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   BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14   

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https://dejure.org/2018,14436
BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14 (https://dejure.org/2018,14436)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14 (https://dejure.org/2018,14436)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 (https://dejure.org/2018,14436)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche Befriedungsmöglichkeit für juristische Personen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Beschränkung der Möglichkeit zur Befriedung von Grundflächen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (§ 6a BJagdG) auf natürliche Personen - gerügtes gesetzgeberisches Unterlassen begründet keine Beschwer im Eigentumsgrundrecht - Rüge einer Verletzung ...

  • Wolters Kluwer

    Schaffen einer Möglichkeit für eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts zur Befriedung ihrer zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücke aus ethischen Gründen (hier: Ablehnung der Jagd)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Beschränkung der Möglichkeit zur Befriedung von Grundflächen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (§ 6a BJagdG) auf natürliche Personen - gerügtes gesetzgeberisches Unterlassen begründet keine Beschwer im Eigentumsgrundrecht - Rüge einer Verletzung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BJagdG § 6a; GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 14 Abs. 1
    Schaffen einer Möglichkeit für eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts zur Befriedung ihrer zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücke aus ethischen Gründen (hier: Ablehnung der Jagd)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Beschränkung der Möglichkeit zur Befriedung von Grundflächen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (§ 6a BJagdG) auf natürliche Personen - gerügtes gesetzgeberisches Unterlassen begründet keine Beschwer im Eigentumsgrundrecht - Rüge einer Verletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche Befriedungsmöglichkeit für juristische Personen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bundesjagdgesetz: Haben juristische Personen ein Gewissen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche Befriedungsmöglichkeit für juristische Personen

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1635
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Andernfalls träte neben die fristgebundene Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz wahlweise die weitere unbefristete Verfassungsbeschwerde, die den Gesetzgeber zum Erlass eines grundrechtsgemäßen Gesetzes anhalten wolle (vgl. BVerfGE 23, 229 ; 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 1999 - 1 BvR 2164/98 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2010 - 1 BvR 1541/09, 1 BvR 2685/09 -, juris, Rn. 13 ff.).

    Diese Rüge der Verletzung einer gesetzlichen Pflicht zur Nachbesserung (vgl. dazu etwa BVerfGE 56, 54 ) geht angesichts der seit längerem bestehenden jagdrechtlichen Ausgestaltung des Grundeigentums ins Leere.

    Stets ist zu bedenken, dass eine Vorabentscheidung nur ausnahmsweise ergehen soll und in der Regel dann nicht in Betracht kommt, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind (vgl. BVerfGE 8, 38 ; 56, 54 ; 86, 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2005 - 1 BvR 1781/05 -, www.bverfg.de, Rn. 14).

  • BVerfG, 05.09.2005 - 1 BvR 1781/05

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Einfuhr von Textilien aus China bleibt

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Stets ist zu bedenken, dass eine Vorabentscheidung nur ausnahmsweise ergehen soll und in der Regel dann nicht in Betracht kommt, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind (vgl. BVerfGE 8, 38 ; 56, 54 ; 86, 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2005 - 1 BvR 1781/05 -, www.bverfg.de, Rn. 14).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Stets ist zu bedenken, dass eine Vorabentscheidung nur ausnahmsweise ergehen soll und in der Regel dann nicht in Betracht kommt, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind (vgl. BVerfGE 8, 38 ; 56, 54 ; 86, 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2005 - 1 BvR 1781/05 -, www.bverfg.de, Rn. 14).
  • BVerfG, 13.06.1958 - 1 BvR 346/57

