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   BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98   

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https://dejure.org/1999,1274
BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98 (https://dejure.org/1999,1274)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1999 - 2 BvM 1/98 (https://dejure.org/1999,1274)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 2 BvM 1/98 (https://dejure.org/1999,1274)
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"Abolish Nukes + NATO"

§ 80 Abs. 2 BVerfGG, zur Frage, ob die Vereinbarkeit von Atomwaffen und der Drohung mit ihnen mit dem Völkergewohnheitsrecht für ein Strafverfahren entscheidungserheblich sein kann

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Frage, ob die Stationierung von Atomwaffen sowie die Drohung mit ihrem Einsatz mit den Regeln des Völkerrechts vereinbar sind

  • Wolters Kluwer

    Vorlage - Zulässigkeit - Völkergewohnheitsrecht - Atomwaffen

  • Judicialis

    BVerfGG § 24; ; BVerfGG § 84; ; BVerfGG § 80 Abs. 2; ; BVerfGG § 80; ; StGB § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit von Entwicklung und Produktion, Lagerung und Stationierung von Atomwaffen sowie die Drohung mit ihrem Einsatz mit geltendem Völkergewohnheitsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige gerichtliche Vorlage im Zusammenhang mit Atomwaffen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige gerichtliche Vorlage im Zusammenhang mit Atomwaffen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 100, 209
  • NJW 1999, 2106
  • NVwZ 1999, 865 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98
    Nach Sinn und Zweck des in Art. 100 Abs. 2 GG geregelten Verfahrens sind Vorlagen nach dieser Vorschrift nur zulässig, wenn die Regel des Völkerrechts und die Frage, ob sie Bestandteil des Bundesrechts ist, für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 94, 315 ).
  • AG Stuttgart, 05.05.1998 - B 8 Cs 5 Js 70009/97
    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Amtsgerichts Stuttgart vom 5. Mai 1998 (B 8 Cs 5 Js 70009/97) -.
  • BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94

    Versammlungsfreiheit; Grundstückseigentümer; Blockadeaktion; Werksgelände;

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98
    Angesichts dieser Tatumstände hätte das Amtsgericht zumindest die Rechtsprechung erörtern müssen, wonach die Meinungs- und Versammlungsfreiheit derartige Rechtsgutverletzungen nicht schützt (vgl. etwa BGHZ 59, 30 ; BayObLG NJW 1995, 269 ).
  • BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98
    Ebenso wie im Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ist im Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, es sei denn, daß sich diese als offensichtlich unhaltbar erweist (vgl. BVerfGE 78, 1 ).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98
    Nach Sinn und Zweck des in Art. 100 Abs. 2 GG geregelten Verfahrens sind Vorlagen nach dieser Vorschrift nur zulässig, wenn die Regel des Völkerrechts und die Frage, ob sie Bestandteil des Bundesrechts ist, für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98
    Der bloße Hinweis auf einzelne Fundstellen vermag diese Auseinandersetzung nicht zu ersetzen (vgl. BVerfGE 65, 308 ).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98
    Angesichts dieser Tatumstände hätte das Amtsgericht zumindest die Rechtsprechung erörtern müssen, wonach die Meinungs- und Versammlungsfreiheit derartige Rechtsgutverletzungen nicht schützt (vgl. etwa BGHZ 59, 30 ; BayObLG NJW 1995, 269 ).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    a) Vorlagen nach Art. 100 Abs. 2 GG sind, ebenso wie Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG, nur zulässig, wenn die zu verifizierende Regel des Völkerrechts und die Frage, ob sie Bestandteil des Bundesrechts ist, für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 276 ; 100, 209 ; stRspr).

    Für die Frage der Entscheidungserheblichkeit kommt es auf die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts an; dies aber nur, wenn dessen Rechtsauffassung nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 100, 209 ; stRspr).

    Gemäß §§ 84 und 80 Abs. 2 BVerfGG muss das vorlegende Gericht auch im Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG angeben, inwiefern seine Entscheidung von der fraglichen Regel des Völkerrechts abhängig ist, und sich mit den insoweit in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsansichten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 100, 209 ).

