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   BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96   

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BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96 (https://dejure.org/2000,4025)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 2 BvR 910/96 (https://dejure.org/2000,4025)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 2 BvR 910/96 (https://dejure.org/2000,4025)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie teilweise Zurückweisung eines Rehabilitierungsantrags wegen einer DDR-Verurteilung nach Vorschriften der Wirtschaftsstrafverordnung und dem Kontrollratsgesetz Nr 50

  • Wolters Kluwer

    Kriegswirtschaftsverordnung - DDR - Wirtschaftssystem - Rehabilitierung - Rechtshilfe - Amtshilfe - Kassation - Verurteilung - Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; WStrVO § 1 Abs. 1 Ziff. 3; ; WStrVO § 6 Abs. 1 Ziff. 1; ; StrRehaG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; StrRehaG § 1; ; StrRehaG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; RHG § 2; ; StPO § 234; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1, 3; StrRehaG § 1 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Rehabilitierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96
    Sie bedeutet nicht etwa die Erneuerung der angegriffenen DDR-Verurteilung (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 1533/94 -, NJW 2000, S. 418).

    Vielmehr betrifft die Rehabilitierung die Wiedergutmachung judikativen Unrechts der DDR und damit des Unrechts einer fremden Staatsgewalt, für das die Bundesrepublik Deutschland nicht verantwortlich ist und für das sie nicht einzustehen hat (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999, a. a. O., S. 418/420).

    b) § 1 Abs. 1 StrRehaG, insbesondere die dort vorgesehene Beschränkung der Rehabilitierung auf DDR-Entscheidungen, die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar sind, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999, a. a. O., S. 419).

    (1) Es ist weder ersichtlich noch dargetan, dass die hier angewandten Normen des Wirtschaftsstrafrechts der DDR die in der Völkerrechtsgemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise missachteten (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 4 StR 599/97 -, JURIS) und die Verurteilung des Beschwerdeführers deshalb unter der Wertordnung des Grundgesetzes keinen Bestand haben könne (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999, a. a. O., S. 419).

    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag (vgl. BVerfGE 36, 1 ) und sind von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999, a. a. O., S. 419).

    Aber gerade auch der verfassungsrechtliche Kontext der Rehabilitierung einerseits und der Rechtshilfe andererseits ist nicht vergleichbar: Die Rehabilitierung betrifft, wie ausgeführt, die Wiedergutmachung von Unrecht einer fremden Staatsgewalt, während die Rechtshilfe zur Vollstreckung einer DDR-Verurteilung mit Hilfe bundesdeutscher Behörden führte und damit einen Grundrechtseingriff der Bundesrepublik Deutschland darstellte (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999, a. a. O., S. 420).

    Weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht haben sich an die Tatsachenfeststellungen des DDR-Gerichts gebunden gesehen (vgl. dazu Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999, a. a. O., S. 421).

    Vielmehr hat es ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass diese Feststellungen nicht rechtsstaatlich zustandegekommen sein können, und damit seine verfassungsrechtliche Prüfungspflicht anerkannt, die eine schlichte Übernahme der Tatsachenfeststellungen beim Vortrag politischer Verfolgung verbietet (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999, a. a. O., S. 420 f.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96
    Dies käme nur in Betracht, wenn die Rehabilitierungsgerichte bei der Auslegung von § 1 StrRehaG Bedeutung und Tragweite dieser grundrechtsgleichen Rechte verkannt hätten (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96
    Das Urteil des DDR-Gerichts ist nicht unmittelbar am Grundgesetz zu messen; das Grundgesetz ist nach dem Beitritt nicht rückwirkend im Gebiet der ehemaligen DDR in Kraft gesetzt worden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 30. Oktober 1993 - 1 BvL 42/92 - DtZ 1994, S. 148).
  • BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96
    Das Oberlandesgericht war entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers nicht gehalten, nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" - für den nicht entschieden ist, ob ihm Verfassungsrang zukommt (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477; .
  • BVerfG, 04.03.1997 - 2 BvR 122/97

    Verwertbarkeit von gegenüber einem Kaufhausdetektiv gemachten Äußerungen im

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96
    Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 4. Februar 1997 - 2 BvR 122/97 -, JURIS) - vom Vorliegen einer Doppelbestrafung auszugehen.
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96
    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag (vgl. BVerfGE 36, 1 ) und sind von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999, a. a. O., S. 419).
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall der sog. "Aktion Rose"

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96
    (1) Es ist weder ersichtlich noch dargetan, dass die hier angewandten Normen des Wirtschaftsstrafrechts der DDR die in der Völkerrechtsgemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise missachteten (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 4 StR 599/97 -, JURIS) und die Verurteilung des Beschwerdeführers deshalb unter der Wertordnung des Grundgesetzes keinen Bestand haben könne (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999, a. a. O., S. 419).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96
    Gegen den ablehnenden Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 1956 - 1 Ws 567/56 - erhob der Beschwerdeführer erfolgreich Verfassungsbeschwerde (Beschluss des Zweiten Senats vom 31. Mai 1960 - 2 BvR 234, 235, 236/60 -, BVerfGE 11, 150).
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