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   BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12   

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BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12 (https://dejure.org/2018,22278)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2018 - 1 BvR 612/12 (https://dejure.org/2018,22278)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - 1 BvR 612/12 (https://dejure.org/2018,22278)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg

  • Wolters Kluwer

    Planergänzungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld hinsichtlich Nachtflugregelungen; Schutz vor Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit durch Lärm bei Störung der Nachtruhe

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) durch Planergänzung bzgl des Flughafens Berlin Brandenburg hinsichtlich der Nachtflugregelung - Zulässigkeit eines abgestuften Lärmschutzkonzeptes und Überprüfungs- ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planergänzungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld hinsichtlich Nachtflugregelungen; Schutz vor Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit durch Lärm bei Störung der Nachtruhe

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) durch Planergänzung bzgl des Flughafens Berlin Brandenburg hinsichtlich der Nachtflugregelung - Zulässigkeit eines abgestuften Lärmschutzkonzeptes und Überprüfungs- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und das nicht berücksichtigte Beweisangebot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit - und die staatliche Schutzpflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachtflug auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg - also später dann mal, irgendwann...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Flugregelungen am BER erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Nachtflugregelung für künftigen Flughafen BER erfolglos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1555
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12
    Das Bundesverwaltungsgericht gab gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten, ausgewählten Musterklagen mit Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, teilweise statt.

    a) Die Planfeststellungsbehörde habe im Planergänzungsbeschluss die im Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - dargelegte Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts beachtet, zu Recht einen Bedarf für den zugelassenen Nachtflugverkehr bejaht und die Bedeutung und das Gewicht dieses Belangs nicht verkannt.

    Für die Nachtkernzeit habe die Planfeststellungsbehörde die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 (- BVerwG 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116), im Planergänzungsbeschluss fehlerfrei umgesetzt.

    Er könne, wie der Senat bereits im Urteil vom 16. März 2006 (- BVerwG 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116) dargelegt habe, auch für Maßnahmen des aktiven Schallschutzes bis hin zu einem (Teil-)Widerruf der Regelungen über den Flugbetrieb nutzbar gemacht werden.

    Diese Schwelle wird vom Bundesverwaltungsgericht als "verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze" bezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 ).

    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auch den unterhalb dieser einfachrechtlichen fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle angesiedelten Lärmschutzinteressen der Anwohner im Rahmen der Abwägung nach § 8 Abs. 1 LuftVG Rechnung zu tragen sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 ; BVerwG, angegriffenes Urteil, Rn. 166).

    Hier kämen auf der Grundlage von § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG auch Betriebsbeschränkungen in Betracht, wie beispielsweise Nachtflugbeschränkungen (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 ).

    § 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG sei mit Blick auf den Nachtflug als Gewichtungsvorgabe zu betrachten, die für eine Zurückdrängung des Lärmschutzinteresses der Nachbarschaft eine gesteigerte Rechtfertigung verlange (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 ).

    Die dort wiedergegebenen Grundsätze entsprechen seiner ständigen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 ; Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, BVerwGE 127, 95 ; Urteil vom 24. Juli 2008 - 4 A 3001.07 -, BVerwGE 131, 316 ; Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 -, BVerwGE 132, 123 ), die es auch im vorliegenden Fall beibehält.

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12
    Eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge kann ebenfalls von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst sein (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).

    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, Rn. 78; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 37).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verletzung einer solchen Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 92, 26 ; 125, 39 ; 142, 313 ).

    Nur unter besonderen Umständen kann sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 142, 313 ; BVerfGK 13, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 38).

    Hat dieser eine Entscheidung getroffen, deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, kann er von Verfassungs wegen gehalten sein, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfGK 10, 208 ; 16, 68 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 -, Rn. 10 ff.).

    Eine Verletzung seiner Nachbesserungspflicht kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation untragbar geworden ist (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfGK 10, 208 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 38).

    Diese sind in der Regel erst dann einer Planungs- oder Zulassungsentscheidung zugrunde zu legen, wenn sie sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt haben (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfGK 13, 303 ; 16, 68 ).

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 69, 141 ; BVerfGK 13, 303 ).

    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, Rn. 78; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 37).

