Rechtsprechung
BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung eines Antrags auf Erstattung der notwendigen Auslagen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34a Abs. 3 ; BVerfGG § 90
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S 30.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S. 30.20
- BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.01.2022 - 1 BvR 2837/19
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach …
Auszug aus BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt jedoch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens ( § 34 Abs. 1 BVerfGG ), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 66, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2022 - 1 BvR 2837/19 -, Rn. 2). - BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83
Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge …
Auszug aus BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt jedoch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens ( § 34 Abs. 1 BVerfGG ), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 66, 152 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2022 - 1 BvR 2837/19 -, Rn. 2). - BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
Auszug aus BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt jedoch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens ( § 34 Abs. 1 BVerfGG ), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 66, 152 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2022 - 1 BvR 2837/19 -, Rn. 2).