Rechtsprechung
BVerfG, 02.12.1993 - 1 BvR 425/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93a Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Voraussetzung für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach Änderung des BVerfGG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 05.03.1990 - 2 T 281/89
- BVerfG, 02.12.1993 - 1 BvR 425/90
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 1 BvR 425/90
Von einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann auszugehen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 25, 137 [140]; 65, 293 [295]; 86, 133 [146]).Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in seinen Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies noch nicht auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen, wenn dieser nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 [146]).
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 1 BvR 425/90
Von einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann auszugehen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 25, 137 [140]; 65, 293 [295]; 86, 133 [146]). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 1 BvR 425/90
Von einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann auszugehen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 25, 137 [140]; 65, 293 [295]; 86, 133 [146]). - BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 1 BvR 425/90
Von einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann auszugehen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 25, 137 [140]; 65, 293 [295]; 86, 133 [146]).
- LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06 Auf Vortrag, der nach der Rechtsauffassung der Kammer nicht entscheidungsrelevant ist, braucht nicht eingegangen zu werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. u.a. Beschluss vom 2.12.1993, 1 BvR 425/90, juris).