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   BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17   

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https://dejure.org/2018,14586
BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17 (https://dejure.org/2018,14586)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2018 - 1 BvR 666/17 (https://dejure.org/2018,14586)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 (https://dejure.org/2018,14586)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verpflichtung zum Abdruck einer nachträglichen Mitteilung bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung

  • Wolters Kluwer

    Zuerkennung einer Nachtragspflicht bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung; Zivilgerichtliche Verpflichtung zum Abdruck eines "Nachtrags"; Richtigstellung gegenüber ursprünglich rechtswidrigen Presseberichten

  • doev.de PDF

    Verpflichtung zum Abdruck einer nachträglichen Mitteilung bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen und Grenzen eines "äußerungsrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs" in Form der Verpflichtung der Presse zur Publikation eines "Nachtrags" nach ursprünglich zulässiger Verdachtsberichterstattung - hier: Verletzung der ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 1004; GG Art. 5 Abs. 1
    Inhalt und Grenzen des Anspruchs auf "Nachtrag" zu einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung bei neuen Entwicklungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung einer Nachtragspflicht bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung; Zivilgerichtliche Verpflichtung zum Abdruck eines "Nachtrags"; Richtigstellung gegenüber ursprünglich rechtswidrigen Presseberichten

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen und Grenzen eines "äußerungsrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs" in Form der Verpflichtung der Presse zur Publikation eines "Nachtrags" nach ursprünglich zulässiger Verdachtsberichterstattung - hier: Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verpflichtung zum Abdruck einer nachträglichen Mitteilung bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Der "Spiegel” klagt erfolgreich gegen Richtigstellung bei Verdachtsberichterstattung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zum Abdruck einer nachträglichen Mitteilung bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung verfassungswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein vorformulierter Nachtrag bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pressefreiheit: "Der Spiegel" mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zum Abdruck einer nachträglichen Mitteilung bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verpflichtung zum Abdruck einer nachträglichen Mitteilung bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verpflichtung zum Abdruck einer nachträglichen Mitteilung bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuerkennung einer Nachtragspflicht bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung

  • juve.de (Kurzinformation)

    Presserecht: Spiegel siegt im HSH-Streit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur Pflicht zum Abdruck eines Nachtrags bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung zum Abdruck einer nachträglichen Mitteilung bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Pressebericht muss nachträglich nicht neu bewertet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2784
  • GRUR 2018, 963
  • VersR 2018, 1269
  • WM 2018, 1167
  • K&R 2018, 482
  • DÖV 2018, 670
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.02.2017 - VI ZR 152/15

    Absehen des Revisionsgerichts von einer Begründung des Beschlusses betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17
    vom 7. Februar 2017 - VI ZR 152/15 -,.

    vom 29. November 2016 - VI ZR 152/15 -,.

    Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 29. November 2016 - VI ZR 152/15 - und vom 7. Februar 2017 - VI ZR 152/15 - werden damit gegenstandslos.

  • OLG Hamburg, 10.02.2015 - 7 U 44/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Verdachtsberichterstattung:

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17
    vom 10. Februar 2015 - 7 U 44/12 -.

    1.Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. Februar 2015 - 7 U 44/12 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    2.Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. Februar 2015 - 7 U 44/12 - wird aufgehoben.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17
    Insbesondere gehört es zu den verfassungsrechtlich gesicherten Aufgaben der Presse, investigativ und in den Grenzen des Zulässigen über Verdächtigungen von hohem öffentlichen Interesse zu berichten (BVerfGE 7, 198 ; 12, 113 ).

    Der für die freiheitliche demokratische Grundordnung konstituierende Charakter der Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 77, 65 ; stRspr) erfordert danach, dass Eingriffe durch die Zuerkennung von Ansprüchen auf nachträgliche Mitteilung in Anschluss an eine ursprünglich rechtmäßige Verdachtsberichterstattung auf Ausnahmefälle begrenzt bleiben müssen.

  • BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17
    Die Entscheidung, über welche Ereignisse berichtet wird, gehört zum wesentlichen Inhalt der Pressefreiheit, weshalb die Presse nicht einer generellen Pflicht unterworfen werden darf, die Berichterstattung über ein einmal aufgegriffenes Thema bei neuen Entwicklungen fortzusetzen oder im Nachgang zu einer Berichterstattung nachzuforschen, ob sich ein Verdacht bewahrheitet hat oder nicht (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 765/97 -, NJW 1997, S. 2589).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17
    Der für die freiheitliche demokratische Grundordnung konstituierende Charakter der Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 77, 65 ; stRspr) erfordert danach, dass Eingriffe durch die Zuerkennung von Ansprüchen auf nachträgliche Mitteilung in Anschluss an eine ursprünglich rechtmäßige Verdachtsberichterstattung auf Ausnahmefälle begrenzt bleiben müssen.
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17
    Hierzu gehört in seiner negativen Ausprägung auch das Recht, sich die Äußerung und Verbreitung einer fremden Meinung nicht als eigene zurechnen lassen zu müssen (vgl. BVerfGE 95, 173 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17
    Sie kann vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob dabei die Ausstrahlungswirkung des von der Entscheidung berührten Grundrechts hinreichend beachtet worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17
    Sie kann vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob dabei die Ausstrahlungswirkung des von der Entscheidung berührten Grundrechts hinreichend beachtet worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17
    Sie kann vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob dabei die Ausstrahlungswirkung des von der Entscheidung berührten Grundrechts hinreichend beachtet worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17
    a) Das Grundrecht auf Pressefreiheit gewährleistet seinem Träger das Recht, das von ihm verlegte Presseerzeugnis nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten (vgl. BVerfGE 95, 28 ).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 115/70

    Pflicht eines Presseorgans zur Mitteilung über Freispruch

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und

    Hierdurch würde seine durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte negative Meinungsfreiheit beeinträchtigt, die Freiheit also, eine Meinung nicht zu haben, nicht zu äußern und insoweit zu schweigen und nicht gezwungen zu werden, eine fremde Meinung als eigene zu verbreiten (vgl. BVerfG 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 - Rn. 17; 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 95, 173; BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 26; BGH 19. Juli 2018 - IX ZB 10/18 - Rn. 18 mwN) .
  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 146/17

    Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven

    Denn in diesem Fall hat die Presse bei der ursprünglichen Veröffentlichung bereits die für sie geltenden Maßgaben beachtet und kann daher im Grundsatz verlangen, sich nicht erneut mit dem Bericht und seinem Gegenstand befassen zu müssen (vgl. im Kontext eines Anspruchs auf Richtigstellung beziehungsweise auf Veröffentlichung eines klarstellenden Nachtrags BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, Rn. 20).

    (1) Zugunsten des Interesses an einer fortgesetzten Verfügbarkeit auch von Verdachtsberichterstattung ist zunächst in Rechnung zu stellen, dass es zu den verfassungsrechtlich gesicherten Aufgaben der Presse gehört, investigativ - in den Grenzen des Zulässigen - auch über Verdächtigungen von hohem öffentlichen Interesse zu berichten (BVerfGE 7, 198 ; 12, 113 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, Rn. 16; EGMR, Erla Hlynsdottir v. Island, Urteil vom 2. Juni 2015, Nr. 54145/10, §§ 62 f.; 68 f.).

    Hierzu kann unter Umständen auch ein klarstellender Nachtrag über den Ausgang rechtlich formalisierter Verfahren wie Disziplinarverfahren, strafrechtlicher Ermittlungs- oder Hauptsacheverfahren gehören, solange dies auf besondere Fälle begrenzt bleibt und der Presse hierbei nur eine sachlich-distanzierte Mitteilung geänderter Umstände abverlangt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, Rn. 20 f.).

    Die Zuerkennung solcher Nachtragsansprüche als besondere Form der Folgenbeseitigung muss allerdings die grundlegende Freiheit der Presse, ihre Berichterstattungsgegenstände selbst zu wählen und nicht zu neuerlichen Nachforschungen und Bewertungen vergangener Berichterstattungsgegenstände verpflichtet zu werden, unangetastet lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 1997 - 1 BvR 765/97 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, Rn. 20 f.).

    Hiervon kann etwa dann ausgegangen werden, wenn es um die Mitteilung einer vom Betroffenen der Presse gegenüber erfolgten nachprüfbaren Bekanntgabe eines Freispruchs, der Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen eines nicht hinreichenden Tatverdachts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, Rn. 20) oder auch einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft geht, kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten, weil es an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat fehlt.

    Der Umstand allein, dass es nie zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kam, reicht hierzu nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, Rn. 19 f.).

  • BGH, 19.07.2018 - IX ZB 10/18

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung des Urteils eines ausländischen Gerichts

    Die Freiheit der Meinungsäußerung umfasst auch die negative Meinungsfreiheit, die Freiheit also, eine Meinung nicht zu haben, nicht zu äußern und insoweit zu schweigen und nicht gezwungen zu werden, eine fremde Meinung als eigene verbreiten zu müssen (BVerfGE 65, 1, 40 f; 95, 173, 182; BVerfG, WM 2018, 1167 Rn. 21; Dreier/Schulze-Fielitz, GG, 2. Aufl., Art. 5 Rn. 74; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl., Art. 5 Rn. 11).

    In einer neueren Entscheidung hat es angenommen, die Presse dürfe nach einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung, die sich später als unrichtig erwiesen habe, nicht zu einer (eigenen) Neubewertung der veränderten Sachlage verpflichtet werden (BVerfG, WM 2018, 1167 Rn. 21).

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Die Freiheit der Meinungsäußerung umfasst auch die negative Meinungsfreiheit, die Freiheit also, eine Meinung nicht zu haben, nicht zu äußern, insoweit zu schweigen und nicht gezwungen zu werden, sich eine fremde Meinung als eigene zurechnen lassen oder verbreiten zu müssen (BVerfG 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 - Rn. 17; 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 95, 173; BGH 19. Juli 2018 - IX ZB 10/18 - Rn. 18) .
  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 16 U 255/21

    Kein Löschungs-, aber Nachtragsanspruch bei nicht mehr aktuellem Beitrag auf

    Allerdings kann sich der Beklagte nicht in gleichem Maße wie die Presse [vgl. BVerfG Beschl. v. 28.4.1997 - 1 BvR 765/97 - Rn. 16; Beschl. v. 2.5.2018 - 1 BvR 666/17 - Rn. 20] darauf berufen, nicht verpflichtet zu sein, die Berichterstattung über ein einmal aufgegriffenes Thema bei neuen Entwicklungen fortzusetzen oder im Nachgang zu einer Berichterstattung neuerliche Nachforschungen über den weiteren Fortgang eines berichteten, noch nicht abgeschlossenen Sachverhalts anzustellen.

    Bei dem Nachtragsanspruch handelt es sich um einen sog. verhaltenen Anspruch, dessen Fälligkeit erst eintritt, wenn der Gläubiger den Anspruch geltend macht, also die Leistung durch den Schuldner verlangt [vgl. BVerfG Beschl. v. 2.5.2018 aaO. - Rn. 20 f], d.h. der Beklagte als sich Äußernder musste nicht von sich aus einen klarstellenden Nachtrag in seinem Blogbeitrag aufnehmen.

  • BVerfG, 25.02.2020 - 1 BvR 1282/17

    Keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch im Internet

    Denn in diesem Fall hat die Presse bei der ursprünglichen Veröffentlichung bereits alle für sie geltenden Maßgaben beachtet und kann daher im Grundsatz verlangen, sich nicht erneut mit dem Bericht und seinem Gegenstand befassen zu müssen (vgl. im Kontext eines Anspruchs auf Veröffentlichung einer Richtigstellung einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, Rn. 19 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - 15 A 873/18

    Amtliche Information Vorhandensein Löschungsanspruch Herausgabeanspruch

    vgl. zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, juris Rn. 17 f.; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - IX ZB 10/18 -, juris Rn. 18.
  • OLG Köln, 23.07.2020 - 15 U 290/19
    Soweit man sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.05.2018 (1 BvR 666/17) berufe, sei dies unbehelflich, weil es nicht um einen redaktionellen Nachtrag gehe, sondern um einen - mit Blick auf das sog. Wahlrecht des Störers dann auch wie geschehen zu tenorierenden - Unterlassungsanspruch wegen bewusster Unvollständigkeit.

