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   BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93   

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BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93 (https://dejure.org/1993,2534)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93 (https://dejure.org/1993,2534)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 1993 - 2 BvR 1475/93 (https://dejure.org/1993,2534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestätigung der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet im gerichtlichen Eilverfahren nach § 18a AsylVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 11
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 80, 315 [334 f]).

    Politische Verfolgung ist bereits zu bejahen, wenn Maßnahmen gegen Personen ergriffen werden, die einer nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Gruppierung zugerechnet werden (BVerfGE 80, 315 [340]), oder dies im Blick auf diese asylrelevanten Merkmale geschieht (BVerfGE 81, 142 [151]).

    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [337 f]).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (BVerfGE 80, 315 [339 f]).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93
    Politische Verfolgung ist bereits zu bejahen, wenn Maßnahmen gegen Personen ergriffen werden, die einer nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Gruppierung zugerechnet werden (BVerfGE 80, 315 [340]), oder dies im Blick auf diese asylrelevanten Merkmale geschieht (BVerfGE 81, 142 [151]).

    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der Beschluß gemäß §§ 93c Abs. 2, 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main zurückzuverweisen.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 2 BvR 1686/90

    Begriff der politischen Verfolgung - Erlittene oder drohende mit

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93
    Deswegen dürfen bei einem vom Verfolger gehegten Verdacht der Trägerschaft von asylerheblichen Merkmalen die zur weiteren Aufklärung dieses Verdachts eingesetzten Mittel nicht als asylrechtlich unbeachtlich qualifiziert werden (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 -, InfAuslR 1992, 66 [69], und vom 28. Januar 1993 - 2 BvR 1803/92 -, InfAuslR 1993, 142 [144]).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93
    Es hat sich wegen der Prüfungsdichte im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 10, 11 AsylVfG in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1982 (BGBl. I S. 946) bezogen (vgl. hierzu BVerfGE 65, 76 [95 f]; 67, 43 [60 ff]; 71, 276 [293]).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde teilweise als unzulässig erweist, ist dies nach Umfang und Gewicht von untergeordneter Bedeutung (vgl. BVerfGE 32, 1 [39]).
  • BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92

    Asylerhebliche Zielgerichtetheit staatlicher Maßnahmen und ihre für eine

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93
    Deswegen dürfen bei einem vom Verfolger gehegten Verdacht der Trägerschaft von asylerheblichen Merkmalen die zur weiteren Aufklärung dieses Verdachts eingesetzten Mittel nicht als asylrechtlich unbeachtlich qualifiziert werden (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 -, InfAuslR 1992, 66 [69], und vom 28. Januar 1993 - 2 BvR 1803/92 -, InfAuslR 1993, 142 [144]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93
    Es hat sich wegen der Prüfungsdichte im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 10, 11 AsylVfG in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1982 (BGBl. I S. 946) bezogen (vgl. hierzu BVerfGE 65, 76 [95 f]; 67, 43 [60 ff]; 71, 276 [293]).
  • BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93
    Mit Beschluß vom 16. Juli 1993 (DVBl. 1993, 1005 ) hat das Bundesverfassungsgericht gemäß § 32 Abs. 6 BVerfGG a.F. dem Grenzschutzamt untersagt, die Einreiseverweigerung zu vollziehen, und im übrigen angeordnet, daß dem Beschwerdeführer die Einreise zu gestatten ist.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der Beschluß gemäß §§ 93c Abs. 2, 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main zurückzuverweisen.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93
    Es hat sich wegen der Prüfungsdichte im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 10, 11 AsylVfG in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1982 (BGBl. I S. 946) bezogen (vgl. hierzu BVerfGE 65, 76 [95 f]; 67, 43 [60 ff]; 71, 276 [293]).
  • BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93

    Ablehnung eines Asylantrags - Flughafenverkehr

    Dies kann nach den dargestellten Regelungszusammenhängen nur bedeuten, daß es auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Offensichtlichkeitsurteils des Bundesamtes ankommt (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 1993, InfAuslR 1994, S. 109 >112<).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1994 - A 14 S 1959/93

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer

    Zur ethnischen Gruppenverfolgung werden Verfolgungsmaßnahmen erst dann, wenn eine Trennung zwischen dem Merkmal der Volkszugehörigkeit und/oder der politischen Überzeugung bzw. Betätigung nicht mehr möglich ist, weil der Verfolger den Volkszugehörigen pauschal eine staatsfeindliche Haltung unterstellt (vgl. BVerfG Beschluß vom 27.12.1993 - 2 BvR 1916/93 - siehe auch Beschluß vom 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2004 - A 13 S 949/01

    Syrien, Aramäer, Christen (syrisch-orthodoxe), Hausdurchsuchung, Falsche

    Allerdings hat sich der Senat nicht davon überzeugen können, dass diese Inhaftierungen und ebenso die Misshandlungen des Klägers zu 1 auf dem Verdacht einer politischen Gegnerschaft beruhten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.1.1992 - 2 BvR 472/91 -, InfAuslR 1992, 223 und Beschluss vom 2.12.1993 - 2 BvR 1475/93 -, InfAuslR 1994, 109 sowie vom 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96 -, AuAS 1997, 6); es spricht wesentlich mehr dafür, dass der Kläger zu 1 - wie er auch ursprünglich vorgetragen hat - nicht in Anknüpfung an asylrechtlich relevante Merkmale, sondern wegen des Verdachts einer kriminellen Handlung in den Blickwinkel des syrischen Staates und der Sicherheitskräfte geraten ist.
  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im

    Nur wenn hieran keine "ernstlichen Zweifel" im Sinne von § 36 Abs. 4 AsylVfG bestehen, kann der gerichtliche Eilrechtsschutz versagt werden (zur Ablehnung als "offensichtlich unbegründet": vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 1993 - 2 BvR 1475/93 - NVwZ 1994, Beil. 2, 11 f. = InfAuslR 1994, 109 [112]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2010 - 2 S 100.09

    Thailand; Beschwerde; eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung;

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin handelt es sich hierbei nicht um eine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites bzw. Zwölftes Buch vorgehende, ihr gegenüber bestehende Leistungspflicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 1993 - 6 S 2371/93 -, InfAuslR 1994, 109; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Februar 1994 - 12 CE 94.101 -, InfAuslR 1996, 23, jeweils zu § 84 AuslG 1990).
  • VG München, 26.10.2018 - M 16 E 18.33929

    Beginn der zweitägigen Frist in § 18a Abs. 6 Nr. 2 AsylG - Höchstaufenthaltsdauer

    Nachdem vorliegend das Bundesamt den Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat und die Grenzbehörde am Flughafen ... daraufhin die Einreise nach § 18a Abs. 3 Satz 1 AsylG ohne eigenen Ermessensspielraum verweigert hat, hat das Gericht im Verfahren nach § 18a Abs. 4 Satz 1 AsylG die Rechtmäßigkeit der Einreiseverweigerung und der dieser zugrunde liegenden Beurteilung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet zu prüfen (BVerfG vom 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93 - Juris Rn. 18).
  • VG Sigmaringen, 24.08.2005 - A 2 K 10577/05

    Antragsfiktion für vor dem 1.1.2005 geborene oder in das Bundesgebiet eingereiste

    Denn bei Berücksichtigung des Schutzziels des Grundrechts auf Asyl, das durch die verfahrensrechtlichen Regelungen des Art. 16a Abs. 4 GG materiell nicht eingeschränkt wird, ist einem Asylsuchenden nur zuzumuten, sein Rechtsschutzbegehren von seinem Heimatstaat aus weiter zu verfolgen, wenn sein Schutzgesuch als offensichtlich unbegründet beurteilt wird (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, a.a.O.; Beschl. v. 02.12.1993 - 2 BvR1475/93 -, InfAuslR 1994, 109 ff.).
  • VG Sigmaringen, 05.03.2001 - A 4 K 12393/00

    Asylfolgeantrag - zur Zuständigkeit nach dem DublÜbk

    Denn bei Berücksichtigung des Schutzziels des Grundrechts auf Asyl, das durch die verfahrensrechtlichen Regelungen des Art. 16a Abs. 4 GG materiell nicht eingeschränkt wird, ist einem Asylsuchenden nur zuzumuten, sein Rechtsschutzbegehren von einem Drittstaat aus weiter zu verfolgen, wenn sein Schutzgesuch als unbeachtlich beurteilt wird (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, a.a.O.; Beschl. v. 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93 -, InfAuslR 1994, 109 ff.).
  • VG München, 11.12.2008 - M 18 S 08.60071

    Algerien; unentschuldigtes Fernbleiben beim Anhörungstermin; Asylantrag

    Im Rahmen der Entscheidung ist im Hinblick auf den durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutz auch zu prüfen, ob das Bundesamt den Asylantrag zurecht als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat und ob diese Ablehnung auch weiterhin Bestand haben kann, wobei eine summarische Prüfung nicht ausreicht (BVerfG v. 2.5.1984, DVBl. 1984, 873 ff., BVerfG v. 3.12.1993, InfAuslR 1994, 109 ff.).
  • VG München, 16.09.2008 - M 22 ES 08.60058

    Flughafenfall; offensichtlich unbegründeter Asylantrag; angebliche Verhaftung im

    Nachdem vorliegend das Bundesamt den Asylantrag des Antragstellers als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat und die Grenzschutzbehörde am Flughafen München ihm daraufhin die Einreise nach § 18a Abs. 3 Satz 1 AsylVfG ohne eigenen Ermessensspielraum verweigert hat, hat das Gericht im Verfahren nach § 18a Abs. 4 Satz 1 AsylVfG die Rechtmäßigkeit der Einreiseverweigerung und der dieser zu Grunde liegenden Beurteilung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet zu prüfen (BVerfG v. 2.12.1993 InfAuslR 1994, 109).
  • VG Sigmaringen, 24.08.2005 - 2 K 10577/05

    Antragsfiktion, Antrag, Kinder, in Deutschland geborene Kinder, offensichtlich

  • VG Düsseldorf, 20.10.2004 - 8 L 3097/04

    China, Homosexuelle, Asylantrag, Offensichtlich unbegründet, Glaubwürdigkeit,

  • VG Ansbach, 13.03.1995 - AN 15 S 95.32265

    Aussetzung einer Abschiebung nach Georgien; Aussicht einer Bestrafung wegen

  • VG Karlsruhe, 24.06.1998 - A 12 K 11520/98

    Anhaltspunkte für die "offensichtliche Unbegründetheit" eines Asylantrages;

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