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   BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06   

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BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06 (https://dejure.org/2006,4109)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06 (https://dejure.org/2006,4109)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2006 - 2 BvQ 10/06 (https://dejure.org/2006,4109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der Bestellung eines Wahlverteidigers bei Gefährdung einer Verfahrensführung gem dem Beschleunigungsgebot - kein bindender Anspruch eines Angeklagten auf Beiordnung eines bestimmten Verteidigers

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Beiordnung einer konkret bezeichneten Rechtsanwältin als Prozessbevollmächtigte; Verletzung des Anspruchs auf Durchführung eines fairen Strafverfahrens; Pflicht zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit eines Strafverfahrens durch den Vorsitzenden eines ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; StPO § 142 Abs. 1 Satz 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 460
  • StV 2006, 451
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06
    Ein Angeklagter hat jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach entschieden hat (vgl. BVerfGE 9, 36 ; 39, 238 ), keinen bindenden Anspruch auf Beiordnung eines von ihm bezeichneten Rechtsbeistands.
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06
    Der Antrag auf Beiordnung der Rechtsanwältin Lunnebach ist zurückzuweisen, da eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Vorsitzenden, mit der eine solche Beiordnung abgelehnt wurde, jedenfalls offensichtlich unbegründet wäre (zur Ablehnung isolierter Eilanträge bei zu erwartender Erfolglosigkeit der Hauptsache vgl. BVerfGE 103, 41 ).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens fordert zwar, die Wünsche eines Angeklagten auf Beiordnung eines Verteidigers - soweit möglich - zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 68, 237 ).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06
    Hat die Haft bei Beginn der Hauptverhandlung schon geraume Zeit angedauert, kann es für den Vorsitzenden gegebenenfalls geboten sein, diesem Umstand durch eine straffe Terminierung entgegenzuwirken (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, Abschn. 87 = StV 2006, S. 73 ff.).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06
    Ein Angeklagter hat jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach entschieden hat (vgl. BVerfGE 9, 36 ; 39, 238 ), keinen bindenden Anspruch auf Beiordnung eines von ihm bezeichneten Rechtsbeistands.
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Dem Grundsatz des fairen Verfahrens ist insoweit zu entnehmen, dass einem zeitgerecht vorgetragenen Wunsch des Beschuldigten auf Beiordnung eines von ihm benannten Rechtsanwalts grundsätzlich zu entsprechen ist, es sei denn, wichtige Gründe stehen dem entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06, NStZ 2006, 460, 461; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 8).

    Dem Beschleunigungsgebot kommt eine besondere Bedeutung zu, wenn sich neben dem betroffenen Angeklagten noch weitere Mitangeklagte in Untersuchungshaft befinden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06, NStZ 2006, 460, 461; vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris Rn. 11).

    Dem Gebot, die Hauptverhandlung in Haftsachen zügig durchzuführen, kann auch dadurch entsprochen werden, dass als Verteidiger nur der Rechtsanwalt beigeordnet wird, der zusichern kann, an sämtlichen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06, aaO; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 465/06, juris).

  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Ein solcher Grund kann in bestimmten Konstellationen auch das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sein (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06 -, StV 2006, S. 451; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 3 Ws 100/06 -, StV 2006, S. 533 ).

    Vielmehr hat auf Grund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) im Zweifel das Recht des Angeklagten auf Aburteilung binnen angemessener Frist Vorrang (so auch bereits OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 Ws 56/06 -, StV 2006, S. 481 ; Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 Ws 111/06 -, StV 2006, S. 482 ; ähnlich Hilger, StV 2006, S. 451 ).

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Hat die Haft schon geraume Zeit angedauert, ist von Verfassungs wegen eine straffe Terminierung mit durchschnittlich jedenfalls deutlich mehr als einem Verhandlungstag pro Woche geboten (vgl. BVerfG NJW 2006, 668, 670; 2006, 672, 676; NStZ 2006, 460, 461; Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 - Rdn. 64).
  • OLG Dresden, 23.12.2014 - 2 Ws 542/14

    Haftprüfung - Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft

    Der in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG als Garantie des individuellen Freiheitsrechtes angesiedelte (vgl. BVerfG NStZ 2006, 460; BVerfGE 46, 195) und deshalb in Haftsachen über den allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinaus besonders zu beachtende Beschleunigungsgrundsatz ist deshalb derzeit noch gewahrt.

    Die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte haben deshalb alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (BVerfG, a.a.O. NStZ 2006, 460).

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06

    Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat

    Hält ein Angeklagter die rechtliche Vertretung durch einen Verteidiger seines Vertrauens gegenüber der Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes für vorrangig mit der Folge, dass die zur Wahrung des Beschleunigungsgrundsatzes avisierte Terminierung der Strafsache wegen Verhinderung des Verteidigers nicht realisiert werden könnte, muss bei anderweitiger Gewährleistung der Verteidigung dieses Anliegen des Angeklagten zurückstehen, zumal wenn weitere Personen angeklagt sind, die sich ebenfalls in Untersuchungshaft befinden (vgl. BVerfG StV 2006, 451).

    Je länger die Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung andauert, desto mehr ist der Vorsitzende gehalten, auf eine straffe Terminierung hinzuwirken (vgl. BVerfG NJW 2006, 672, 676; StV 2006, 451).

  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06

    Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde);

    Zur Gewährleistung einer im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot erforderlichen straffen Terminierung wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob bei der Auswahl des Pflichtverteidigers einem Rechtsanwalt, der die notwendigen Termine wahrnehmen kann, der Vorrang gegenüber dem vom Angeklagten gewünschten Verteidiger einzuräumen ist, der dazu nicht in der Lage ist (vgl. BVerfG, Beschl. vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06), oder den Verteidiger zu verpflichten, andere - weniger dringliche - Termine zu verschieben (vgl. BVerfG, Beschl. vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 2 Ws 203/15

    Notwendige Verteidigung: Anwesenheitspflicht sämtlicher Pflichtverteidiger;

    So ist auch anerkannt, dass in Umfangsverfahren wie dem vorliegenden die Bestellung eines Pflichtverteidigers, der nicht zusichern kann, - abgesehen von ganz vereinzelten Verhinderungen - an sämtlichen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen, auch dann nicht in Betracht kommt, wenn der Angeklagte noch über einen weiteren Verteidiger verfügt (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20. Januar 2004 - III-VI 13/03 - und vom 7. Februar 2006 - III-VI 10/05 - BVerfG NStZ 2006, 460; OLG Hamm NStZ 2001, 235).
  • OLG Hamm, 05.04.2007 - 3 Ws 208/07

    Pflichtverteidiger; Verhinderung; Auswechselung; Anwalt des Vertrauens; faires

    Als vom Staat zu bezahlender Pflichtverteidiger kann aber nur ein Verteidiger beigeordnet werden, der gewährleisten kann, dem Verfahren mit seiner Arbeitskraft weitestgehend zur Verfügung zu stehen ( OLG Hamm, 2. Senat, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 in 2 BvQ 10/06 und des Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2006 (III-VI 10/05).

    Als vom Staat zu bezahlender Pflichtverteidiger kann aber nur ein Verteidiger beigeordnet werden, der gewährleisten kann, dem Verfahren mit seiner Arbeitskraft weitestgehend zur Verfügung zu stehen ( OLG Hamm, 2. Senat, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 in 2 BvQ 10/06 und des Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2006 (III-VI 10/05).

    Als vom Staat zu bezahlender Pflichtverteidiger kann aber nur ein Verteidiger beigeordnet werden, der gewährleisten kann, dem Verfahren mit seiner Arbeitskraft weitestgehend zur Verfügung zu stehen ( OLG Hamm, 2. Senat, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 in 2 BvQ 10/06 und des Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2006 (III-VI 10/05).

