Rechtsprechung
BVerfG, 02.03.1990 - 2 BvR 149/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung zivilprozeßrechtlicher Präklusionsvorschriften und Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 19.12.1989 - 5 U 2292/90
- BVerfG, 02.03.1990 - 2 BvR 149/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Auszug aus BVerfG, 02.03.1990 - 2 BvR 149/90
Bei der fehlerhaften Anwendung von Präklusionsvorschriften durch die Fachgerichte ist das nur der Fall, wenn dadurch eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung nicht stattgefunden hat (vgl. BVerfGE 75, 302 [312 ff.]).Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Art. 103 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht hindert, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 75, 302 [315]).
- BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85
Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise …
Auszug aus BVerfG, 02.03.1990 - 2 BvR 149/90
Diese Vorschriften sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Berufungsverfahren anwendbar, soweit die für das Berufungsverfahren geltenden besonderen Präklusionsvorschriften (§§ 527 ff. ZPO ) nicht eingreifen (BGH, NJW 1987, 501 f.).