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   BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20   

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https://dejure.org/2022,13427
BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20 (https://dejure.org/2022,13427)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20 (https://dejure.org/2022,13427)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2022 - 1 BvR 2296/20 (https://dejure.org/2022,13427)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3 ; BVerfGG § 90
    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.01.2022 - 1 BvR 2837/19

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt jedoch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens ( § 34 Abs. 1 BVerfGG ), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 66, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2022 - 1 BvR 2837/19 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83

    Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt jedoch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens ( § 34 Abs. 1 BVerfGG ), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 66, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2022 - 1 BvR 2837/19 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt jedoch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens ( § 34 Abs. 1 BVerfGG ), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 66, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2022 - 1 BvR 2837/19 -, Rn. 2).
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