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   BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16   

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BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16 (https://dejure.org/2017,5811)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16 (https://dejure.org/2017,5811)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 (https://dejure.org/2017,5811)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rewis.io

    Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei mangelnden Erfolgsaussichten - Zu den Substantiierungsanforderungen im PKH-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93d Abs. 2 S. 1
    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei mangelnden Erfolgsaussichten - Zu den Substantiierungsanforderungen im PKH-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16
    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 27, 57; 78, 7 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 f. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senat vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10- , juris, Rn. 12) sind nicht erfüllt, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16
    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 27, 57; 78, 7 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 f. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senat vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10- , juris, Rn. 12) sind nicht erfüllt, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16
    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 27, 57; 78, 7 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 f. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senat vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10- , juris, Rn. 12) sind nicht erfüllt, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16
    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 27, 57; 78, 7 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 f. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senat vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10- , juris, Rn. 12) sind nicht erfüllt, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16
    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 27, 57; 78, 7 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 f. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senat vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10- , juris, Rn. 12) sind nicht erfüllt, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16
    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 27, 57; 78, 7 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 f. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senat vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10- , juris, Rn. 12) sind nicht erfüllt, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16
    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 27, 57; 78, 7 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 f. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senat vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10- , juris, Rn. 12) sind nicht erfüllt, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16
    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 27, 57; 78, 7 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 f. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senat vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10- , juris, Rn. 12) sind nicht erfüllt, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine Aussicht auf Erfolg.
  • LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 210/14

    Ordnungsgeldbeschluss

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 7. Oktober 2016 - L 9 U 210/14 B - und den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 4. November 2014 - S 8 U 161/12 - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 12.12.2023 - 10 CS 23.1843

    Darlegungsanforderungen an Prozesskostenhilfegesuch bei anwaltlich nicht

    Nach der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung ist aber auch von einem anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten zumindest zu fordern, dass er aus laienhafter Sicht in groben Zügen darlegt, unter welchen sachlichen und rechtlichen Aspekten ihm die angefochtene Entscheidung angreifbar oder fehlerhaft erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 2.2.2017 - 1 BvR 2897/16 - juris Rn. 2 für die Verfassungsbeschwerde; BVerwG, B.v. 10.1.2018 - 5 PKH 8.17 D - juris Rn. 2; B.v. 11.2.2015 - 5 PKH 12.15 D - juris Rn. 2 jew. für die Nichtzulassungsbeschwerde; OVG Bremen, B.v. 16.6.2021 - 1 B 70/21 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 10.11.2021 - 6 B 382/21 - juris Rn. 6; B.v. 17.8.2016 - 3 B 173/16 - juris Rn. 3 jew. für die Beschwerde).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 9 A 2203/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Antragsverfahren auf Zulassung der

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 -, juris Rn. 2 a. E., vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5, und vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 ff., weil dem Gericht die erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung nur möglich ist, wenn der Kläger wenigstens im Kern deutlich macht, welche Beanstandungen er gegen das mit dem beabsichtigten Rechtsmittel anzugreifende verwaltungsgerichtliche Urteil geltend machen will.
  • BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20

    Ablehnung eines PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Darlegung

    Dabei kann in einem Prozesskostenhilfeverfahren erwartet werden, dass die für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde wesentlichen Angaben gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 1868/16 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 1879/17 -).
  • OVG Sachsen, 12.10.2023 - 6 A 385/22

    Prozesskostenhilfe; Verfahrensmangel; Abschiebungsandrohung; Zulassung der

    Von einem nicht anwaltlich vertretenen Antragsteller kann zumindest erwartet werden, dass er in der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags aus laienhafter Sicht in groben Zügen darlegt, unter welchen sachlichen und rechtlichen Aspekten ihm die angefochtene Entscheidung angreifbar oder fehlerhaft erscheint (vgl. jeweils für den isolierten PKH-Antrag für die Verfassungsbeschwerde: BVerfG, Beschl. v. 2. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 -, juris Rn. 2; für die Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2018 - 5 PKH 8.17 D -, juris Rn. 2; v. 11. Februar 2015 - 5 PKH 12.15 D -, juris Rn. 2; für den Antrag auf Zulassung der Berufung: SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2021 - 6 B 382/21 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 03.01.2022 - 6 A 871/20

