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   BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07   

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https://dejure.org/2007,13616
BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07 (https://dejure.org/2007,13616)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2007 - 2 BvR 411/07 (https://dejure.org/2007,13616)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 2 BvR 411/07 (https://dejure.org/2007,13616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § 255 a Abs. 2 StPO
    Faires Verfahren (Konfrontationsrecht; Fragerecht; Berücksichtigung der EMRK); Ersetzung einer Vernehmung minderjähriger Zeugen durch die Vorführung einer Videoaufzeichnung (Abwägung mit Zeugenschutzinteressen; vorherige Konfrontation; widersprüchliches Aussageverhalten; ...

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung einer unmittelbaren gerichtlichen Vernehmung von Minderjährigen durch die Vorführung der Videoaufzeichnung ihrer ermittlungsrichterlichen Vernehmung; Verletzung des Konfrontationsrechts und des Rechts auf ein faires Verfahren durch die Einschränkung des ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 255 a Abs. 2; ; StPO § 244; ; StPO § 261; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EMRK Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
    Dabei liegt ein Konventionsverstoß nur vor, wenn diese Möglichkeit bei einer Betrachtung des Verfahrens in seiner Gesamtheit nicht gegeben war (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 m.w. Nachw.).

    Gegebenenfalls muss es dem Angeklagten ermöglicht werden, nach Unterrichtung über die Vernehmung erneut Fragen an den Zeugen stellen zu lassen (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 ; BGH, NJW 2007, S. 237 ; Sommer, in: Anwaltskommentar, StPO, 1. Aufl. 2007, Art. 6 MRK Rn. 98; jeweils m.w. Nachw.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
    b) Die Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden (BVerfGK 1, 145 ).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass sich das Tat- und gegebenenfalls das Revisionsgericht so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Freiheitsentziehung sein kann (BVerfGK 1, 145 ).

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
    a) Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Angeklagten unter anderem, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 20.12.2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 5.7. 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
    a) Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Angeklagten unter anderem, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 20.12.2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 5.7. 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
    b) Die Entscheidung des Tatgerichts, aus Gründen des Opferschutzes die Zeugen K., M. und A. nicht nochmals zu vernehmen, verletzt auch nicht mit Blick auf seine Pflicht zur umfassenden Wahrheitserforschung (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 86, 288 ) das Recht auf ein faires Verfahren.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
    Dass eine abweichende Auffassung des Gerichts der weiteren Überprüfung zugänglich sein müsse, wird durch Art. 103 Abs. 1 GG nicht gewährleistet (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
    Für das Konfrontationsrecht gem. Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d EMRK bedeutet dies, dass dem Angeklagten die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und dessen Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 74 m.w. Nachw.).
  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
    Gegebenenfalls muss es dem Angeklagten ermöglicht werden, nach Unterrichtung über die Vernehmung erneut Fragen an den Zeugen stellen zu lassen (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 ; BGH, NJW 2007, S. 237 ; Sommer, in: Anwaltskommentar, StPO, 1. Aufl. 2007, Art. 6 MRK Rn. 98; jeweils m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
    Bei der Bestimmung der Beteiligungsrechte des Angeklagten sind auch die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und diese konkretisierende Leitlinien der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
    b) Die Entscheidung des Tatgerichts, aus Gründen des Opferschutzes die Zeugen K., M. und A. nicht nochmals zu vernehmen, verletzt auch nicht mit Blick auf seine Pflicht zur umfassenden Wahrheitserforschung (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 86, 288 ) das Recht auf ein faires Verfahren.
  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 237/06

    Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozessordnungsgemäßen

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Abgesehen davon, dass die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches im Rahmen einer solchen neuen Hauptverhandlung, mit der regelmäßig eine Verschlechterung der Beweislage einhergeht, erheblich erschwert sein kann, ist eine Neuauflage des tatrichterlichen Ausgangsverfahrens auch mit Nachteilen unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes (vgl. hierzu BVerfGE 38, 105 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 411/07 -, juris, Rn. 11) verbunden.
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1368/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine

    Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einschlägig, so sind die von diesem in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte auch in die verfassungsrechtliche Würdigung einzubeziehen und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, Rn. 12, und vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 411/07 -, juris, Rn. 6, sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 -, Rn. 26; vgl. auch BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Dies folgt auch aus der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), die die Berücksichtigung der Gewährleistungen der EMRK und der Entscheidungen des EGMR im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung erfordert (vgl. BVerfGE 111, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 -, Rn. 26; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 411/07 -, Rn. 6, und vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, Rn. 12).
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