Rechtsprechung
   BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvE 2/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26114
BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvE 2/97 (https://dejure.org/2001,26114)
BVerfG, Entscheidung vom 02.10.2001 - 2 BvE 2/97 (https://dejure.org/2001,26114)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 2 BvE 2/97 (https://dejure.org/2001,26114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Sonstiges

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvE 2/97
    Der Senat sieht keine Veranlassung, das Verfahren fortzuführen, wobei hier dahinstehen kann, ob angesichts der Erklärungen beider Seiten der Senat das Verfahren fortsetzen könnte, wenn er das öffentliche Interesse hieran bejahte (vgl. hierzu BVerfGE 24, 299 ; 83, 175 ; 87, 207 ).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 2 BvE 3/89

    Einstellung eines Organstreitverfahrens nach außergerichtlicher Beilegung der

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvE 2/97
    Der Senat sieht keine Veranlassung, das Verfahren fortzuführen, wobei hier dahinstehen kann, ob angesichts der Erklärungen beider Seiten der Senat das Verfahren fortsetzen könnte, wenn er das öffentliche Interesse hieran bejahte (vgl. hierzu BVerfGE 24, 299 ; 83, 175 ; 87, 207 ).
  • BVerfG, 26.11.1968 - 2 BvE 5/67

    Zustimmungsbedürftigkeit der Antragsrücknahme nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvE 2/97
    Der Senat sieht keine Veranlassung, das Verfahren fortzuführen, wobei hier dahinstehen kann, ob angesichts der Erklärungen beider Seiten der Senat das Verfahren fortsetzen könnte, wenn er das öffentliche Interesse hieran bejahte (vgl. hierzu BVerfGE 24, 299 ; 83, 175 ; 87, 207 ).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 4-I-17
    Der Verfassungsgerichtshof sieht mangels öffentlichen Interesses keine Veranlassung, das Verfahren fortzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2001 - 2 BvE 2/97 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht