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   BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10   

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BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10 (https://dejure.org/2010,1674)
BVerfG, Entscheidung vom 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10 (https://dejure.org/2010,1674)
BVerfG, Entscheidung vom 02. August 2010 - 1 BvR 1746/10 (https://dejure.org/2010,1674)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 2 Nr. 8, 3 Abs. 1 Satz 1 GSGBay
    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" (Gesundheitsschutzgesetz - juris: GesSchG BY 2010)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 2 Nr 8 GesSchG BY 2010
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" (Gesundheitsschutzgesetz - juris: GesSchG BY 2010) - Zulässigkeit eines strikten Rauchverbots in Gaststätten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Rauchers gegen die Neufassung des Gesundheitsschutzgesetzes Bayern (GSG BY) aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG; Vereinbarkeit eines strikten Rauchverbots für alle Gaststätten mit der Berufsfreiheit eines Betreibers ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" (Gesundheitsschutzgesetz - juris: GesSchG BY 2010) - Zulässigkeit eines strikten Rauchverbots in Gaststätten

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" (Gesundheitsschutzgesetz - juris: GesSchG BY 2010) - Zulässigkeit eines strikten Rauchverbots in Gaststätten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde eines Rauchers gegen die Neufassung des Gesundheitsschutzgesetzes Bayern ( GSG BY) aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG; Vereinbarkeit eines strikten Rauchverbots für alle Gaststätten mit der Berufsfreiheit eines Betreibers ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Neues bayerisches Nichtrauchergesetz nicht verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bayerische Nichtraucher-Gaststätten

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Rauchverbot in Bayern verfassungsgemäß

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen striktes neues Rauchverbot in Bayern = erfolglos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Strikte Rauchverbot in Bayern verfassungsgemäß

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 455
  • NVwZ 2010, 1289
  • DÖV 2010, 902
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt ist, so dass der Gesetzgeber sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen muss, wenn er das Konzept eines strikten Rauchverbots wählt (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    Auch ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt (zur Gesetzgebungskompetenz vgl. BVerfGE 121, 317 ).

  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulässig ist, weil sie vor der Verkündung des angegriffenen Gesetzes im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt erhoben worden ist (vgl. dazu BVerfGE 11, 339 ; 68, 143 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80

    Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulässig ist, weil sie vor der Verkündung des angegriffenen Gesetzes im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt erhoben worden ist (vgl. dazu BVerfGE 11, 339 ; 68, 143 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulässig ist, weil sie vor der Verkündung des angegriffenen Gesetzes im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt erhoben worden ist (vgl. dazu BVerfGE 11, 339 ; 68, 143 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulässig ist, weil sie vor der Verkündung des angegriffenen Gesetzes im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt erhoben worden ist (vgl. dazu BVerfGE 11, 339 ; 68, 143 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß

    Es weist darauf hin, dass die Voraussetzungen einer solchen Ausnahme praktisch nicht zu kontrollieren wären und geradezu zu einer Umgehung des Verbots einladen würden (BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvR 1746/10 -, Rdnr. 12).

    317 [358 f.]; erneut BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvR 1746/10 -, Rdnr. 12).

    Gerade im Bereich der ge- tränkegeprägten Kleingastronomie war eine solche Teilhabe bislang allenfalls eingeschränkt möglich (vgl. BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvR 1746/10 -, Rdnr. 13).

    Auch ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt (zur Gesetzgebungskompetenz vgl. BVerfGE 121, 317 [347 ff.]; erneut BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvR 1746/10 -, Rdnr. 13).

  • VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10

    Rauchverbot in Shisha-Cafés

    Dass der Landesgesetzgeber mit dem Rauchverbot zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt, ist von Verfassungs wegen ebenfalls nicht zu beanstanden (BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317/347 ff.; BVerfG vom 2.8.2010 = BayVBl 2010, 723/724).

    Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) unter Bezugnahme u. a. auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass das strikte Rauchverbot in Gaststätten mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist (VerfGH vom 25.6.2010 = BayVBl 2010, 658; BVerfGE 121, 317; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG BayVBl 2010, 723; BVerfG vom 2.8.2010 = NVwZ 2011, 294).

  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10

    Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs

    Das in Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nr. 8 GSG normierte strikte Rauchverbot in Gaststätten ist, wie der Verfassungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) und vom 13. September 2011 (BayVBl 2012, 13) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG vom 2.8.2010 = BayVBl 2010, 723; BVerfG vom 2.8.2010 = NVwZ 2011, 294) festgestellt hat, mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

    In dieser fehlenden Kontrollierbarkeit und der daraus erwachsenden Gefahr einer Umgehung des Verbots liegt der entscheidende Grund dafür, dass das Gesetz für Rauchervereine - ebenso wie für reine Rauchergaststätten, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten (vgl. hierzu BVerfG BayVBl 2010, 723/724) - keine Ausnahmeregelung vorsehen muss.

  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten

    Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass auch die durch Volksentscheid beschlossenen Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 (GSG 2010) zum Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BVerfG vom 2.8.2010 = BayVBl 2010, 723; BVerfG vom 2.8.2010 = GewArch 2010, 495).

