Rechtsprechung
BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 561/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde, wenn zuvor lediglich ein unbegründeter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht wurde
- Wolters Kluwer
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de
BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 22.10.2008 - S 11 R 4326/06
- LSG Bayern, 18.11.2011 - L 14 R 478/11
- BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
- BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 561/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Bayern, 18.11.2011 - L 14 R 478/11
Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Gewährung von Rente wegen voller …
Auszug aus BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 561/13
In dem Verfahren über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde der Frau R ... gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. November 2011 - L 14 R 478/11 - und Antrag auf Zulassung eines Beistands und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Masing und die Richterin Baer am 2. Dezember 2014 einstimmig beschlossen:.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. November 2011 - L 14 R 478/11 - wird abgelehnt.
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
Auszug aus BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 561/13
Wird dann über den Antrag erst nach Ablauf der Monatsfrist entschieden, ist die Fristüberschreitung wegen der finanziellen Bedürftigkeit nicht im Sinne von § 93 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verschuldet (vgl. BVerfGE 117, 71 [86 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10 -, juris). - BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10
Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch …
Auszug aus BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 561/13
Wird dann über den Antrag erst nach Ablauf der Monatsfrist entschieden, ist die Fristüberschreitung wegen der finanziellen Bedürftigkeit nicht im Sinne von § 93 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verschuldet (vgl. BVerfGE 117, 71 [86 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10 -, juris).