  • OLG Hamm, 02.02.2015 - 5 Ws 36/15

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer Terminsverfügung oder

    Im Spannungsverhältnis zu dem Recht auf Verteidigung durch einen gewählten Verteidiger bzw. Rechtsanwalt des Vertrauens steht nämlich das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Recht eines Angeklagten auf eine Aburteilung in angemessener Frist, wobei diesem Beschleunigungsgrundsatz bei einem in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten - wie dies vorliegend der Fall ist - im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG besonderes Gewicht zukommt (vgl. BVerfG, StV 2008, 198; 2006, 645; 2006, 451; BGH NStZ-RR 2007, 81; NStZ 2007, 163).

    Je länger die Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung andauert, desto mehr ist der Vorsitzende gehalten, auf eine straffe Terminierung hinzuwirken (vgl. BVerfG NJW 2006, 672; 676; StV 2006, 451; BGH NStZ 2007, 163).

  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen fehlender freier Termine für die

    Befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft, hat der Vorsitzende sicherzustellen, dass die Freiheitsentziehung durch die Durchführung des Verfahrens nicht unverhältnismäßig in die Länge gezogen wird (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 02. März 2006 - 2 BvQ 10/06, juris Rn. 4).

    Ein wichtiger Grund soll nach der obergerichtlichen Rechtsprechung auch dann vorliegen, wenn dem Verteidiger die Teilnahme an einem beträchtlichen Teil der Hauptverhandlung nicht möglich ist, da der Inbegriff der Hauptverhandlung angesichts des Unmittelbarkeitsgrundsatzes die Grundlage der Urteilsfindung darstellt und daher auch für die Tätigkeit des Verteidigers von überragender Bedeutung ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 2 Ws 203/15, juris Rn. 15; unter Hinweis auf BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 02. März 2006 - 2 BvQ 10/06, juris Rn. 3 für den Fall der Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung).

  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

  • OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel

  • OLG Bremen, 11.01.2016 - 1 HEs 3/15

    Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen durch verspätete

  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 5 Ws 333/12

    Beschwerdeausschluss gegen Terminsverfügungen des Gerichtsvorsitzenden

  • LG Dresden, 30.04.2009 - 3 KLs 424 Js 64337/05

    Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger sowie Ablehnung

  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers (Terminschwierigkeiten; Beschleunigung

  • OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in

  • OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06

    Pflichtverteidigerbestellung; Ablehnung

  • OLG Hamm, 03.05.2018 - 4 Ws 69/18

    Keine Anfechtbarkeit von Entscheidungen über Terminsbestimmungen, -aufhebungen

  • OLG Hamburg, 29.04.2021 - 2 Ws 36/21

    Zulässigkeit einer Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten

  • BGH, 09.01.2007 - 3 StR 465/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Beiordnung eines verfügbaren Verteidigers)

  • BGH, 18.11.2021 - StB 35/21

    Pflichtverteidigerbestellung: Ablehnungsgrund fehlender Verfügbarkeit des

  • BVerwG, 05.10.2016 - 2 WDB 1.16

    Bedingte Prozesserklärung; Pflichtverteidigerbestellung

  • OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14

    Strafverfahren: Widerruf der Bestellung des vom Angeklagten gewählten

  • OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen nicht

  • OLG Jena, 09.05.2008 - 1 Ws 165/08

    Pflichtverteidigung

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 175/08

    Verhältnis des Rechts eines einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen

  • OLG Hamburg, 09.08.2017 - 2 Ws 118/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Scheitern früher Terminierung der

  • OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12

    Bestellung eines in großer Entfernung zum Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts

  • OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
  • LG Kleve, 27.11.2015 - 181 StVK 284/15

    Pflichtverteidigerbestellung, Ortsnähe, Pflichtverteidigerauswahl im

  • OLG Dresden, 10.06.2009 - 3 Ws 53/09

    Ablehnung eines Wahlverteidigers durch das Gericht aufgrund erheblicher Bedenken

  • OLG Dresden, 20.06.2016 - 2 Ws 298/16
  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 2 Ws 256/16
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