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   BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92, 2 BvL 56/92   

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BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92, 2 BvL 56/92 (https://dejure.org/1997,76)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.1997 - 2 BvL 55/92, 2 BvL 56/92 (https://dejure.org/1997,76)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 2 BvL 55/92, 2 BvL 56/92 (https://dejure.org/1997,76)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Beförderungsverbot

  • openjur.de

    Beförderungsverbot

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit von § 18 des Ausländergesetzes (AuslG)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von Art. 18 Abs. 5 S. 1 Ausländergesetz (AuslG) mit Art. 16 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG) a.F.; Verbot von Fluggesellschaften zur Beförderung von Passagieren ohne gültige Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland; Maßgeblichkeit der Rechtsauffassung des ...

  • Judicialis

    AuslG § 18 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung von § 18 Abs. 5 Satz 1 AuslG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 49
  • NJW 1998, 2349 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 606
  • DVBl 1998, 326
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
    c) Eine Verfassungswidrigkeit bestehender Sichtvermerkspflichten, auch soweit sie für Asylbewerber gelten, wird vom vorlegenden Gericht nicht angenommen (vgl. zuletzt Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 1.97 -, DVBl 1997, S. 1392) und ist demnach auch nicht Gegenstand der Vorlagen.

    Das Asylgrundrecht mag sonach im Einzelfall möglicherweise verbieten, einen unter Verstoß gegen die Sichtvermerkspflicht ins Bundesgebiet gelangten Asylbewerber von der Inanspruchnahme des Asylrechts auszuschließen oder sonstige negative Folgerungen an das Fehlen des an sich erforderlichen Sichtvermerks zu knüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
    Zwar ist für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit im Verfahren der konkreten Normenkontrolle grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (seit BVerfGE 2, 181 stRspr).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
    Im Hinblick auf die von Verfassungs wegen zu beachtenden Unterschiede zwischen der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG einerseits und der abstrakten Normenkontrolle gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG andererseits (vgl. BVerfGE 42, 42 ) müssen an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage strenge Anforderungen gestellt werden.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
    Eine solche Klage kann nur dann Erfolg haben, wenn der Kläger durch den - inzwischen erledigten - rechtswidrigen Verwaltungsakt in eigenen subjektiven Rechten verletzt war und er außerdem - ungeachtet der zwischenzeitlichen Erledigung des Verwaltungsakts - ein berechtigtes Interesse an der Feststellung von dessen Rechtswidrigkeit hat (vgl. dazu BVerwGE 65, 167 ).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
    Der Vorlagebeschluß muß danach mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (seit BVerfGE 7, 171 stRspr, vgl. zuletzt BVerfGE 89, 329 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
    Zwar reicht - entgegen der Ansicht der Bundesregierung - die Rechtsstellung der Klägerinnen als Adressatinnen belastender Verwaltungsakte und die "Möglichkeit" einer Verletzung in den eingeräumten Beförderungsrechten durch die in den Ausgangsverfahren angegriffenen Beförderungsverbote aus, um die Klagebefugnis der Klägerinnen (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO) als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klagen (vgl. BVerwGE 92, 313 sowie BVerfGE 83, 182 ) zu bejahen.
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
    Der Vorlagebeschluß muß danach mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (seit BVerfGE 7, 171 stRspr, vgl. zuletzt BVerfGE 89, 329 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
    Das Gericht muß sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 ; stRspr).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
    Zwar reicht - entgegen der Ansicht der Bundesregierung - die Rechtsstellung der Klägerinnen als Adressatinnen belastender Verwaltungsakte und die "Möglichkeit" einer Verletzung in den eingeräumten Beförderungsrechten durch die in den Ausgangsverfahren angegriffenen Beförderungsverbote aus, um die Klagebefugnis der Klägerinnen (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO) als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klagen (vgl. BVerwGE 92, 313 sowie BVerfGE 83, 182 ) zu bejahen.
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
    Der Vorlagebeschluß muß danach mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (seit BVerfGE 7, 171 stRspr, vgl. zuletzt BVerfGE 89, 329 ; 94, 315 ).
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Sie gehen dabei auf alle naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ein und setzen sich insbesondere mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinander (vgl. zu den Anforderungen BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 127, 335 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17

    Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen

    Das Bundesverfassungsgericht legt an die Begründung eines konkreten Normenkontrollantrags in ständiger Rechtsprechung einen strengen Maßstab an, um den Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren zu wahren (vgl. BVerfGE 65, 265 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvL 6/14

    Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 verfassungswidrig?

    Das vorlegende Gericht muss den Sachverhalt darstellen (BVerfGE 22, 175 ), sich mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, seine insoweit einschlägige Rechtsprechung darlegen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 136, 127 ; 141, 1 ; 159, 149 ).
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