    Rechtswegerschöpfung in Entschädigungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Stets ist zu bedenken, dass eine Vorabentscheidung nur ausnahmsweise ergehen soll und in der Regel dann nicht in Betracht kommt, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind (vgl. BVerfGE 8, 38 ; 56, 54 ; 86, 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2005 - 1 BvR 1781/05 -, www.bverfg.de, Rn. 14).
  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Die Jagdgenossenschaft wiederum ist zur Ausübung der Jagd auf den zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken - gegebenenfalls auch gegen den Willen bestimmter Jagdgenossen - verpflichtet (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 BJagdG; zur Vereinbarkeit dieser Ausgestaltung des Grundeigentums mit Art. 14 Abs. 1 GG vgl. BVerfGK 10, 66 ).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Die Erschöpfung des Rechtswegs ist zum anderen geboten, weil die vorgängige tatsächliche Klärung der Entscheidungserheblichkeit verfassungsrechtlicher Fragen nach dem Grundgedanken der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in die Gerichtsbarkeit der Fachgerichte gehört (vgl. BVerfGE 63, 1 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Die Erschöpfung des Rechtswegs ist zum anderen geboten, weil die vorgängige tatsächliche Klärung der Entscheidungserheblichkeit verfassungsrechtlicher Fragen nach dem Grundgedanken der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in die Gerichtsbarkeit der Fachgerichte gehört (vgl. BVerfGE 63, 1 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Dies würde voraussetzen, dass die Zwecksetzung nicht "nur" Ergebnis von politischen Wertungen oder Zweckmäßigkeitserwägungen ist, sondern ihr eine ernste sittliche, an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung der "hinter" der juristischen Person stehenden Menschen zugrunde liegt, die diese als für sich unbedingt verpflichtend empfinden (vgl. BVerfGE 12, 45 ; 48, 127 ; 61, 82 ; 75, 192 ; BVerfGK 10, 234 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Dies würde voraussetzen, dass die Zwecksetzung nicht "nur" Ergebnis von politischen Wertungen oder Zweckmäßigkeitserwägungen ist, sondern ihr eine ernste sittliche, an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung der "hinter" der juristischen Person stehenden Menschen zugrunde liegt, die diese als für sich unbedingt verpflichtend empfinden (vgl. BVerfGE 12, 45 ; 48, 127 ; 61, 82 ; 75, 192 ; BVerfGK 10, 234 ).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Dies würde voraussetzen, dass die Zwecksetzung nicht "nur" Ergebnis von politischen Wertungen oder Zweckmäßigkeitserwägungen ist, sondern ihr eine ernste sittliche, an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung der "hinter" der juristischen Person stehenden Menschen zugrunde liegt, die diese als für sich unbedingt verpflichtend empfinden (vgl. BVerfGE 12, 45 ; 48, 127 ; 61, 82 ; 75, 192 ; BVerfGK 10, 234 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98

    Keine Grundsatzentscheidung zur Belastung von Familien durch indirekte Steuern

  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer

  • BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89

    Lohnfortzahlung infolge eines Schwangserschaftsabbruchs

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

  • BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Zustimmung zum Ruhen der

  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

  • BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09

    Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige

  • BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 1704/16

    Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das SGB

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 16.20

    Jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

    Als Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 3 GG wird jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung angesehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - BVerfGE 12, 45 ; Kammerbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635 Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1988 - 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24 und vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ).

    Ob der Ausschluss juristischer Personen mit dem Grundgesetz und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte vereinbar ist, kann deshalb offenbleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635; verneinend VGH UA Rn. 100, 141, 145).

    Sie bleibt aber auf das Grundeigentum bezogen und wurzelt in ihr (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635 Rn. 10 und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20

    Beantragung der jagdrechtlichen Befriedung eines Grundstücks aus ethischen

    Als Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 3 GG wird jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung angesehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - BVerfGE 12, 45 ; Kammerbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635 Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1988 - 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24 und vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ).

    Ob der Ausschluss juristischer Personen mit dem Grundgesetz und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte vereinbar ist, kann deshalb offenbleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635; verneinend VGH UA Rn. 98, 139, 143).

    Sie bleibt aber auf das Grundeigentum bezogen und wurzelt in ihr (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635 Rn. 10 und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 25).

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1710

    Befriedung von Grundflächen wegen ethischer Jagdgegnerschaft

    Die Bestimmung des § 6a BJagdG darf nicht unbesehen angewendet werden, sondern nur in einer Weise, die mit der EGMR-Rechtsprechung zur jagdlichen Zwangsvereinigung zu vereinbaren ist (sinngemäß ebenso Munte, a.a.O., Rn. 4; von einem Verstoß der EGMR-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des Grundgesetzes - bei Entscheidungen des Gerichtshofs für grundsätzlich nicht ausgeschlossen gehalten in Rn. 62 der Görgülü-Entscheidung v. 14.10.2004 - ist der Gesetzgeber ausweislich der Materialien zu § 6a BJagdG nicht ausgegangen; auch das BVerfG deutet in seinen B.v. 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, v. 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 - und v. 2.05.2018 - 1 BvR 3250/14 und 1 BvR 3251/14 - jeweils juris, nichts Derartiges an).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - 16 A 1834/16

