Rechtsprechung
   BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,30
BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60 (https://dejure.org/1960,30)
BVerfG, Entscheidung vom 02.11.1960 - 2 BvR 504/60 (https://dejure.org/1960,30)
BVerfG, Entscheidung vom 02. November 1960 - 2 BvR 504/60 (https://dejure.org/1960,30)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,30) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 3
    Erstattungspflicht bei erfolgreicher Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 351
  • NJW 1960, 2283
  • DÖV 1960, 869
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
    Der Beschwerdeführer wird durch die angegriffene Bestimmung unmittelbar in seinem Wahlrecht betroffen (BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 1, 208 [237 f.]; 3, 19 [23]; 3, 383 [392]; 5, 77 [81]; 6, 121 [128]; 7, 63 [66]; Beschluß vom 12. Juli 1960 - 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 - Seite 7 f.).

    Deshalb enthält jeder Verstoß gegen ihn zugleich eine Verletzung des in § 90 BVerfGG in Bezug genommenen Art. 3 Abs. 1 GG, auf den der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde stützt (BVerfGE 1, 208 [242]; 3, 383 [390 f.]; 6, 84 [91]; Beschluß vom 12. Juli 1960 - 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 - Seite 9).

    Dem Gesetzgeber verbleibt auf dem Gebiete des Wahlrechts nur ein engbemessener Spielraum; Differenzierungen in diesem Bereich bedürfen stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (BVerfGE 1, 208 [248 f.]; 4, 375 [382 ff.]; 6, 84 [91]; 6, 104 [120]; Beschluß vom 12. Juli 1960 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 - Seite 10).

    Entscheidet sich der Gesetzgeber für einen Teil des Wahlverfahrens für das Verhältniswahlsystem, so unterwirft er sich damit dem prinzipiellen Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 [246 f.]; 6, 84 [90]).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
    Deshalb enthält jeder Verstoß gegen ihn zugleich eine Verletzung des in § 90 BVerfGG in Bezug genommenen Art. 3 Abs. 1 GG, auf den der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde stützt (BVerfGE 1, 208 [242]; 3, 383 [390 f.]; 6, 84 [91]; Beschluß vom 12. Juli 1960 - 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 - Seite 9).

    Dem Gesetzgeber verbleibt auf dem Gebiete des Wahlrechts nur ein engbemessener Spielraum; Differenzierungen in diesem Bereich bedürfen stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (BVerfGE 1, 208 [248 f.]; 4, 375 [382 ff.]; 6, 84 [91]; 6, 104 [120]; Beschluß vom 12. Juli 1960 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 - Seite 10).

    Entscheidet sich der Gesetzgeber für einen Teil des Wahlverfahrens für das Verhältniswahlsystem, so unterwirft er sich damit dem prinzipiellen Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 [246 f.]; 6, 84 [90]).

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
    Der Beschwerdeführer wird durch die angegriffene Bestimmung unmittelbar in seinem Wahlrecht betroffen (BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 1, 208 [237 f.]; 3, 19 [23]; 3, 383 [392]; 5, 77 [81]; 6, 121 [128]; 7, 63 [66]; Beschluß vom 12. Juli 1960 - 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 - Seite 7 f.).

    Deshalb enthält jeder Verstoß gegen ihn zugleich eine Verletzung des in § 90 BVerfGG in Bezug genommenen Art. 3 Abs. 1 GG, auf den der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde stützt (BVerfGE 1, 208 [242]; 3, 383 [390 f.]; 6, 84 [91]; Beschluß vom 12. Juli 1960 - 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 - Seite 9).

    Dem Gesetzgeber verbleibt auf dem Gebiete des Wahlrechts nur ein engbemessener Spielraum; Differenzierungen in diesem Bereich bedürfen stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (BVerfGE 1, 208 [248 f.]; 4, 375 [382 ff.]; 6, 84 [91]; 6, 104 [120]; Beschluß vom 12. Juli 1960 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 - Seite 10).

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG begann auch in Bezug auf den angegriffenen § 6 Abs. 5 BWG mit Inkrafttreten des Neunzehnten Änderungsgesetzes neu zu laufen, weil die sonstigen Änderungen des Sitzzuteilungsverfahrens die Bedeutung der Überhangmandate beeinflussen (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 111, 382 ; stRspr).

    Danach sind unabhängig von der jeweiligen Ausgestaltung des Wahlverfahrens alle Wähler bei der Art und Weise der Mandatszuteilung strikt gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 95, 335 ).

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Deren Gleichbehandlung bezüglich der Fähigkeit, zu wählen und gewählt zu werden, ist eine der wesentlichen Grundlagen der Staatsordnung (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 11, 351 ; 132, 39 ).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfG begann deshalb mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 26. Juni 2004 neu zu laufen (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 74, 69 ; 78, 350 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht