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   BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14   

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https://dejure.org/2014,29115
BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14 (https://dejure.org/2014,29115)
BVerfG, Entscheidung vom 02.09.2014 - 2 BvR 480/14 (https://dejure.org/2014,29115)
BVerfG, Entscheidung vom 02. September 2014 - 2 BvR 480/14 (https://dejure.org/2014,29115)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit rechtfertigt Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 68b Abs 1 Nr 12, 68f Abs 1 StGB)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB, § 68f Abs 1 StGB
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit rechtfertigt Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 68b Abs 1 Nr 12, 68f Abs 1 StGB)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit rechtfertigt Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 68b Abs 1 Nr 12, 68f Abs 1 StGB)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 93d Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; 118, 111 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 105, 365 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 106, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 105, 365 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 106, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA zur vorläufigen Regelung von

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 106, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 105, 365 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 1744/10

    Ablehnung des Erlasses einer eA wegen unzureichender Substantiierung des

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
    Insoweit erscheint bereits zweifelhaft, ob der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung deren Voraussetzungen hinreichend substantiiert darlegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, juris, Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.02.2011 - 2 BvR 132/11

    Vorläufige Untersagung jeglicher künftiger Medikation eines im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
    Jedenfalls ergibt die gebotene Abwägung, dass die begehrte einstweilige Anordnung nicht ergehen kann, weil die für deren Erlass sprechenden Gründe nicht in der erforderlichen Weise deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11

    Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine

  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

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