    Mit einer bloßen Kennzeichnungspflicht für Rauchergaststätten oder einer verbindlichen Ausweisung abgetrennter Nichtraucherbereiche hätte sich das gesetzgeberische Ziel, die Gefahren durch Passivrauchen in Gaststätten generell auszuschließen und damit auch Nichtrauchern die uneingeschränkte Teilnahme am dort stattfindenden gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, nicht erreichen lassen; zudem hätte sich die Einhaltung solcher Regelungen kaum kontrollieren lassen (BVerfG BayVBl 2010, 723/724).

  • VerfGH Bayern, 24.09.2010 - 12-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht zudem entschieden, dass auch die Regelungen des - vorliegend angegriffenen - Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 zum Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BVerfG vom 2.8.2010 = GewArch 2010, 370).
  • VerfGH Bayern, 04.11.2010 - 16-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht zudem entschieden, dass auch die - vorliegend angegriffenen - Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 zum Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BVerfG vom 2.8.2010 = GewArch 2010, 370).

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist es auch im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz nicht zu beanstanden, wenn der Landesgesetzgeber mit dem Gesundheitsschutzgesetz zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt (vgl. BVerfGE 121, 317/347 f.; BVerfG GewArch 2010, 370).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09

    Rauchverbot in gastronomisch genutzter Teilfläche einer Einkaufspassage

    Auf diese Ausführungen nimmt der Senat Bezug mit dem ergänzenden Hinweis, dass auch das mittlerweile auf Grund eines Volksentscheids in Bayern geltende strikte Rauchverbot in Gaststätten von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gebilligt worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10 -, GewA 2010, 370, und - 1 BvQ 23/10 -, GewA 2010, 495; BayVerfGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 13-VII-08 -, BayVBl 2011, 466).
  • VGH Hessen, 29.02.2012 - 6 A 69/11

    Nichtraucherschutz in Gaststätten

    Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass der jeweilige Landesgesetzgeber nicht gehindert ist, die beeinträchtigten Freiheitsrechte, also die Berufsfreiheit der Gastwirte (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Verhaltensfreiheit der Raucher (Art. 2 Abs. 1 GG), zurücktreten zu lassen und dem Gesundheitsschutz dadurch absoluten Vorrang einzuräumen, dass er ein striktes Rauchverbot in Gaststätten verhängt (BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, a.a.O., Rdz. 121, und Beschluss vom 2. August 2010 - 1 BvR 1746/10 -, NVwZ 2010, 1289, zum strikten Rauchverbot in bayerischen Gaststätten).
  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    Dies gilt in besonderem Maß für öffentliche Gebäude, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, aber auch für Gaststätten um der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben willen (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/349 f.; BVerfG vom 2.8.2010 BayVBl. 2010, 723/724 RdNr. 13; BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl. 2010, 658/660; BayVerfGH vom 14.4.2011 BayVBl. 2011, 466/468).

    Außerdem sind vom Rauchen auf der streitgegenständlichen Bewirtungsfläche neben den nicht rauchenden Gästen die in der Gaststätte der Antragsteller Beschäftigten (Bedienungspersonal) betroffen, deren konsequenten Schutz der Landesgesetzgeber mit dem Rauchverbot in Gaststätten verfassungskonform verfolgen durfte (BayVerfGH vom 13.9.2011 Az. Vf. 12-VII-10 RdNr. 92; BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/347 ff. und vom 2.8.2010 BayVBl. 2010, 723).

  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 13-VII-10

    Unzulässige Wiederholung einer Popularklage gegen das gesetzliche Rauchverbot in

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinen Entscheidungen vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) und vom 13. September 2011 (BayVBl 2012, 13) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317/357; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG vom 2.8.2010 = BayVBl 2010, 723) festgestellt, dass die geltende Regelung zum Rauchverbot in Gaststätten mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist und weder die Betreiber noch die rauchwilligen Besucher der Gaststätten in ihren Grundrechten verletzt.

    Er hat dazu festgestellt, dass sich mit einer bloßen Kennzeichnungspflicht für Rauchergaststätten oder einer verbindlichen Ausweisung abgetrennter Nichtraucherbereiche das Ziel, die Gefahren durch Passivrauchen in Gaststätten generell auszuschließen und damit auch Nichtrauchern die uneingeschränkte Teilnahme am dort stattfindenden gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, nicht hätte erreichen lassen, zumal sich die Einhaltung solcher Regelungen kaum hätte kontrollieren lassen (VerfGH BayVBl 2011, 466/468 mit Hinweis auf BVerfG BayVBl 2010, 723/724).

  • VG Hamburg, 10.08.2011 - 4 K 3551/10

    § 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig -

  • OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14

    Untersagung des Gaststättenbetriebs wegen Unzuverlässigkeit; Überlassung der

  • VGH Bayern, 11.11.2011 - 22 CS 11.1992

    Rauchverbot für Gaststätten erfasst auch Bewirtungsflächen im Einkaufszentrum

  • VerfGH Bayern, 13.03.2012 - 9-VII-11

    Rauchverbot in Spielhallen

  • VGH Bayern, 10.02.2011 - 9 CE 10.3177

    Das Rauchverbot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) gilt

  • VerfGH Bayern, 09.12.2011 - 21-VII-10

    Unzulässige Wiederholung einer Popularklage gegen das gesetzliche Rauchverbot in

  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

  • VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

  • VG Leipzig, 09.06.2011 - 1 L 42/11

    Verfahren um Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone vor dem Verwaltungsgericht

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