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   BVerfG, 02.12.1994 - 1 BvR 1643/92   

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https://dejure.org/1994,2431
BVerfG, 02.12.1994 - 1 BvR 1643/92 (https://dejure.org/1994,2431)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.1994 - 1 BvR 1643/92 (https://dejure.org/1994,2431)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - 1 BvR 1643/92 (https://dejure.org/1994,2431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unvereinbarkeit des Zweitberufs eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Systematischer Zusammenhang von Zulassungs- und Ruhensregelung - Ausübung eines Zweitberufs - Rechtsanwalt - Mit der Rechtspflege unvereinbar - Berufswahlfreiheit - Antragstellung - Gestattung des Zweitberufs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 951
  • NVwZ 1995, 576 (Ls.)
  • AnwBl 1995, 370
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1994 - 1 BvR 1643/92
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wird die Freiheit der Berufswahl übermäßig beschränkt, soweit die fachgerichtliche Rechtsprechung einen Unvereinbarkeitsgrund für die Ausübung der Rechtsanwaltstätigkeit schon darin sieht, daß der Zweitberuf keine "gehobene Position" vermittele (BVerfGE 87, 287 - Leitsatz 3).

    Die Zugangsregelungen in § 7 Nr. 8, § 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO a.F. erweisen sich danach als hinreichend bestimmt, soweit sie auf den Schutz des Berufsbildes zielen (vgl. BVerfGE 87, 287 [318 ff.]).

    Gerade die wirtschaftlichen Folgen einer Berufssperre müssen bei der Anwendung der Inkompatibilitätsregelungen gegenüber Berufsanfängern berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 87, 287 [317]).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1994 - 1 BvR 1643/92
    Je nachhaltiger in ein Grundrecht eingegriffen wird, um so intensiver prüft auch das Bundesverfassungsgericht die behördliche und fachgerichtliche Rechtsanwendung darauf (BVerfGE 83, 130 [145] m.w.N.), ob bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs in die Berufswahlfreiheit und dem Gewicht der den Eingriff rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit berücksichtigt wird (vgl. nur BVerfGE 30, 292 [316]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1994 - 1 BvR 1643/92
    Je nachhaltiger in ein Grundrecht eingegriffen wird, um so intensiver prüft auch das Bundesverfassungsgericht die behördliche und fachgerichtliche Rechtsanwendung darauf (BVerfGE 83, 130 [145] m.w.N.), ob bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs in die Berufswahlfreiheit und dem Gewicht der den Eingriff rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit berücksichtigt wird (vgl. nur BVerfGE 30, 292 [316]; st. Rspr.).
  • OLG Jena, 06.06.2007 - 9 Verg 3/07

    Zum Anspruch kleiner und mittelständischer Unternehmen auf Teilung des Auftrags

    Nach der Rechtsprechung ist ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht gehindert, eine zweite berufliche Tätigkeit auszuüben (vgl. BVerfG NJW 1995, 951; Kleine-Cosack, BRAO, 4. Aufl., § 7 Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2017 - 4 A 2197/13

    Erteilung der Ausnahmegenehmigung eines Steuerberaters für eine gewerbliche

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23.8.2013 - 1 BvR 2912/11 -, a. a. O., Rn. 22, vom 15.2.1967 - 1 BvR 569/62, 1 BvR 589/62 -, BVerfGE 21, 173 = juris, Rn. 18 ff., vom 25.7.1967 - 1 BvR 585/62 -, BVerfGE 22, 275 = juris, Rn. 5, und vom 2.12.1994 - 1 BvR 1643/92 -, NJW 1995, 951 = juris, Rn. 23.
  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 52/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ernennung zum

    Es wäre allein an § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO zu messen und in diesem Rahmen, von hier nicht gegebenen Sonderfällen abgesehen, nicht zu beanstanden (BVerfGE 87, 287, 324 f.; NJW 1995, 951, 952) , wenn die Lehr- und Forschungstätigkeit in tatsächlicher Hinsicht den nötigen Freiraum für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs bietet.
  • BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Genehmigung der

    Bei fehlender Zulassung der sofortigen Beschwerde steht dem Rechtsanwalt gegen die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs daher nicht die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof, sondern unmittelbar die Verfassungsbeschwerde zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1994 - 1 BvR 1643/92, NJW 1995, 951), die der Antragsteller auch bereits eingelegt hat.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2008 - 1 AGH 68/08

    Zulassung von aktiven Angehörigen desöffentlichen Dienstes (hier:

    Zwar sind gerade die wirtschaftlichen Folgen einer Berufssperre bei der Anwendung der Inkompatibilitätsregelungen gegenüber Berufsanfängern zu berücksichtigen (BVerfG NJW 1995, 951, 952).
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 74/97

    Beeinträchtigung der dienstlichen Aufgaben - Versagung einer

    Dennoch verbietet der schwerwiegende Grundrechtseingriff mit den wirtschaftlichen Folgen einer Berufssperre, die die Versagung der anwaltlichen Zulassung gerade auch bei Berufsanfängern bedeutet (BVerfG NJW 1995, 951), eine starre Anwendung dieses Grundsatzes ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 5.97

    Berufsrecht - Voraussetzungen für die Anerkennung als Sachverständiger nach der

    Dies gilt auch dann, wenn die angestrebte Tätigkeit als Zweitberuf ausgeübt werden soll (vgl. Urteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG 7 C 116.64 - BVerwGE 21, 195 [BVerwG 28.05.1965 - VII C 116/64] = Buchholz 451.45 § 7 HwO Nr. 9; BVerfG, Urteil vom 1. Juli 1980 - 1 BvR 247/75 - BVerfGE 54, 237 [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 247/75] ; Beschluß vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 ; Kammerbeschluß vom 2. Dezember 1994 - 1 BvR 1643/92 - NJW 1995, 951 [BVerfG 02.12.1994 - 1 BvR 1643/92] ).
  • AGH Berlin, 27.03.2003 - I AGH 4/03

    Zulassung - Vereinbarkeit der Tätigkeit eines Konsistorialrates z. A. mit dem

    Bei der Auslegung und Anwendung der genannten Vorschrift ist die verfassungsmäßig garantierte Berufswahlfreiheit dadurch zu gewährleisten, dass eine Untersagung der Berufstätigkeit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss, BVerfG, NJW 1995, 951.
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