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   BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06   

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BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06 (https://dejure.org/2010,4925)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 1 BvR 448/06 (https://dejure.org/2010,4925)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 (https://dejure.org/2010,4925)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 178 GVG, § 12 Abs 1 S 1 SGG, § 178a SGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren - hier: Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung eines Berichtigungsbeschlusses ohne Abwarten der insoweit laufenden Rechtsmittelfrist

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen ungebührlichen Benehmens in einer Verhandlung allein durch den Vorsitzenden mit der Bestimmung des gesetzlichen Richters gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung eines noch anfechtbaren ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren - hier: Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung eines Berichtigungsbeschlusses ohne Abwarten der insoweit laufenden Rechtsmittelfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren - hier: Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung eines Berichtigungsbeschlusses ohne Abwarten der insoweit laufenden Rechtsmittelfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen ungebührlichen Benehmens in einer Verhandlung allein durch den Vorsitzenden mit der Bestimmung des gesetzlichen Richters gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung eines noch anfechtbaren ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 133
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Es muss insbesondere bei der Frage nach der Rechtzeitigkeit eines Vorbringens berücksichtigt werden, ob das Verhalten eines Beschwerdeführers auch auf gerichtlichem Fehlverhalten beruht (vgl. BVerfGE 75, 183 ).

    Der Grundsatz der fairen Verfahrensgestaltung verwehrt es den Gerichten, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Das einfache Recht und seine Anwendung im Einzelfall müssen von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 74, 220 ; 77, 275 ; 81, 123 ).

    Gesetzlich eingeräumte Fristen dürfen grundsätzlich bis zum letzten Tag ausgenutzt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 323 ; 74, 220 ).

  • BSG, 19.06.1958 - 8 RV 1061/56
    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Die Mitwirkung der ehrenamtlichen Beisitzer ist ein tragender Grundsatz des sozialgerichtlichen Verfahrens (vgl. BSGE 7, 230 ).

    Verstöße dagegen sind grundsätzlich in jeder Lage des Rechtsstreits auch ohne Rüge der Beteiligten von Amts wegen zu beachten (vgl. BSGE 7, 230 ; BSGE 99, 189 ; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 9. Aufl. 2008, § 12 Rn. 12).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sind die im Einzelfall nach den allgemeinen Normen der Gesetze zur Mitwirkung berufenen Richter (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 48, 246 ; 95, 322 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Das einfache Recht und seine Anwendung im Einzelfall müssen von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 74, 220 ; 77, 275 ; 81, 123 ).
  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Die Besonderheiten des Sachverhalts erlauben keine Deutung, wonach nur eine als einfaches Versehen zu qualifizierende gerichtliche Nachlässigkeit vorliegt (vgl. BVerfGK 7, 438 ).
  • BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09

    Urteil; Entscheidungsgründe; fehlende Entscheidungsgründe; Urteilsberichtigung;

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Es kann dahin stehen, ob hier bereits ein Ausnahmefall anzunehmen war, weil keine ohne Weiteres erkennbare Unrichtigkeit im Sinne des § 138 SGG vorlag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10/09 -, NVwZ 2010, S. 186, 187; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 114/92 -, NJW 1993, S. 1399, 1400).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Verstöße dagegen sind grundsätzlich in jeder Lage des Rechtsstreits auch ohne Rüge der Beteiligten von Amts wegen zu beachten (vgl. BSGE 7, 230 ; BSGE 99, 189 ; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 9. Aufl. 2008, § 12 Rn. 12).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Hierbei konnte sich das Gericht auf eine in Literatur und Rechtsprechung vertretene Auffassung stützen, wonach fehlerhafte Berichtigungsentscheidungen regelmäßig zunächst wirksam und nur mit den in der Prozessordnung vorgesehenen Rechtsmitteln anfechtbar sind (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 9. Aufl. 2008, Sozialgerichtsgesetz, § 138 Rn. 5b; vgl. BGHZ 127, 74).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Das einfache Recht und seine Anwendung im Einzelfall müssen von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 74, 220 ; 77, 275 ; 81, 123 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92

    Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache

  • BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18

    Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des

    Der Gesetzeswortlaut hat für die vorgelegte Rechtsfrage erhebliche Bedeutung, da das Verhältnis von Kollegium und Einzelrichter den Grundsätzen des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unterliegt (BVerfG, NJW-RR 2010, 268 Rn. 22 und NZS 2011, 133 Rn. 17) und nach dieser Vorschrift Regelungen über den gesetzlichen Richter so eindeutig und genau wie möglich bestimmen müssen, welche Richter in einem bestimmten Verfahren mitwirken (vgl. BVerfGE 95, 322, 329 mwN; BVerfGK 3, 192, 194).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines

    Die Aufhebung des Ordnungsgeldbeschlusses unter gleichzeitiger Zurückverweisung der Sache an das Sozialgericht scheidet aus, weil die sitzungspolizeiliche Gewalt mit dem Schluss der Sitzung endet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133 ff. = juris Rdnr. 30, m. w. N.).

