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   BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10   

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BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10 (https://dejure.org/2012,22067)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10 (https://dejure.org/2012,22067)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 2 BvR 2377/10 (https://dejure.org/2012,22067)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3 ZPO) beendetes PKH-Verfahren verletzt nicht Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Gebot der Rechtsschutzgleichheit fordert Gewährung von PKH nicht auch für das ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 1 Abs 1 BeratHiG, § 48 Abs 1 Nr 1 BRAO
    Nichtannahmebeschluss: Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3 ZPO) beendetes PKH-Verfahren verletzt nicht Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Gebot der Rechtsschutzgleichheit fordert Gewährung von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 1 Abs 1 BeratHiG, § 48 Abs 1 Nr 1 BRAO
    Nichtannahmebeschluss: Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3 ZPO) beendetes PKH-Verfahren verletzt nicht Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Gebot der Rechtsschutzgleichheit fordert Gewährung von ...

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen zwischen Mieter und Vermieter geschlossenen Vergleich ohne wechselseitige Erstattungsansprüche bzgl. der außergerichtlichen Kosten

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3 ZPO) beendetes PKH-Verfahren verletzt nicht Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Gebot der Rechtsschutzgleichheit fordert Gewährung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen zwischen Mieter und Vermieter geschlossenen Vergleich ohne wechselseitige Erstattungsansprüche bzgl. der außergerichtlichen Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Verfassungsverstoß bei nur für den Vergleichsabschluss bewilligter Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vergleich im PKH-Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe für das gesamte Verfahren bei Vergleichsabschluss in der Hauptsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3293
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 ).

    Derartige Vorkehrungen sind im Institut der Prozesskostenhilfe gemäß §§ 114 ff. ZPO getroffen (vgl. BVerfGE 9, 124 ).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    Zwar trifft es zu, dass bei einer auf den Vergleich beschränkten Prozesskostenhilfe der anwaltlich vertretenen Partei die ihrem Rechtsanwalt zustehende Verfahrensgebühr (Nr. 3100, 3335 VV RVG) und die im Fall der mündlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage entstehende Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) nicht aus der Staatskasse erstattet werden (vgl. BGHZ 159, 263 , zur vergleichbaren früheren Rechtslage).

    Dass im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleichsabschluss, nicht hingegen für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren gewährt werden kann, ist Folge des Grundsatzes, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird (vgl. BGHZ 159, 263 ).

    Auch muss die mittellose Partei berücksichtigen, dass sie im Falle des Unterliegens oder Teilunterliegens im Hauptsacheverfahren mit außergerichtlichen Kosten der Gegenseite belastet wird (vgl. BGHZ 159, 263 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 81, 347 ).

    Dieser Grundsatz ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen will (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 81, 347 ).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    Hinsichtlich des Beschwerdeführers zu 1. ist die Verfassungsbeschwerde schon deshalb nicht zur Entscheidung anzunehmen, da dessen Vertreter trotz gerichtlichen Hinweises den Nachweis seiner Bevollmächtigung gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht geführt hat (vgl. BVerfGE 62, 194 ).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    Zwar stellt es eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung dar, wenn der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, den derart Belasteten jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorenthält (vgl. BVerfGE 54, 251 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 31.10.2007 - 1 BvR 574/07

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr gem § 123 BRAGebO iVm § 121 Abs 1, Abs 2 ZPO

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Dieser Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Gebots einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, welches in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (BVerfG NJW 2012, 3293 mwN; BVerfG NJW 1991, 413 mwN).

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG NJW 2012, 3293 mwN).

  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    Der Unbemittelte muss daher grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Bemittelter, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, NJW 2012, 3293 Rn. 11; NJW 2010, 988 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (st. Rspr., vgl. zB BVerfG 2. Juli 2012 - 2 BvR 2377/10 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

    (4) Der vorbezeichneten richtlinienkonformen Auslegung steht auch nicht etwa entgegen, dass nach der von dem Berufungsgericht insoweit angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich nicht gewährt wird (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83, BGHZ 91, 311, 312 ff.; vom 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03, BGHZ 159, 263, 265 ff.; vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 Rn. 3 mwN; vom 12. November 2014 - IV ZR 161/14, aaO Rn. 2; siehe auch BVerfG, NJW 2012, 3293 Rn. 12; NJW 2018, 449 Rn. 33 f.; MünchKommZPO/Rauscher, aaO Rn. 11).

    Der Unbemittelte muss daher grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Bemittelter, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. nur BVerfG, NJW 2012, 3293 Rn. 11; NJW 2010, 988 Rn. 9; NJW 2003, 3190, 3191; BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 25/15, NJW 2016, 3248 Rn. 21; vom 11. Mai 2017 - IX ZB 49/16, WM 2017, 1324 Rn. 7; jeweils mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 4 R 3235/14

    Rechtsbehelfsverfahren - Unzulässigkeit der Erhebung eines Widerspruchs ohne

    Entsprechend geht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ebenfalls davon aus, dass es eine Frist setzen kann (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. März 1979 - 1 BvR 1085/77 - in juris, Rn. 7), nimmt aber Verfassungsbeschwerden auch dann mangels Vollmacht nicht zur Entscheidung an, wenn trotz Hinweis auf die fehlende Vollmacht eine ordnungsgemäße Vollmacht nicht vorgelegt wird, ohne hierfür offenbar durchweg eine Frist zu setzen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2012 - 2 BvR 2377/10 - in juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 2244/08 - in juris, Rn. 1).
  • BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht

