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   BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08   

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https://dejure.org/2009,8274
BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08 (https://dejure.org/2009,8274)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08 (https://dejure.org/2009,8274)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2009 - 2 BvR 1032/08 (https://dejure.org/2009,8274)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 121 Abs. 2 GVG; § 242 Abs. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB; § 15 StGB
    Garantie des gesetzlichen Richters im strafprozessualen Revisionsrecht (Divergenzvorlage; Willkür); Diebstahl (gefährliches Werkzeug; Taschenmesser; Bewusstsein vom Vorhandensein während der Tat); allgemeines Willkürverbot

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch strafgerichtliche Revisionsentscheidung unter Wahrung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen - Zudem keine Verletzung der Vorlagepflicht des § 121 Abs 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Taschenmesser als gefährliches Werkzeug i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 1a Strafgesetzbuch (StGB); Generelles Bewusstsein bzgl. des Mitführens eines Messers aus bloßer Gewohnheit als ausreichend für den subjektiven Tatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB; Konkretes Wissen um das ...

  • Judicialis

    StGB § 242; ; StGB § 244 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1; ; GVG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Taschenmesser als gefährliches Werkzeug i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 1a Strafgesetzbuch ( StGB ); Generelles Bewusstsein bzgl des Mitführens eines Messers aus bloßer Gewohnheit als ausreichend für den subjektiven Tatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB; Konkretes Wissen um das ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
    Sowohl die Nichtbeachtung der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ), als auch die in einer Aufklärung durch das Revisionsgericht und einer Verhinderung der Sachaufklärung durch das Tatgericht enthaltene Verkennung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen (vgl. BVerfGE 54, 100 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893) stellen nur dann einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991, a.a.O.) oder auf einer unhaltbaren oder einer die Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Auslegung der Zuständigkeitsvorschriften beruhen (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wird danach durch eine gerichtliche Entscheidung nur verletzt, wenn diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wird danach durch eine gerichtliche Entscheidung nur verletzt, wenn diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991, a.a.O.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
    Diese Voraussetzungen sind hier auch hinsichtlich der beiden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2002 (1 Ss 244/99, StV 2002, S. 145) und vom 8. August 2006 (1 Ss 177/06, StraFo 2006, S. 467) erfüllt.
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
    Sowohl die Nichtbeachtung der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ), als auch die in einer Aufklärung durch das Revisionsgericht und einer Verhinderung der Sachaufklärung durch das Tatgericht enthaltene Verkennung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen (vgl. BVerfGE 54, 100 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893) stellen nur dann einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991, a.a.O.) oder auf einer unhaltbaren oder einer die Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Auslegung der Zuständigkeitsvorschriften beruhen (vgl. BVerfGE 82, 286 ).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
    Sowohl die Nichtbeachtung der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ), als auch die in einer Aufklärung durch das Revisionsgericht und einer Verhinderung der Sachaufklärung durch das Tatgericht enthaltene Verkennung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen (vgl. BVerfGE 54, 100 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893) stellen nur dann einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991, a.a.O.) oder auf einer unhaltbaren oder einer die Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Auslegung der Zuständigkeitsvorschriften beruhen (vgl. BVerfGE 82, 286 ).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
    Im Übrigen habe sich das Unterbleiben der Vorlage nicht ausgewirkt: Zwischenzeitlich habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Taschenmesser grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB sei (Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07 -, NStZ 2008, S. 512).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
    Der Meinung des Senats, dass die in dem Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 21. Februar 2002 (1 Ss 68/01, NJW 2002, S. 1735 ff.) enthaltenen Ausführungen zur einschränkenden Auslegung des Tatbestandsmerkmals des gefährlichen Werkzeugs in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB seinerzeit nicht entscheidungserheblich gewesen seien, lässt sich schon deshalb wenig entgegensetzen, weil eine Beantwortung der Vorlagefrage des Oberlandesgerichts Braunschweig mit eben dieser Begründung vom Bundesgerichtshof abgelehnt worden ist (Beschluss vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02 -, NStZ-RR 2003, S. 12 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99

    Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls bzw des schweren Raubes:

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
    Diese Voraussetzungen sind hier auch hinsichtlich der beiden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2002 (1 Ss 244/99, StV 2002, S. 145) und vom 8. August 2006 (1 Ss 177/06, StraFo 2006, S. 467) erfüllt.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand;

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Auch dies wäre mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen des gesetzlichen Richters und effektiven Rechtsschutzes aber erforderlich gewesen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, BVerfGE 101, 331 [360]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. März 2009 - 2 BvR 1032/08 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 1816/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem

    Denn eine Nichtvorlage stellt nur dann einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich erfolgt (vgl. BVerfGK 7, 458 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2009 - 2 BvR 1032/08 -, Rn. 10) oder auf einer unhaltbaren oder einer die Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Auslegung der Zuständigkeitsvorschriften beruht (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2009 - 2 BvR 1032/08 -, Rn. 10); solches liegt hier fern.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17

    Einsichtsrecht in Messunterlagen des Bußgeldverfahrens: Nichtvorlage an BGH

    Entscheidend ist vielmehr, ob der angegriffene Beschluss sich mit den als divergierend in Betracht kommenden Entscheidungen auseinandersetzt und nachvollziehbare Gründe erkennbar sind, warum das Gericht von einer Vorlage abgesehen hat (vgl. BVerfGE 101, 331 [360] - Juris Rn. 116; BVerfG, Beschluss vom 2.3.2009 - 2 BvR 1032/08 -, Juris Rn. 13).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen

    Eine Vorlagepflicht besteht hierbei nur dann, wenn die Rechtsfrage, hinsichtlich derer eine Divergenz vorliegt, nicht nur für die beabsichtigte eigene Entscheidung erheblich ist, sondern auch für die früheren Entscheidungen erheblich war (BVerfG, Beschluss vom 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08 -, Juris Rn. 13).
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