    Sie dauert jedenfalls von der ausdrücklichen Eröffnung bis zur Schließung durch den Vorsitzenden (in diesem Sinne Meissner, a. a. O., Rdnr. 39 FN 153; so möglicherweise auch BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133 ff. = juris Rdnr. 30, m. w. N.; vgl. auch Kissel/Mayer, a. a. O., § 176 Rdnr. 8 unter Verweis auf den Verhandlungsbegriff in § 169 GVG).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren darf ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl BVerfGE 60, 1, 6 f; 69, 381, 386; 75, 183, 190; BVerfG vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133) .

    Denn gesetzlich eingeräumte Fristen dürfen grundsätzlich bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden, ohne dass Nachteile bei der Gewährung effektiven Rechtsschutzes drohen (vgl BVerfGE 40, 42, 44; 41, 323, 328; 74, 220, 224; BVerfG vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133).

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

    Dabei hat das Beschwerdegericht dem Beschwerdeführer ein Ausmaß an Gehör zu eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfG, NZS 2011, 133 Rn. 14; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 5).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
    Die Aufhebung des Ordnungsgeldbeschlusses unter gleichzeitiger Zurückverweisung der Sache an das Sozialgericht scheidet aus, weil die sitzungspolizeiliche Gewalt mit dem Schluss der Sitzung endet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133 ff. = Rdnr. 30, m. w. N.).

    Sie dauert jedenfalls von der ausdrücklichen Eröffnung bis zur Schließung durch den Vorsitzenden (in diesem Sinne Meissner, a. a. O., Rdnr. 39 FN 153; so möglicherweise auch BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133 ff. = Rdnr. 30, m. w. N.; vgl. auch Kissel/Mayer, a. a. O., § 176 Rdnr. 8 unter Verweis auf den Verhandlungsbegriff in § 169 GVG ).

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 230/13 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Behandlung von kurzfristigen

    Im Übrigen gilt, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren verbietet, dass ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableitet (vgl BVerfGE 60, 1, 6 f; 69, 381, 386; 75, 183, 190; BVerfG vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133; Senatsbeschluss vom 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B - Juris RdNr 15) .
  • BGH, 14.02.2012 - V ZB 4/12

    Verletzen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung einer Beschwerde

    Das Gericht muss bei der Anwendung des Rechts ein Ausmaß an Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06, Rn. 15, juris).
  • BSG, 27.06.2019 - B 5 RE 10/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verbietet ua auch, dass ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableitet (vgl BVerfGE 60, 1, 6 f; 69, 381, 386; 75, 183, 190; BVerfG vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133; BSG Urteil vom 25.3.2003 - B 7 AL 76/02 R) .
  • BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung -

    Dem hatte eine entsprechende Beratung und Abstimmung vorauszugehen (§ 61 Abs. 2 SGG iVm §§ 192 ff GVG; vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - juris RdNr 18 f mwN) .
  • BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 22/22 B

    Ruhen eines Krankengeldanspruchs; Verfahrensrüge im

    Dem hatte eine entsprechende Beratung und Abstimmung vorauszugehen (§ 61 Abs. 2 SGG iVm §§ 192 ff GVG; vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - juris RdNr 18 f mwN) .
  • BSG, 18.10.2022 - B 12 KR 66/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - L 11 KR 66/15

    Rücknahme einer außerordentlichen Kündigung eines Versorgungsvertrages nach

  • LSG Bayern, 20.12.2010 - L 2 R 381/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsmittel bei ungebührlichem Verhalten -

  • BSG, 27.07.2019 - B 5 RE 10/18 B

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen nicht

  • LSG Bayern, 14.03.2011 - L 2 VK 1/11

    Die Verhängung eines Ordnungsbeschlusses erfolgt durch Beschluss. Der Beschluss

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