    Nur unter besonderen Umständen kann sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 142, 313 ; BVerfGK 13, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 38).

    Die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse einer Planungs- oder Zulassungsentscheidung in der Regel erst dann zugrunde zu legen sind, wenn sie sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt haben, hat das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (vgl. BVerfGK 13, 303 ).

    Diese sind in der Regel erst dann einer Planungs- oder Zulassungsentscheidung zugrunde zu legen, wenn sie sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt haben (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfGK 13, 303 ; 16, 68 ).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12
    Auch der Schutz vor Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit ist von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 142, 313 ).

    Dieser lässt auch Raum, etwa konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 96, 56 ; 121, 317 ; 133, 59 ; 142, 313 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verletzung einer solchen Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 92, 26 ; 125, 39 ; 142, 313 ).

    Nur unter besonderen Umständen kann sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 142, 313 ; BVerfGK 13, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 38).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12
    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, Rn. 78; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 37).

    Nur unter besonderen Umständen kann sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 142, 313 ; BVerfGK 13, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 38).

    Eine Verletzung seiner Nachbesserungspflicht kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation untragbar geworden ist (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfGK 10, 208 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 38).

    Durch die sich ebenfalls aus der Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 GG ergebende Überprüfungs- und Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 38) wird zugleich gesichert, dass das Risiko von zunächst noch bestehenden Ungewissheiten in der Wissenschaft nicht einseitig dauerhaft Betroffenen auferlegt wird.

  • BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung des Geldausgleichs für teure

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12
    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, Rn. 78; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 37).

    Hat dieser eine Entscheidung getroffen, deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, kann er von Verfassungs wegen gehalten sein, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfGK 10, 208 ; 16, 68 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 -, Rn. 10 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, BVerfGK 16, 68, dieses Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts zu dem abgestuften Lärmschutzkonzept verfassungsrechtlich gebilligt.

    Diese sind in der Regel erst dann einer Planungs- oder Zulassungsentscheidung zugrunde zu legen, wenn sie sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt haben (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfGK 13, 303 ; 16, 68 ).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12
    Hat dieser eine Entscheidung getroffen, deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, kann er von Verfassungs wegen gehalten sein, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfGK 10, 208 ; 16, 68 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 -, Rn. 10 ff.).

    Eine Verletzung seiner Nachbesserungspflicht kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation untragbar geworden ist (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfGK 10, 208 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 38).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12
    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verletzung einer solchen Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 92, 26 ; 125, 39 ; 142, 313 ).

    Nur unter besonderen Umständen kann sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 142, 313 ; BVerfGK 13, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 38).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen des einschlägigen Prozessrechts die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 69, 141 ; BVerfGK 13, 303 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen des einschlägigen Prozessrechts die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 69, 141 ; BVerfGK 13, 303 ).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2389/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion;

  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerwG, 16.02.2012 - 4 A 4001.12

    Voraussetzungn für die Verneinung einer wegen fehlerhafter Auswertung eines

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15, juris Rn. 15; vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12, NVwZ 2018, 1555 Rn. 31; vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; jeweils mwN; Senatsbeschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 223/17, NJW-RR 2018, 647 Rn. 10 mwN).
  • OLG Köln, 12.03.2020 - 3 U 55/19

    VW-Abgasskandal - Schadensersatzansprüche bei 3,0 V6 Dieselmotoren (EA 897)

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, Beschl. v. 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15, juris Rn. 15; v. 02.07.2018 - 1 BvR 612/12, NVwZ 2018, 1555 Rn. 31; v. 20.12.2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; jeweils mwN; BGH, Beschl. v. 10.04.2018 - VIII ZR 223/17, NJW-RR 2018, 647 Rn. 10 mwN).
  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

    Die Verfassung gibt nicht detailgenau vor, welche Sicherheitsmaßgaben im Einzelnen geboten sind (vgl BVerfG vom 2.3.2010 - 1 BvR 256/08 ua - BVerfGE 125, 260, 326) , sondern belässt dem Gesetzgeber insofern einen Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum, der auch Raum lässt, etwa konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen (vgl BVerfG vom 29.10.1987 - 2 BvR 624/83 ua - BVerfGE 77, 170, 215 f; BVerfG vom 2.7.2018 - 1 BvR 612/12 - juris RdNr 41 mwN) .

