 15.09.1997 - 7 T 119/97

    Eröffnung der letztwilligen Verfügung des Überlebenden beim Ehegattenerbvertrag

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