    Ohnehin laufe die strenge Linie des Landgerichts der privilegierenden Rechtsprechung zu Online-Archiven entgegen, bei denen es keine dauernde Überwachungspflicht für eine inhaltlich abgeschlossene tagesaktuelle Berichterstattung gebe, sondern - auch mit Blick auf BVerfG v. 02.05.2018 - 1 BvR 666/17, NJW 2018, 2784 nur in engen Grenzen (etwa bei sich nachträglich ändernden Umständen einer Verdachtsberichterstattung oder schwersten Persönlichkeitsrechtsverletzungen) - als gewisses Korrektiv allein eine Verpflichtung zu nachträglichen Ergänzungen anzuerkennen sei.

    Daher könnte die Verfügungsbeklagte sich mit dem Landgericht auch gerade nicht auf BVerfG v. 02.05.2018 - 1 BvR 666/17, NJW 2018, 2784 berufen.

    Richtig ist zudem auch, dass die Chefjustitiar-Entscheidung (BVerfG v. 02.05.2018 - 1 BvR 666/17, NJW 2018, 2784) eine Printveröffentlichung und eine eigenständige Nachtragsverpflichtung betraf, was mit dem Landgericht und dem Verfügungskläger zumindest nicht zwingend auf eine Onlineberichterstattung und deren jederzeit leicht mögliche Korrektur und Anpassung zu übertragen sein muss; insbesondere auch mit Blick auf das spezifische Gewicht der Kommunikationsbedingungen des Internets (a.a.O. Rn. 103).

  • OLG Köln, 18.10.2018 - 15 U 37/18

    Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über ein

    Zwar wird von der Rechtsprechung - wogegen verfassungsrechtlich keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.5.2018 - 1 BvR 666/17, NJW 2018, 2784) - aus den Vorschriften der §§ 823, 1004 BGB ein äußerungsrechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch abgeleitet, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Meldung über eine Straftat sich aufgrund späterer gerichtlicher Erkenntnisse in einem anderen Licht darstellt und die durch die Meldung hervorgerufene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts andauert (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239; OLG Hamburg, Urt. v. 10.2.2015 - 7 U 44/12, AfP 2015, 253).

    Weitergehend kann eine nachträgliche Mitteilung allerdings nicht beliebig unter Berufung auf neue Erkenntnisse und das Verlangen nach einer neuen Würdigung der Verdachtslage begehrt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.5.2018 - 1 BvR 666/17, NJW 2018, 2784).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    In allen Verfahrensstadien muss die Darstellung tatsächlich wahr und zutreffend sein (vgl. zum Ganzen BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.05.2018, 1 BvR 666/17, Rn. 19 f. bei juris; Nichtannahmebeschluss vom 19.10.2006, 1 BvR 152/01, Rn. 34 ff. bei juris - Verdachtsberichterstattung ; BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14, Rn. 39 bei juris - Pressebericht über Organentnahme ; Urteil vom 18.11.2014, VI ZR 76/14, Rn. 16, 28 bei juris - Chefjustiziar ; Urteil vom 07.12.1999, VI ZR 51/99, Rn. 20, 30 bei juris; Urteil vom 17.03.1994, III ZR 15/93, Rn. 26 f. bei juris; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart, 5/14, Rn. 50 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2014, I-11 U 129/13, Rn. 36 ff. bei juris - Herzzentrum ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2006, 14 U 207/01, Rn. 31 bei juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2917, 1 S 1307/17, Rn. 21 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 16 U 179/17

    Unterlassung einer veröffentlichten Wortberichterstattung

  • KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21

    Amtspflichtverletzung bei Äußerungen in Pressekonferenz wegen Verdachts auf

  • OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare

  • VG Karlsruhe, 27.08.2020 - 2 K 3203/20

    Rechtsweg gegen Presseverlautbarungen der Polizei

  • VG Karlsruhe, 16.11.2022 - 2 K 532/22

    Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen; Ablehnung aus Gewissensgründen;

  • LG Köln, 25.09.2019 - 28 O 180/19
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