    Darüber hinaus trifft den Gesetzgeber eine Beobachtungs- und ggf Nachbesserungspflicht (vgl dazu allgemein BVerfG vom 28.5.1993 - 2 BvF 2/90 ua - BVerfGE 88, 203, 309 ff; BVerfG vom 24.1.2012 - 1 BvR 1299/05 - BVerfGE 130, 151 RdNr 161; BVerfG vom 2.7.2018 - 1 BvR 612/12 - juris RdNr 42, mwN; Isensee in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd IX, 3. Aufl 2011, § 191 RdNr 285 ff) , um zB auf sich künftig zeigende Sicherheitslücken zu reagieren (vgl BSG vom 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R - BSGE 117, 224 = SozR 4-2500 § 291a Nr. 1, RdNr 34; Kühling/Seidel in Kingreen/Kühling, Gesundheitsdatenschutzrecht, S 181) .

  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 15/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

    Die Verfassung gibt nicht detailgenau vor, welche Sicherheitsmaßgaben im Einzelnen geboten sind (vgl BVerfG vom 2.3.2010 aaO S 326) , sondern belässt dem Gesetzgeber insofern einen Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum, der auch Raum lässt, etwa konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen ( vgl BVerfG vom 29.10.1987 - 2 BvR 624/83 ua - BVerfGE 77, 170, 215 f; BVerfG vom 2.7.2018 - 1 BvR 612/12 - juris RdNr 41 mwN) .

    Darüber hinaus trifft den Gesetzgeber eine Beobachtungs- und ggf Nachbesserungspflicht (vgl dazu allgemein BVerfG vom 28.5.1993 - 2 BvF 2/90 ua - BVerfGE 88, 203, 309 ff; BVerfG vom 24.1.2012 - 1 BvR 1299/05 - BVerfGE 130, 151 RdNr 161; BVerfG vom 2.7.2018 - 1 BvR 612/12 - juris RdNr 42, mwN; Isensee in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd IX, 3. Aufl 2011, § 191 RdNr 285 ff) , um zB auf sich künftig zeigende Sicherheitslücken zu reagieren (vgl BSG vom 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R - BSGE 117, 224 = SozR 4-2500 § 291a Nr. 1, RdNr 34; Kühling/Seidel in Kingreen/Kühling, Gesundheitsdatenschutzrecht, S 181) .

  • BVerfG, 20.12.2018 - 1 BvR 1155/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie aus Gründen erfolgt, die im Prozessrecht keine Stütze mehr finden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 69, 141 ; BVerfGK 13, 303 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12 -, www.bverfg.de, Rn. 31).
  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

    Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde in diesem Punkt unsubstantiiert, da die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer hinsichtlich der Einzelheiten zu diesem Aspekt auf eine andere anhängige Verfassungsbeschwerde (1 BvR 612/12) verweisen ohne die dortige Begründung zu wiederholen.
  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 6.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht des Staates erfordert auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 - NVwZ 2009, 1489 Rn. 29 und vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12 - NVwZ 2018, 1555 Rn. 39 f. m.w.N.).

    Dass die in § 2 Abs. 2 FluglärmG festgelegten Auslösewerte den Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschreiten, ist in der Rechtsprechung geklärt (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 151 ff.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12 - NVwZ 2018, 1555 Rn. 48 ff.).

  • BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen

    Dabei ist auch die - im Übrigen nur eingeschränkt überprüfbare - Abwägung im Rahmen einer behördlichen Planungsentscheidung daraufhin zu kontrollieren, ob der erhebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt und ob anhand dieses Sachverhalts der Entscheidung alle sachlich beteiligten Belange und Interessen zugrunde gelegt sowie umfassend und in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12 -, Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen verpflichtet, beim Auftreten neuer Gefahrenlagen oder dem Erhalt neuer Gefahrenbekämpfungsmaßnahmen jedenfalls nach einer sog. Beobachtungs- oder Übergangs- bzw. Experimentierphase auf die neue Lage mit spezialgesetzlichen Vorschriften zu reagieren, mit denen den ermächtigten Stellen das auf die besondere Gefahrenlage zugeschnittene "Programm" nach einer parlamentarischen Debatte und Entscheidungsfindung konkreter an die Hand gegeben wird und mit dem die Entscheidungen der Behörden zugleich für die Normadressaten vorhersehbarer gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 - DVBl. 2013, 169 ; ThürVerfGH, Urt. v. 19.05.2021 - 110/20 - juris Rn. 48 f.; Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138; OVG NRW, Urt. v. 05.07.2013 - 5 A 607/11 - NWVBl 2013, 492; vgl. ferner dazu, dass der Gesetzgeber nicht nur wegen des Parlamentsvorbehalts zugunsten der von Grundrechtseingriffen Betroffenen, sondern auch wegen der den Staat treffenden grundrechtlichen Schutzpflichten zugunsten der von Gefahren bedrohten Grundrechtsträger dazu verpflichtet ist, "den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können", BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 - NJW 2002, 1638, v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805, v. 04.05.2022 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991, v. 02.07.2018 - 1 BvR 612/12 - NVwZ 2018, 1555, und v. 20.01.2022 - 1 BvR 1377/21 - juris).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 7.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht des Staates erfordert auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 - NVwZ 2009, 1489 Rn. 29 und vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12 - NVwZ 2018, 1555 Rn. 39 f. m.w.N.).

    Dass die in § 2 Abs. 2 FluglärmG festgelegten Auslösewerte den Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschreiten, ist in der Rechtsprechung geklärt (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 151 ff.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12 - NVwZ 2018, 1555 Rn. 48 ff.).

  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 8.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

  • BGH, 09.05.2023 - VIII ZR 160/21

    Anfechtung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug wegen arglistiger Täuschung i.R.

  • BGH, 11.01.2022 - VIII ZR 33/20

    Kaufrechtlicher Gewährleistungsanspruch gegen den Gebrauchtwagenhändler wegen des

  • BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 184/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung eines erheblichen Sachmangels in Form eines

  • BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1377/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu einem Planfeststellungsbeschluss des

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2019 - 20 D 96/11

    Klage auf Erlass einer neuen Fluglärmschutzverordnung für den Flughafen

  • BGH, 08.09.2021 - VIII ZR 258/20

    Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf: Gehörsverletzung bei unterlassener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - 20 D 71/18

    Akkreditierungsverfahren für die mündliche Verhandlung im Verfahren Flughafen

  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 86/20 B

    2 BvR 1516/11

  • VerfGH Bayern, 18.03.2020 - 17-VII-18

    Begründungsanforderungen an eine Rechtssatz-Popularklage

  • VGH Hessen, 14.02.2019 - 9 C 651/16

    Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt am Main ("Südumfliegung")

  • VG Schleswig, 26.05.2020 - 1 B 90/20

    Coronaverordnung: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auf "Aussetzung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - 20 D 72/18

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung;

  • VG München, 28.06.2022 - M 31 K 20.5612

    Erfolglose lärmschutzrechtliche Nachbarklage gegen die Genehmigung eines

  • VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47

    Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 8 ZB 18.1187

    Kein Erlöschen einer straßenrechtlichen Widmung durch Zwangsversteigerung

  • VG Münster, 17.01.2020 - 10 K 7302/17

    Windrad Loevelingloh in Münster-Hiltrup darf sich weiter drehen

  • VG Münster, 07.03.2019 - 10 K 3622/17
  • VG München, 28.06.2022 - M 31 K 20.5627

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes

  • AG Hamburg, 16.03.2021 - 248a Cs 261/20

    Verwerfung eines Einspruchs gegen Strafbefehl bei Nichterscheinen zur

  • VG Münster, 13.06.2019 - 10 L 354/19
  • EGMR - 8422/19 (anhängig)

    SCHÜTTKE AND OTHERS v. GERMANY

  • AG Hamburg, 12.11.2021 - 248a Ds 155/21

    Zulässigkeit der Anordnung des Vorsitzenden zum Tragen einer Maske im

  • VG Berlin, 25.11.2020 - 3 L 618.20
  • VG Schleswig, 18.10.2022 - 3 A 228/20

    Klage auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone; Relevanz fehlenden Einvernehmens der

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