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   BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10   

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BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10 (https://dejure.org/2010,78802)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10 (https://dejure.org/2010,78802)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 1 BvR 2414/10 (https://dejure.org/2010,78802)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 1626 Abs 2 S 1 BGB, § 1631 Abs 1 BGB, § 1666a Abs 1 S 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch Übertragung des Sorgerechts auf Verfahrenspfleger zwecks Fremdunterbringung eines Kindes, ohne dass das Kindeswohl gefährdet und die Maßnahme verhältnismäßig wäre - Beschwerdebefugnis auch des nicht ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch Übertragung des Sorgerechts auf Verfahrenspfleger zwecks Fremdunterbringung eines Kindes, ohne dass das Kindeswohl gefährdet und die Maßnahme verhältnismäßig wäre - Beschwerdebefugnis auch des nicht ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch Übertragung des Sorgerechts auf Verfahrenspfleger zwecks Fremdunterbringung eines Kindes, ohne dass das Kindeswohl gefährdet und die Maßnahme verhältnismäßig wäre - Beschwerdebefugnis auch des nicht ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch Übertragung des Sorgerechts auf Verfahrenspfleger zwecks Fremdunterbringung eines Kindes, ohne dass das Kindeswohl gefährdet und die Maßnahme verhältnismäßig wäre - Beschwerdebefugnis auch des nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
    Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (BVerfGE 60, 79 ).

    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfGE 60, 79 ).

    Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihnen gesichert wird, darf dies zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    In diesem Zusammenhang hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 in Verbindung mit § 1666a BGB eine Regelung geschaffen, die es dem Familiengericht ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
    Je schwerwiegender die dem Einzelnen auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme Unabänderliches bewirkt, umso weniger darf der Rechtsschutzanspruch des Einzelnen zurückstehen (vgl. BVerfGE 67, 43 ).

    Ist ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung wegen der Eilbedürftigkeit nicht möglich, müssen zumindest die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
    Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).

    In diesem Zusammenhang hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 in Verbindung mit § 1666a BGB eine Regelung geschaffen, die es dem Familiengericht ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
    Ist ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung wegen der Eilbedürftigkeit nicht möglich, müssen zumindest die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, juris Rn. 25).
  • AG Soest, 19.07.2010 - 16 F 151/08
    Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
    Die Beschlüsse des Amtsgerichts Soest vom 19. Juli 2010 - 16 F 151/08 - und des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. August 2010 - II-7 WF 211/10 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 614/79

    Anspruch auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
    Erstattungsberechtigt gemäß § 34a Abs. 2 und 3 BVerfGG ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren regelmäßig nur der Beschwerdeführer; die einem Anhörungsberechtigten entstehenden Kosten sind hingegen grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. BVerfGE 55, 132 ; 99, 46 ; Kunze, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 34a Rn. 31 und 56).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
    Auch die Voraussetzungen für eine Bewilligung der seitens der Kindesmutter darüber hinaus beantragten Prozesskostenhilfe liegen nicht vor, da die mit dem Gesuch vorgelegte anwaltliche Stellungnahme der Antragsgegnerin keinen relevanten Beitrag zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Verfassungsbeschwerde geleistet hat (vgl. BVerfGE 92, 122 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07

    Unverhältnismäßiger und damit grundrechtsverletzender Eingriff in Elternrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
    Ist ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung wegen der Eilbedürftigkeit nicht möglich, müssen zumindest die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, juris Rn. 25).
  • BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • OLG Hamm, 13.08.2010 - 7 WF 211/10
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Das Gericht behauptet nicht, dass ein in "tatsächlicher Lebensund Erziehungsgemeinschaft" mit der allein sorgeberechtigten Mutter und dem Kind lebender Vater im Hinblick auf sein Elternrecht nicht durch Art. 22 SächsVerf geschützt sei (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 1 BvR 2414/10).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Übertragung des alleinigen

    Dabei kann offen bleiben, ob Prozesskostenhilfe für anhörungsberechtigte Gegner des Ausgangsverfahrens unter strengen Voraussetzungen bewilligt werden kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 92, 122 sowie BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 1 BvR 2414/10 -, juris Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 9 UF 183/11

    Entzug der elterlichen Sorge: Gesonderte Prüfung für jeden Elternteil;

    Das hierfür vorausgesetzte elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG, Beschluss vom 02.12.2010, 1 BvR 2414/10; BVerfGE 60, 79, 91).

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (BVerfGE 24, 119, 145; 60, 79, 93; Beschluss vom 02.12.2010, 1 BvR 2414/10, Rn. 24).

  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 38/11

    Ablehnung eines eA-Antrags betreffend die teilweise Entziehung des elterlichen

    Dem Antrag des Beteiligten zu 2. ist nicht zu entsprechen, weil er zu den verfassungsrechtlichen Fragen des Verfahrens nichts Wesentliches beigetragen hat (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 1 BvR 2414/10 - juris Rn. 35).
  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 38 A/11

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA einer Kindesmutter gerichtet auf die

    Dem Antrag desBeteiligten zu 2. ist nicht zu entsprechen, weil er zu den verfassungsrechtlichen Fragen des Verfahrens nichts Wesentlichesbeigetragen hat (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 1 BvR 2414/10 - juris Rn. 35).
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