    Zudem hätte es dem anwaltlich vertretenen Kläger freigestanden, den Vergleich zunächst abzulehnen und weiterhin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu verlangen (vgl. BVerfG 2. Juli 2012 - 2 BvR 2377/10 - Rn. 13) .
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    aa) In seiner Kammerrechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Grundsatz, für ein Prozesskostenhilfeverfahren sei Prozesskostenhilfe nicht zu gewähren, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2012 - 2 BvR 2377/10 -, NJW 2012, S. 3293 ; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 ).
  • LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23

    Isolierter PKH-Antrag und Wiedereinsetzung

    Denn anders als bei (regelmäßig gerichtskostenpflichtigen) Verfahren der anderen Gerichtszweige oder nach § 197a Abs. 1 SGG gerichtskostenpflichtigen sozialgerichtlichen Verfahren bzw. dem Anwaltszwang unterliegenden sozialgerichtlichen Verfahren vor dem BSG ist für die vorgenannten sozialgerichtlichen Verfahren (Verfahren nach § 183 SGG vor den Sozial- und Landessozialgerichten) nicht erkennbar, warum es das aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, resultierende Gebot einer Rechtsschutzgleichheit von unbemittelten und bemittelten Beteiligten (ständige Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, z.B. Beschlüsse vom 22.01.1959, 1 BvR 154/55, vom 02.07.2012, 2 BvR 2377/10, und vom 30.10.2023, 1 BvR 687/22) gebieten sollte, einem unbemittelten Kläger die Durchführung eines der Einlegung des Rechtsmittels selbst vorausgehenden (isolierten) PKH-Verfahrens zu ermöglichen und damit einen Wiedereinsetzungsgrund für die versäumte Rechtsmittelfrist zu verschaffen.
  • LAG Hamm, 21.11.2016 - 14 Ta 246/16

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Umfang

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen weder gegen diesen Grundsatz noch gegen die Beschränkung der Bewilligung und Beiordnung auf den Vergleichsabschluss (vgl. BVerfG, 2. Juli 2012, 2 BvR 2377/10, NJW 2012, 3293, Rn. 12 ff.).

    Dies sind allerdings Risiken, denen auch der bemittelte Rechtsuchende ausgesetzt ist (vgl. BVerfG, 2. Juli 2012, 2 BvR 2377/10, NJW 2012, 3293, Rn. 12).

    Bei einem Vergleich im Prozesskostenhilfeverfahren kann eine vom Gesetz abweichende Kostenregelung vereinbart werden, zudem bleibt der Weg über ein Hauptsacheverfahren weiterhin möglich und zumutbar (vgl. BVerfG, 2. Juli 2012, 2 BvR 2377/10, NJW 2012, 3293, Rn. 14).

  • SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe -

    Wie das BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2012, S. 3293 [3294]) jüngst erneut ausgeführt hat, "stellt es eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung dar, wenn der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, den derart Belasteten jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorenthält (vgl. BVerfGE 54, 251 ).".

    Es tritt dann die Situation ein, dass der "Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, den derart Belasteten jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorenthält", was nach der bereits zitierten verfassungsgerichtlichen Auffassung "eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung" darstellt (BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], NJW 2012, S. 3293 [3294]).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 )" (so etwa jüngst NJW 2012, S. 3293 [3293]).

  • LAG Hamm, 16.09.2015 - 6 Ta 419/15

    Anwaltsgebühren bei einem sog. Mehrvergleich

  • SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10

    Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Zeitraums bei der Bestimmung des

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der

  • LAG Hamm, 18.08.2015 - 6 Ta 277/15

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei einem sog. Mehrvergleich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 7 B 11097/18

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsgestattung; Aufenthaltsrecht; Billigung;

  • LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16

    Kostenfreiheit des Verfahrens nach JVEG

  • LSG Bayern, 09.08.2016 - L 15 SF 160/16

    Keine PKH für das Verfahren einer Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß GKG

  • LSG Bayern, 28.01.2013 - L 13 R 642/12

    Für die Beschwerde gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden

  • LAG Nürnberg, 06.08.2019 - 5 Ta 33/19

    Einigungsgebühr - Mehrvergleich - Prozesskostenhilfeerstreckung

  • LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12

    Prozesskostenhilfe

  • LAG Hamm, 07.08.2019 - 14 Ta 158/19

    Beiordnung, Hauptbevollmächtigter, Unterbevollmächtigter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - L 19 AS 1574/18

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2061/18

    Keine PKH für Beschwerde gegen ablehnenden PKH-Beschluss

  • KG, 29.11.2016 - 25 WF 76/16

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Entstehen einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - L 7 AS 863/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche einstweilige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - L 6 AS 1209/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2014 - 9 E 416/14

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für das PKH-Bewilligungsverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - L 6 AS 969/12
  • LSG Hessen, 16.01.2014 - L 5 R 202/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Antragsablehnung durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 19 A 1346/19
  • LAG Köln, 27.03.2013 - 11 Ta 48/13

    Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich bei deutlichem Ungleichgewicht -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2020 - L 7 AS 268/19
  • VG Gelsenkirchen, 14.01.2022 - 15 K 1353/21

    Isolierter PKH-Antrag; Mittellosigkeit; Kostenrisiko; Hindernis;

  • VG Gelsenkirchen, 27.07.2022 - 15 K 2518/22

    Isolierter PKH-Antrag, Mutwilligkeit, Rechtsmissbrauch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - 1 E 548/23

    Prozesskostenhilfe Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfesache Beschwerde

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