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   BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05   

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https://dejure.org/2006,7214
BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05 (https://dejure.org/2006,7214)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05 (https://dejure.org/2006,7214)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 2 BvR 1195/05 (https://dejure.org/2006,7214)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 328 StPO; § 74 GVG; § 74b GVG; § 121 Abs. 1 Satz 1b GVG; § 135 Abs. 1 GVG
    Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde (Erfordernis verfassungsrechtlichen Vortrages zur Normauslegung bereits im fachgerichtlichen Verfahren); Rechtsprechung zur Umdeutung einer Berufungsverhandlung in eine erstinstanzliche Verhandlung (Überschreitung des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Darlegung der Geltendmachung der gerügten Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die substantiierte Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung; Führen des fachgerichtlichen Verfahrens als "Verfassungsprozess"; Anstreben einer bestimmten Normauslegung, welche ohne verfassungsrechtliche Erwägungen nicht zu begründen ist

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05
    Denn der Beschwerdeführer hat nicht ausgeführt, dass er - wie es der Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet - über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus bereits im fachgerichtlichen Verfahren alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, NJW 2005, S. 1413 ).

    Dann ist der Beschwerdeführer gehalten, bereits die Fachgerichte in geeigneter Weise mit verfassungsrechtlichen Fragen zu befassen (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, NJW 2005, S. 1413 ).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05
    Denn der Beschwerdeführer hat nicht ausgeführt, dass er - wie es der Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet - über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus bereits im fachgerichtlichen Verfahren alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, NJW 2005, S. 1413 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ); sie ist unzulässig.
  • BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14

    Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an

    Demnach muss die Begründung der Verfassungsbeschwerde auch insoweit substantiierte Darlegungen enthalten (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; BVerfGK 4, 102 ; 7, 258 ; 8, 151 ).
  • BVerfG, 26.02.2016 - 1 BvR 2836/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels verfassungsrechtlich ausgerichteten

    Hierzu wäre sie aber nach dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet gewesen (vgl. BVerfGK 7, 258 ; 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 1473/09 -, AG 2010, S. 544; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, NJW 2014, S. 3085 Rn. 34), da sich der behauptete Verfassungsverstoß durch § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG aus einem Vergleich mit der nach § 9 Nr. 1 Satz 1 und 2 GewStG für Eigentümer bestehenden Rechtslage ergeben soll und insoweit das Verfassungsrecht auch für die Fachgerichte Prüfungsmaßstab gewesen wäre.
  • BVerfG, 10.03.2016 - 2 BvR 408/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig aufgrund fehlender Grundrechtsverletzung und

    In materieller Hinsicht verlangt der Grundsatz der Subsidiarität, dass ein Beschwerdeführer neben dem formalen Durchlaufen des Rechtswegs im fachgerichtlichen Verfahren alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 95, 163 ; 110, 1 ; BVerfGK 2, 165 ; 7, 258 ; stRspr).
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