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   BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08   

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https://dejure.org/2009,302
BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08 (https://dejure.org/2009,302)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08 (https://dejure.org/2009,302)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 (https://dejure.org/2009,302)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 102 StPO
    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit; Tatverdacht; Zufallsfunde); Recht auf ein faires Verfahren (Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    Art. 2 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG

  • openjur.de

    Artt. 20, 2, 13 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 13 Abs 1 GG und Art 2 Abs 1 iVm Art. 20 Abs 3 GG durch die Verwertung von Beweismitteln nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertung von Beweismitteln nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung - Erforderlichkeit einer Abwägung des Strafverfolgungsinteresses mit dem betroffenen Individualinteresse i.F.e. Beweisverwertungsverbots wegen Mängeln einer Durchsuchungsanordnung - ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; StPO § 102

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Strafprozessrecht: Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

  • fr-blog.com

    Beweismittelverwertung trotz rechtswidriger Durchsuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Verwertung von Zufallfunden aus Anlass einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

  • beck-blog (Zusammenfassung)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden - Wichtig: In erster Linie sind die Fachgerichte für die Entscheidung über ein Verwertungsverbot zuständig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung - Kein Beweisverwertungsverbot!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Beweisverwertungsverbot nach rechtswidriger Hausdurchsuchung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot: Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertung von Beweisen bei rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedergeburt der "Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege"? (RA Dr. Jens Dallmeyer; HRRS 10/2009, 429 ff.)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - BVerfG: Rechtswidrige Beweiserhebung führt nicht stets zu einem Beweisverwertungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 22
  • NJW 2009, 3225
  • NJ 2009, 437
  • DÖV 2009, 820
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    cc) Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Dies gilt auch für Fälle einer fehlerhaften Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225 ).

  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    bb) Aus der bloßen Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt aber nicht ohne Weiteres ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, juris, Rn. 16 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17

    Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:

    Ein Beweisverwertungsverbot ist daher auf schwerwiegende, bewusste oder objektiv willkürliche Rechtsverstöße beschränkt, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011, 2 BvR 1857/10, BeckRS 2011, 56931, Rn. 117; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2009, 2 BvR 2225/08, NJW 2009, 3225).
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