    Prozesskostenhilfe; Verfahren auf Zulassung der Berufung; Verwaltungsakt;

    Von einem nicht anwaltlich vertretenen Antragsteller kann zumindest erwartet werden, dass er in der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags aus laienhafter Sicht in groben Zügen darlegt, unter welchen sachlichen und rechtlichen Aspekten ihm die angefochtene Entscheidung angreifbar oder fehlerhaft erscheint (vgl. jeweils für den isolierten PKH-Antrag für die Verfassungsbeschwerde: BVerfG, Beschl. v. 2. Februar - 1 BvR 2897/16 -, juris Rn. 2; für die Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2018 - 5 PKH 8.17 D -, juris Rn. 2; Beschl. v. 11. Februar 2015 - PKH 12.15 D -, juris Rn. 2; für den Antrag auf Zulassung der Berufung: SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2021 - 6 B 382/21 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - 6 A 4247/18
    Dieses Begründungserfordernis ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 -, juris Rn. 2 a. E., vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5, und vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 ff., weil dem Gericht die erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung nur möglich ist, wenn der Antragsteller wenigstens im Kern deutlich macht, welche Beanstandungen er gegen das mit dem beabsichtigten Rechtsmittel anzugreifende verwaltungsgerichtliche Urteil geltend machen will.
  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 8 CE 21.2509

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde

    Dass die beabsichtigte Beschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, muss der Antragsteller innerhalb der für die Begründung der Beschwerde geltenden Frist so weit darlegen, wie dies ohne anwaltlichen Beistand möglich und zumutbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2018 - 5 PKH 8.17 D - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 48 = juris Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 2.2.2017 - 1 BvR 2897/16 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 15.02.2023 - 6 A 387/22

    Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Zulassungsverfahren; unteilbarer

    Auch ein nicht anwaltlich vertretener Antragsteller muss in der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags aus laienhafter Sicht darlegen, unter welchen sachlichen und rechtlichen Aspekten ihm die angefochtene Entscheidung angreifbar oder fehlerhaft erscheint (vgl. jeweils für den isolierten PKH-Antrag für die Verfassungsbeschwerde: BVerfG, Beschl. v. 2. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 -, juris Rn. 2; für die Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2018 - 5 PKH 8.17 D -, juris Rn. 2; v. 11. Februar 2015 - 5 PKH 12.15 D -, juris Rn. 2; für den Antrag auf Zulassung der Berufung: SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2021 - 6 B 382/21 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 10.11.2021 - 6 B 382/21

    Darlegungsanforderungen bei Antrag auf Bewilligung von PKH für ein beabsichtigtes

    Nach der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung ist aber auch von einem anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten zumindest zu fordern, dass er aus laienhafter Sicht in groben Zügen darlegt, unter welchen sachlichen und rechtlichen Aspekten ihm die angefochtene Entscheidung angreifbar oder fehlerhaft erscheint (vgl. jeweils für den isolierten PKH-Antrag für die Verfassungsbeschwerde: BVerfG, Beschl. v. 2. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 -, juris Rn. 2; für die Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2018 - 5 PKH 8.17 D -, juris Rn. 2; Beschl. v. 11. Februar 2015 - 5 PKH 12.15 D -, juris Rn. 2; für die Beschwerde: OVG Bremen, Beschl. v. 16. Juni 2021 - 1 B 70/21 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 17. August 2016 - 3 B 173/16 -, juris Rn. 3; für den Antrag auf Zulassung der Berufung: OVG Hamburg, Beschl. v. 6. September 2018 - 4 Bf 265/18 -, juris m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 19. September 2017 - 4 A 613/15 -, juris Rn. 5 f.).
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