    Um den Begründungsanforderungen zu genügen, muss das Gericht auch die bisherige Behandlung der Rechtsfragen, die für die Entscheidungserheblichkeit maßgeblich sind, fundiert würdigen und darstellen, inwiefern sich seine Rechtsauffassung mit den in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Ansichten deckt oder von ihnen abweicht (vgl. BVerfGE 100, 209 ).

    Auch wenn es sich um Rechtsausführungen handeln sollte, genügen sie jedenfalls schon nicht den oben wiedergegebenen Anforderungen der bisherigen Rechtsprechung (siehe vor allem BVerfGE 100, 209 ) an die Begründung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage, da sie sich mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur in keiner Weise auseinandersetzen.

    Abgesehen vom Fehlen einer ausreichenden Begründung ist nach alledem die Annahme, die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Notstands seien diesseits der Grenze evidenter Missbräuchlichkeit allein von dem Staat zu beurteilen, der sich auf die Notstandslage beruft, auch offensichtlich unhaltbar im Sinne der Voraussetzungen für die Maßgeblichkeit der ausgangsgerichtlichen Feststellungen zur Entscheidungserheblichkeit (vgl. BVerfGE 94, 315 ; 100, 209 ).

  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

    Das gilt jedoch nicht, wenn diese offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 31, 47 ; 100, 209 ; 105, 61 ; stRspr) oder die Entscheidungserheblichkeit von verfassungsrechtlichen Vorfragen abhängt (vgl. BVerfGE 46, 268 ; 63, 1 ).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

    Das gilt jedoch nicht, wenn diese offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 31, 47 ; 100, 209 ; 105, 61 ; stRspr) oder die Entscheidungserheblichkeit von verfassungsrechtlichen Vorfragen abhängt (vgl. BVerfGE 46, 268 ; 63, 1 ).
  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

    Das gilt jedoch nicht, wenn diese offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 31, 47 ; 100, 209 ; 105, 61 ; stRspr) oder die Entscheidungserheblichkeit von verfassungsrechtlichen Vorfragen abhängt (vgl. BVerfGE 46, 268 ; 63, 1 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - 4 A 1913/11

    Klage gegen Atomwaffenlagerung in Büchel bleibt ohne Erfolg

    vgl. etwa Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl. 1989, § 205; Seidl-Hohenveldern, Völkerrecht, 8. Aufl. 1994, Rn. 1747; Carreau, Droit International, 4. Aufl. 1994, S. 611; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 1999 - 2 BvM 1/98 -, BVerfGE 100, 209.

    Dazu BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 1999 - 2 BvM 1/98 -, BVerfGE 100, 209 m. w. N.

  • VG Köln, 14.07.2011 - 26 K 3869/10

    Klage gegen Atomwaffenlagerung in Büchel abgewiesen

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht sich noch nicht ausdrücklich im Lichte des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 8. Juli 1996 zur völkerrechtlichen Zulässigkeit der Stationierung von Atomwaffen sowie der Drohung mit deren Einsatz verhalten, vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 1999 - 2 BvM 1/98 -, Juris, wohl aber konkludent zustimmend in der schon zitierten Entscheidung vom 22. November 2001, in der in Übereinstimmung mit den Zielen der Vereinten Nationen und im Rahmen des NATO-Gesamtkonzepts der umfassenden regionalen Friedenssicherung im europäischen und nordamerikanischen Raum auch die Existenz von Nuklearwaffen zugrunde gelegt wird, deren Einsatz einer Konkretisierung nach den sicherheitspolitischen Anforderungen bedürfe.
  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 213/03

    Argentinische Staatsanleihe: Verweigerung der Rückzahlung mit der Berufung auf

    Das gilt aber nur dann, wenn diese Fragen für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sind (BVerfGE 4, 319 (321); 15, 25 (30); 75, 1 (12); 94, 315 (328); 100, 209 (210)).
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