    Rechtsstreit um die jagdrechtliche Befriedung eines Grundbesitzes; Prüfung des

    vgl. BT-Drucksache 17/12046, S. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 4 LA 83/16 -, Jagdrechtliche Entscheidungen II Nr. 193 = juris, Rn. 4 ff. m. w. N.; Munte, a. a. O., § 6a Rn. 26; Meyer-Ravenstein, a. a. O., 126; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 -, NVwZ 2018, 1635 = juris, Rn. 18.
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1713

    Befriedung von Grundstücken wegen ethischer Jagdgegnerschaft

    Die Bestimmung des § 6a BJagdG darf nicht unbesehen angewendet werden, sondern nur in einer Weise, die mit der EGMR-Rechtsprechung zur jagdlichen Zwangsvereinigung zu vereinbaren ist (sinngemäß ebenso Munte, a.a.O., Rn. 4; von einem Verstoß der EGMR-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des Grundgesetzes - bei Entscheidungen des Gerichtshofs für grundsätzlich nicht ausgeschlossen gehalten in Rn. 62 der Görgülü-Entscheidung vom 14.10.2004 - ist der Gesetzgeber ausweislich der Materialien zu § 6a BJagdG nicht ausgegangen; auch das Bundesverfassungsgericht deutet in seinen Beschlüssen vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, vom 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 - und vom 2.5.2018 - 1 BvR 3250/14 und 1 BvR 3251/14 - jeweils juris, nichts Derartiges an).
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1708

    Befriedung wegen ethischer Jagdgegnerschaft

    Die Bestimmung des § 6a BJagdG darf nicht unbesehen angewendet werden, sondern nur in einer Weise, die mit der EGMR-Rechtsprechung zur jagdlichen Zwangsvereinigung zu vereinbaren ist (sinngemäß ebenso Munte, a.a.O., Rn. 4; von einem Verstoß der EGMR-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des Grundgesetzes - bei Entscheidungen des Gerichtshofs für grundsätzlich nicht ausgeschlossen gehalten in Rn. 62 der Görgülü-Entscheidung v. 14.10.2004 - ist der Gesetzgeber ausweislich der Materialien zu § 6a BJagdG nicht ausgegangen; auch das Bundesverfassungsgericht deutet in seinen Beschlüssen v. 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, v. 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 - und v. 2.5.2018 - 1 BvR 3250/14 und 1 BvR 3251/14 - jeweils juris, nichts Derartiges an).
  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 19 B 19.1715

    Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken

    Die Bestimmung des § 6a BJagdG darf nicht unbesehen angewendet werden, sondern nur in einer Weise, die mit der EGMR-Rechtsprechung zur jagdlichen Zwangsvereinigung zu vereinbaren ist (sinngemäß ebenso Munte, a.a.O., Rn. 4; von einem Verstoß der EGMR-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des Grundgesetzes - bei Entscheidungen des Gerichtshofs für grundsätzlich nicht ausgeschlossen gehalten in Rn. 62 der Görgülü-Entscheidung vom 14.10.2004 - ist der Gesetzgeber ausweislich der Materialien zu § 6a BJagdG nicht ausgegangen; auch das Bundesverfassungsgericht deutet in seinen Beschlüssen vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, vom 8.12.2015 - 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 - und vom 2.5.2018 - 1 BvR 3250/14 und 1 BvR 3251/14 - jeweils juris, nichts Derartiges an).
  • OVG Sachsen, 07.11.2019 - 1 A 676/17

    Kulturdenkmal; Eingriff; Genehmigungsfähigkeit; Vorbescheid

    Sie ist zwar als mildtätige Stiftung des bürgerlichen Rechts Grundrechtsträgerin (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 -, juris Rn. 13, BVerwG, Urt. v. 22. September 1972 - VII C 27.71 -, juris Rn. 17), jedoch vermag die individuelle rechtliche, vertragliche und finanzielle Situation eines privaten Grundstückseigentümers - wie ausgeführt - unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung keinen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu begründen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 16 A 2027/16

    Hinausschieben des Zeitpunkts des Ausspruchs einer jagdrechtliche Befriedung

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 -, juris, Rn. 10.
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1712

    Erfolglose Klage gegen Befriedungsbescheid - Abschluss des Jagdpachtvertrags in

    Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 2018 (1 BvR 3250/14 - juris Rn. 10) zufolge hat der Gesetzgeber die vorhandene Einschränkung des Eigentumsrechts in Gestalt der gesetzlich auferlegten Pflicht zur Duldung der Jagd auf den in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk befindlichen Grundstücken für einen bestimmten Fall beseitigt.
  • VG Schleswig, 17.12.2019 - 7 A 222/17

    Recht des Grundstückseigentümers auf jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks

  • BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10
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