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   BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94, 1 BvR 2220/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1200
BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94, 1 BvR 2220/94 (https://dejure.org/1995,1200)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94, 1 BvR 2220/94 (https://dejure.org/1995,1200)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1995 - 1 BvR 2174/94, 1 BvR 2220/94 (https://dejure.org/1995,1200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflegeeltern - Beschwerde - Entscheidung des Landgerichts - Großeltern - Vormund des Kindes - Jugendamt als Amtsvormund - Entlassung - Rechtliches Gehör - Anhörung - Haushalt - Untersuchungsprinzip - Oberlandesgericht - Begründung - Rechtzeitiger Eingang

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflegeeltern - Beschwerde - Entscheidung des Landgerichts - Großeltern - Vormund des Kindes - Jugendamt als Amtsvormund - Entlassung - Rechtliches Gehör - Anhörung - Haushalt - Untersuchungsprinzip - Oberlandesgericht - Begründung - Rechtzeitiger Eingang

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2095
  • FamRZ 1995, 795
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94
    a) Art. 103 Abs. 1 GG ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten, unabhängig davon, ob die Anhörung im Gesetz vorgeschrieben ist und ob das Verfahren vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht wird (vgl. BVerfGE 89, 381 [390] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94
    Hierfür gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG den Verfahrensbeteiligten nicht nur das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, sondern auch das Recht, dem Gericht die eigene Auffassung zu den erheblichen Rechtsfragen darzulegen (vgl. BVerfGE 86, 133 [144] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94
    Die Beteiligten müssen die Möglichkeit haben, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten; dazu zählt, daß sie grundsätzlich die vom Gesetz oder vom Gericht eingeräumten Fristen ausnutzen dürfen (vgl. BVerfGE 70, 215 [218]; 74, 220 [224]).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94
    Die Beteiligten müssen die Möglichkeit haben, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten; dazu zählt, daß sie grundsätzlich die vom Gesetz oder vom Gericht eingeräumten Fristen ausnutzen dürfen (vgl. BVerfGE 70, 215 [218]; 74, 220 [224]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94
    Da die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ebenso wie die Rechtsweggarantie der Sicherung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes dient, gilt das Gebot der Effektivität auch für den Anspruch, im Verfahren gehört zu werden (vgl. BVerfGE 81, 123 [129]).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG) besteht auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2095, 2096).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Sie müssen allein schon deshalb zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung führen, weil das Beschwerdegericht den auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachtenden (BVerfG, NJW 1995, 2095 [2096]; BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]; KG, FGPrax 2000, 36 [38]]; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 12 Rn 139; Sternal, FGPrax 2004, 170) verfassungsmäßig verankerten Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt hat und seine Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruhen kann.
  • BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10

    Werkstück

    Es darf ferner keine Erkenntnisse verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten nicht äußern konnten (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 893/93, NJW 1995, 2095; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 BvR 2174/94, 1 BvR 2220/94, NJW 1995, 2095, 2096; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 27. Februar 2008 - X ZB 10/07, GRUR-RR 2008, 456 - Installiereinrichtung; Beschluss vom 22. September 2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 - Schwingungsdämpfer; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, zur Veröffentlichung vorgesehen - Modularer Fernseher).
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