Rechtsprechung
   BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8416
BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06 (https://dejure.org/2006,8416)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2006 - 2 BvR 155/06 (https://dejure.org/2006,8416)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 2 BvR 155/06 (https://dejure.org/2006,8416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtsverletzung auf Grund Fortdauer der Auslieferungshaft einer Vietnamesin; Erforderlichkeit umfangreicher und komplexer Prüfung der Voraussetzungen der Auslieferung mangels Auslieferungsvertrag oder vorangegangener Auslieferungsverfahren; Sukzessive Vertiefung ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06
    Sie darf nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann angeordnet werden, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 61, 28 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, JURIS).

    Ob die Verzögerungen die Schwelle der Verhältnismäßigkeit überschreiten, richtet sich nach den Umständen des Falles, insbesondere dem Zeitaufwand für die Aufklärung der Auslieferungsvoraussetzungen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).

  • BVerfG, 27.07.1999 - 2 BvR 898/99

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Anordnung der Fortdauer der

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06
    Auch die Mitwirkung des Verfolgten und die Schwere des Tatvorwurfs sind zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 1999 - 2 BvR 898/99 -, NJW 2000, S. 1252).

    Die deutschen Behörden leisteten rasche Amtshilfe, und auch die vietnamesischen Behörden waren um den zügigen Erfolg der Auslieferung bemüht (vgl. zu anderen Sachlagen Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 1999 - 2 BvR 898/99 -, NJW 2000, S. 1252).

  • BGH, 29.09.1977 - 4 ARs 16/77

    Anordnung einer Auslieferungshaft - Zulässigkeit der Auslieferung -

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06
    Nach dem bisherigen Verfahrensablauf gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Auskünfte und Ermittlungen, die das Kammergericht mit seinem Beschluss vom 20. Dezember 2005 angefordert hat, in Zukunft verweigert oder verzögert würden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1977 - 4 ARs 16/77 -, BGHSt 27, 266).
  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06
    Als Betroffene einer Auslieferung ist sie verpflichtet, an der Sachaufklärung mitzuwirken (vgl. BVerfGE 64, 46 ).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06
    Entscheidend ist, dass in diesem Verfahren eine umfangreiche und komplexe Prüfung der Voraussetzungen der Auslieferung erforderlich ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06
    Auch wenn die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Dauer der Untersuchungshaft (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -) auf die Auslieferungshaft angewendet würde, führte dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvR 66/00

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer der

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06
    Sie darf nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann angeordnet werden, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 61, 28 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, JURIS).
  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 264/08

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Dauer von Auslieferungshaft im Falle einer

    Eine starre Grenze kann wegen der zahlreichen Besonderheiten, die sich in einem Auslieferungsverfahren ergeben können, nicht gezogen werden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2006 - 2 BvR 155/06 -, JURIS; vgl. auch die Gesetzesbegründung zu § 26 - in der Zählung der Entwurfsfassung § 25 - IRG: BTDrucks 9/1338, S. 53).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Soweit dies nach innerstaatlichem Recht zulässig ist, soll der Rahmenbeschluss bei der Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts beachtet werden (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16. Juni 2005, C-105/03 - Pupino)." Zwar wäre es im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 GG (hierzu 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 02. Februar 2006 - 2 BvR 155/06) fragwürdig, dass das Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls automatisch den Haftgrund der Fluchtgefahr indizierte (s. Wilkitzki, in: Grützer/Pötz a.a.O. § 15 Rdn. 21).
  • OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13

    Anordnung von Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr; Bestehen hinreichend

    Insoweit bedarf es, da die Auslieferungshaft in das Grundrecht auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) eingreift (vgl. BVerfG, BeckRS 2006, 21451), vor dem Hintergrund der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts (vgl. BVerfG, StV 2013, 94, NStZ-RR 2007, 379, 380 f.) für die Rechtfertigung des Eingriffs einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. auch Schomburg/Hackner, aaO, Rn. 19 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht